Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???
Hallo Lola63,
da hat Dein Steuerberater leider recht.
Die Kosten für "künstliche Befruchtung" können nur bei verheirateten Ehepaaren als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Die Begründung des Bundesfinanzhofes ist haarstreubend. Wenn Du selbst nachlesen willst, kannst Du in Google "BFH 28.07.2005 künstliche Befruchtung" eingeben.
Könnte denn Frau v. d. Leyen nicht mal was für uns tun? Wir wären gerne Gebärmaschinen, oder ? Nur leider erhalten wir keine Förderung!
Tut mir leid,
garmin