Rechtsposition des EZS-Kindes in Deutschland
Hallo,
ich habe zu der rchtlichen Frage bzgl. EZS gerade noch etwas gefunden.
Leider war kein spezieller Rechtsprechungsverweis dabei, aber es gibt sicher Urteile, wenn man etwas recherchiert.... ;D
" Eizellenspende und Leihmutterschaft
Eizellenspende, Aufbewahrung von befruchteten Eizellen (Kryokonservierung) und Leihmutter-chaft sind in Deutschland nicht erlaubt. Ebenso gilt ein Werbe- und Vermittlungsverbot.
Eine Frau, die ein Kind gebiert, gilt in der deutschen Rechtsprechung als Mutter, unabhängig davon, ob sie die genetische Mutter ist (als Vater gilt immer der genetische Vater).
Wenn der genetische Vater und seine Ehefrau also das Kind zu sich nehmen möchten, müssen sie es nach deutschem Recht offiziell adoptieren. Die Leihmutter muss das Kind zur Adoption freigeben. Für das Adoptionsverfahren ist es unerheblich, von wem das Kind abstammt. Nach einer Adoption hat eine Leihmutter keine rechtliche Beziehung zum Kind mehr. Da in Deutschland das "Recht auf Kenntnis der genetischen Abstammung" besteht, ist auch der Handel mit anonymen Konserven (aus dänischen, niederländischen oder amerikanischen Samenbanken) rechtswidrig. (...)"
Liebe Grüße
Susa