Hallo, Ihr Lieben hier im Forum :hallo:
Vor einiger Zeit hatte man jemand beiläufig im Posting erwähnt, daß man die Kosten der Auslandsbehandlung bei der Einkommenssteuer angeben kann.
Ich wollte mal diese Woche die Formulare ausfüllen und bin gerade dabei alle Unterlagen zusammen zukramen. Ich muß auch immer die US und die Blutuntersuchungen bei meiner Frauenärztin privat bezahlen, sie gibt mir dann immer eine Quittung dafür.
Könnt Ihr mir vielleicht noch ein paar Tipps geben, z. B., ob diese Quittungen ausreichen oder sollte ich von der Ärztin richtige Rechnungen verlangen. Vom IVI-Valencia, bei dem ich ja in Behandlung bin, habe ich eine Rechnung, auf der steht der Gesamtbetrag und als Leistung Künstliche Befruchtung. :nixweiss:
Bitte meldet Euch, jeder Tipp wird dankbar angenommen.
Viele liebe Grüße sendet Euch Yildiz :flower:
Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???
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Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???
Hallo Yildiz,
da die Eizellspende ja in D verboten ist, kannst Du natürlich auch keine Rechnung mit "Eizellspende" steuerlich geltend machen.
Die sonstigen Quittungen kannst Du bei den "Sonderausgaben (?)" mit beifügen. Es gibt dort eine extra Möglichkeit für Kinderwunschbehandlungen.
KiWU-Behandlungen im Ausland sind steuerlich absetzbar, dazu gehören im übrigen auch die Fahrt-/Flugkosten sowie Übernachtungen.Ines & Chris
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Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???
Hallo,
die selbst getragenen Ausgaben für eine KiwuBehandlung ( wie richtig gesagt, keine EZS ) mußt du bei
"Außergewöhnliche Belastungen" eintragen, mit dem Vermerk " Nicht erstattete bzw. selbst getragene Behandlungskosten ".Wir hatten auch diese Rechnung vom IVI Valencia erhalten , die haben wir zusammen mit den Benzin- und Hotelquittungen eingereicht.
Bei deinen Kosten für US und Blutuntersuchungen würde ich sagen, mit einer korrekten Rechnung bist du auf der ganz sicheren Seite, dann gibts bei der Anerkennung gar keine Probleme.
Die Anrechenbarkeit des Gesamtbetrages deiner Arztkosten hängt von der Höhe des steuerlichen Einkommens ab , ( üblicherweise 3-4 % vom Bruttoeinkommen = zumutbare Eigenbelastung ) und nur dieser übersteigende Betrag ist dann letztendlich abzugsfähig . Aber da es sich bei KIwuBehandlungen um doch meist höhere Beträge handelt, rentiert es sich schon.
Alles Gute
von Josi
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Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???
Hallo, liebe Ines und Chris
Hallo, liebe Josi :hallo:
Herzlichen Dank für Eure schnellen Antworten, werde ich auf jeden Fall ausprobieren, denn der nächste Versuch und damit die neuen Kosten stehen schon bald wieder ins Haus. Ich hoffe und bete jeden Tag, daß wir dieses Mal mehr Glück haben und es positiv ausgeht, das wünsche ich übrigens allen hier im Forum.
Leider habe ich mit Internet-Flug-Buchungen noch keine Erfahrung, ebensowenig mit Hotelbuchungen. Könnt Ihr mir vielleicht virtuell mit einpaar Tipps diesbezüglich unter die Arme greifen?
Ich bin froh dieses Forum gefunden zu haben, ohne Euch hätte ich schon längst aufgegeben!
Vielen Dank im voraus und einen schönen Abend für alle hier, Gruß Yildiz. :flower: -
Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???
Hallo Yildiz,
ich mache auch gerade meine ESt-Erklärung für 2005 und 2006.
Sämtliche Arztkosten, Medikamente, Zuzahlungen, Kosten für Brille, Zahnersatz etc. kannst Du als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Hierzu zählen auch die Kosten für eine künstliche Befruchtung.
Die Kosten für Eizellspende und/oder für Fremdsperma sind steuerlich nicht absetzbar (nicht weil es in Deutschland verboten ist) sondern weil bei der Eizellspende keine Krankheit beseitigt wird. Ich habe deshalb extra im ESt-Kommentar nachgesehen. (Meiner Meinung eine blöde Begründung --> so haben aber die Finanzgerichte entschieden)
die zumutbare Belastung errechnet sich wie folgt:
Gesamtbetrag der Einkünfte bis 15.340 Euro bis 51.130 Euro über 51.130 Euro
alleinstehend 5% 6% 7%
verheiratet (Zusammenveranlagung) 4% 5% 6%mit 1 oder 2 Kindern 2% 3% 4%
3 oder mehr Kinder 1% 1% 2%(Gesamtbetrag der Einkünfte ist der Bruttolohn abzgl. Werbungskosten
bzw. bei selbständiger Arbeit der Gewinn
zzgl. sonstige Einkünfte (z.B. Vermietung, Zinseinkünfte etc.)Wie Josi schon sagt, ist einmal die "zumutbare Eigenbelastung" überschritten, wirken sich alle anderen Krankenkosten steuermindernd aus. Deshalb ist auch die Zuzahlung 10,00 Euro, und jede andere Kleinigkeit zu berücksichtigen.
Ausserdem sind alle Fahrten zum Arzt (wegen US, oder zum Zahnarzt etc.) mit 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer zu berücksichtigen. Hier genügt eine Aufstellung über die tatsächlich gefahrenen Kilometer. Notfalls kann auch der Arzt die Fahrten bestätigen.Die Steuererstattung ist dann abhängig von Deinem persönlichen Steuersatz (15 - 42% der übersteigenden Kosten).
Solltest Du noch Fragen haben, melde Dich. (Ich beschäftige mich jeden Tag mit Steuererklärungen)
tschüß
garmin
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Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???
Was mich jetzt noch interessieren würde ist, gibt es eine Altersgrenze um Kinderwunschbehandlungen von der Steuer abzusetzen...das heißt geht das ganze nur bis 40Jahre oder spielt das Alter dabei gar keine Rolle?Toll das wir hier so viele fachfrauen haben

Gruß
Andrea -
Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???
Hallo garmin :hallo:
erst einmal ganz ganz lieben Dank für diese ausführlichen Infos! Ich habe soweit alles verstanden. Wenn auf der Rechnung vom IVI "Kinderwuschbehandlung" steht, kann ich das mit einreichen? Bei einer 2. Rechnung steht "Auftauen von Pre-Embryonen und Transfer", sollte ich eine neue Rechnung von dort anfordern, wo dann auch "Kinderwunschbehandlung draufsteht? Hast Du eine Ahnung, ob das Finanzamt auch eine Altersbegrenzung macht wie z.B. die Krankenkassen?
Ich danke Dir schon mal im voraus für Deine wertvollen Tipps.
Liebe Grüße sendet Yildiz :flower: -
Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???
Hallo,
eine Altersbegrenzung gibt es hierbei nicht. Es handelt sich ja grundsätzlich um Krankeitskosten. Ob hierfür eine Förderung von der Krankenkasse erfolgt oder nicht ist völlig unerheblich. Wichtig ist eben nur, dass eine Krankheit behandelt wird (deshalb nicht Eizellspende).
Der Begriff Kinderwunschbehandlung ist ja sehr allgemein. Es könnte sein, dass der Finanzbeamte da nachfragt, was da genau gemacht wurde. Glaub ich aber ehrlich gesagt nicht, dass er das tut. Denn 1. müßte er sich mit der ganzen Materie etwas genauer befassen, damit er erst mal weiß was IVF, ICSI, IUI, Pre-Embryonen etc. bedeutet und 2. ist es doch ein sehr intimes Thema. Vielleicht ist es dem Sachbearbeiter auch eher unangenehm da nochmals genauer nachzufragen.
Die Rechnungen würde ich jetzt beide so zu den Steuerunterlagen beifügen. Wobei ich die Rechnung "Auftauen von Pre-Embryonen" sogar besser finde. Sollte das Finanzamt nachfragen, kann man später immer noch die Rechnung vom IVI anfordern. Dafür gibt es auch keine Frist oder ähnliches.
Also, völlig egal wie alt man ist. Krankheitkosten (also auch künstliche Befruchtung) werden immer anerkannt.
Und bitte daran denken, alle anderen Krankheitskosten auch mit aufschreiben. Die wirken sich alle steuerlich aus.
Ausschlaggebend ist immer das Datum der Zahlung und nicht der Behandlung (z.B. Behandlung im Dezember 06 und Zahlung im Januar 07 = Ansatz der Ausgaben bei der ESt-Erklärung 2007!)Ich freue mich, endlich auch mal weiterhelfen zu können. (Ansonsten habe ich ja immer nur Fragen wegen EZSP)
Ich gebe gerne weitere Auskünfte.
tschüß
garmin
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Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???
Hallo, Garmin :hallo:
Nochmals vielen Dank für Deine Tipps,ich werde es so versuchen, ein kleiner Geldsegen könnte uns schon helfen bei hohen Kosten pro Versuch.
Liebe Grüße,Yildiz :flower: -
Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???
Hallo Garmin,
super, dass Du so viele Steuertipps hast - Du bist hier wohl richtig Fachfrau

Mein Steuerberater hat mir erklärt, dass wir leider keinerlei Kosten absetzen könnten, da wir nicht verheiratet sind.
Er meinte, das Gesetz wäre erst kürzlich "angepaßt" worden.
Variiert das eventuell von Bundesland zu Bundesland?Kann es sein, dass mein Steuerberater vielleicht bei diesem speziellen Thema nicht auf dem neusten Stand ist?
Ich würde es mir wünschen, denn bei ein paar Versuchen kommen doch schnell einige tausend Euro zusammen.Wäre super, wenn Du vielleicht noch ein paar Infos hättest

Liebe Grüße,
Lola -
Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???
Hallo Lola63,
da hat Dein Steuerberater leider recht.
Die Kosten für "künstliche Befruchtung" können nur bei verheirateten Ehepaaren als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Die Begründung des Bundesfinanzhofes ist haarstreubend. Wenn Du selbst nachlesen willst, kannst Du in Google "BFH 28.07.2005 künstliche Befruchtung" eingeben.
Könnte denn Frau v. d. Leyen nicht mal was für uns tun? Wir wären gerne Gebärmaschinen, oder ? Nur leider erhalten wir keine Förderung!
Tut mir leid,
garmin
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Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???
Hallo Garmin,
vielen Dank für Deine prompte Antwort

Ich hatte befürchtet, dass mein Steuerberater Recht hat -> habe den Gesetztestext auch gelesen... :wall:
... und da heißt es immer, dass Deutschland Kinder braucht... Ist schon ziemlich ungerecht, aber das kann uns noch lange nicht aufhalten

Noch einen schönen Sonntag und liebe Grüße,
Lola -
Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???
Hallo an Alle!
Vielleicht kennt Ihr das Urteil schon
Ich bin kein Steuerprofi- aber ich glaube auch unverheiratete Paare können jetzt die Aufwendungen für künstliche Befruchtung absetzen
BFH - Urteil vom 10.5.07 III R 47/05 (google)
Ich habe mich immer geärdert über diese "nichteheliche Partnerschaft" in der heutigen Zeit und werde es jetzt versuchen
Viel Glück an Euch
Irene
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Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???
Hallo paula,
ja du hast Recht, es gibt ein neues Urteil und es ermöglicht auch unverheirateten Paaren die Behandlungskosten
bei der Steuererklärung geltend zu machen.
Ich habe heute noch mit einem vom Finanzamt gesprochen und er meint das noch die ärztliche Notwendigkeit vorgelegt
werden muss !Gruß Vera
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Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???
Hallo Zusammen!
Dieser Thread ist ja wirklich sehr hilfreich. Wir wollen jetzt unsere Steuererklärung machen und ich
habe da nochmal eine Frage. Die Klinik will uns jetzt (endlich nach mehrmaligem nachfragen) die
"harmlose" Rechnung schicken, damit wir unsere Steuererklärung machen können. Sie fragen jetzt
ob die Rechnung nur auf meinen Namen ausgestellt werden soll oder auf beide Namen. Weiß dass
jemand von Euch? Und sie würden dann nur "künstliche Befruchtung" schreiben. Das ist doch sicher
o.k.?Wär super, wenn mir da kurzfristig jemand helfen könnte, damit ich der Klinik antworten kann.
Vielen lieben Dank schonmal!
LG
Kiki -
Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???
Hallo Kiki,
die Rechnung des IVI war auf meinen Namen ausgestellt.
Es stand einfach "IVF-Behandlung" drauf.
Beanstandungen gab es keine.Gruß!
Rosa -
Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???
Hallo Rosa!
Vielen Dank für die Info! Habe ich gleich weitergegeben!
LG
Kiki -
Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???
Hallo Zusammen!
Und wieder ist eine Frage zu dem Thema aufgekommen. Die Kosten für die EZS sind in unserem
Fall sehr hoch gewesen, da wir uns "leider" eine teurere Klinik ausgesucht hatten. Meint ihr, dass
die hohen Kosten ein Grund sein könnten, um Mißtrauen zu erwecken (die IVF/ICSI´s in DE sind ja
doch weit billiger)? Wie hoch waren Eure Kosten so über den Daumen, die ihr angegeben habt und
wo es auch keine Probleme mit gab? Oder hatte jemand Rückfragen und konnte das plausibel auf-
klären und hat danach die anteiligen Kosten erstattet bekommen?Ich würde mich nochmal über ein paar Erfahrungen freuen!
Vielen Dank und schönes Restwochenende!
LG
Kiki -
Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???
Hallo Kiki,
bei uns belief sich das ganze auf über 7000,-- Euro und es wurde anerkannt.
Gruß Anja
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Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???
Liebe Anja!
Danke für die Info. Bei uns waren die Kosten zwar noch etwas höher, aber zumindest war ja auch
Euer Betrag deutlich höher als "normal". Dann werden wir es mal wagen!Liebe Coral!
Nee, eine Rechnung haben wir leider immer noch nicht bekommen. Ich hatte allerdings auch ge-
schrieben, dass ich die Originale bei unserem TF mitnehmen würde, aber auch um Kopien vorab
per Email gebeten. Ich werde auf jeden Fall nochmal daran erinnern, wenn ich Mittwoch meine
GMS-Dicke durchgebe.
Auf meine Frage, was wir jetzt bezahlen müssen, habe ich auch bisher nur als Antwort, dass sich
eine Frau X diesbezüglich melden wird. Hat sie nur noch nicht.Ich würde an Deiner Stelle auch nochmal nachfragen. Ich glaube in solchen Dingen sind sie da
nicht so schnell!Liebe Grüße und einen schönen Wochenanfang!
Kiki -