Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???
Hallo an Alle!
Vielleicht kennt Ihr das Urteil schon
Ich bin kein Steuerprofi- aber ich glaube auch unverheiratete Paare können jetzt die Aufwendungen für künstliche Befruchtung absetzen
BFH - Urteil vom 10.5.07 III R 47/05 (google)
Ich habe mich immer geärdert über diese "nichteheliche Partnerschaft" in der heutigen Zeit und werde es jetzt versuchen
Viel Glück an Euch
Irene