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  3. Allgemeine Fragen

Rechtsposition des EZS-Kindes in Deutschland

  • frowlein
  • 30. Juni 2003 um 19:46
  • frowlein
    Blastozyste
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    • 30. Juni 2003 um 19:46
    • #1

    So, und hier nun das angekündigte posting zu o.g. Thema:

    Weil "nicht sein kann, was nicht sein darf", sind unsere EZS-Kinder in unserem Rechtssystem praktisch non-existent. Das Problem liegt u.a. darin, dass unser Deutsches Recht nur das leibliche oder an Kindesstatt angenommene (=Adoption) Kind kennt. Das "leiblich" mittlerweile nicht gleich "genetisch" bedeutet, bleibt unberücksichtigt.

    Dabei geht es u.a. auch um die Frage der Erbberechtigung (in Deutschland gilt das Erbrecht durch sog. Blutsverwandtschaft) und des Mutterschaftsnachweises im Falle des möglichen Allein-Sorgerechtsanspruches durch den genetischen (!) Vater bei Scheidung/Trennung.

    Am besten wäre es, wie bei der in Deutschland erlaubten Samenspende zu verfahren (notarieller Vertrag, der u.a. die Rechtsposition des Samenspende-Kindes einem sog. leiblichen gleichstellt etc.). Doch dazu müsste erstmal ein sog. Präzedenzverfahren geführt werden.
    Mein Anwalt scharrt schon mit den Hufen.
    Eine Sammelklage wäre allerdings noch besser..... :wink:

    Natürlich haben auch wir uns Gedanken darüber gemacht, was wohl geschehen wird, wenn wir an die Öffentlichkeit (hier: vor Gericht) gehen... Verlangt die Krankenkasse womöglich Geld zurück für die Schwangerschaft etc.? (Geht natürlich nicht, schwanger ist schwanger.) ...und ... und ...und...

    Aber für uns überwiegt der Gedanke, unsere Kinder zu "legalisieren". Sie schliesslich haben ein Recht darauf!!

    Oder wie seht Ihr das??

    frowlein


    _________________
    Bj.62, POF dx 1999, DE in V. 2000, 1. Versuch neg., 2. Versuch Okt. 2000: Zwillinge 2001!!, nächste Runde geplant Okt. 2003

    <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde ge&auml;ndert von: frowlein am 2003-06-30 19:52 ]</font>

    Bj.62, POF dx 1999,
    EZS IVI
    Ostern 2000: neg.
    Okt. 2000 --&gt; Zwillinge 06/01 (Ende 36.SSW, 1x spontan, 1x Notsectio)

  • zoe
    8-Zeller
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    • 1. Juli 2003 um 15:15
    • #2

    Rechtsposition des EZS-Kindes in Deutschland

    hallo frowlein,

    bisher ist die rechtliche Lage ja geklärt weil wie Du so schön schreibst: &quot;nicht sein kann, was nicht sein darf&quot; und die Mutterschaftsfrage in Deutschland überhaupt nicht gestellt wird. Bis hier hin sind also erst mal alle EZS-Kinder legal, nämlich die Kinder der Frau, die Sie geboren hat. Auch wenn es defacto und juristisch nicht so ist.

    Andererseits finde ich persönlich diese Regelung durchaus beruhigend, denn bevor die allgemeine rechtliche Situation, Eizellspende in Deutschland prinzipiell verboten oder erlaubt, nicht geklärt ist – sollte über diesen Punkt nicht diskutiert und EZS Kinder samt ihrer Eltern an den Pranger gestellt werden. Jetzt zu diesem Thema vor Gericht zu ziehen, &quot;zäumt doch das Pferd von hinten auf&quot;. Sinnvoller scheint es diese Frage im Zusammenhang mit der Legalisierung der EZS überhaupt zu erörtern.

    Die Frage nach der Legalisierung der Kinder zu stellen scheint mir insgesamt auch nicht richtig – wenn dann ist es die Methode, Kinder sind immer legal, nämlich Deine.

    zoe

  • frowlein
    Blastozyste
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    714
    • 1. Juli 2003 um 21:02
    • #3

    Rechtsposition des EZS-Kindes in Deutschland

    Hallo, Zoe,

    ganz so einfach ist es leider nicht...; aber weitere juristische Feinheiten hier zu erörtern, führt, glaube ich, zu weit.
    Natürlich würde eine Zulassung der EZS in Deutschland auch weitreichende rechtliche Konsequenzen (wie z.B. die Klärung des Rechtsstatusses) nach sich ziehen - aber soweit sind wir eben noch lange nicht!!

    Und bei der gerade laufenden Diskussion hier im Forum (vor allem zum Thema Sagen-oder-Nichtsagen) werde ich das komische Gefühl nicht los, dass mit der Entscheidung zum Stillverschweigen auch eine fortschreitende Tabuisierung stattfindet; ob das allerdings den Bestrebungen dienlich ist, das Thema EZS aus der herrschenden Grauzone hervorzuholen und diese Behandlungsmethode auch in Deutschland endlich zuzulassen, wage ich zu bezweifeln.

    Meine ganz persönliche Meinung ist: Je freier und offener EZS-Eltern mit dem Thema umgehen, desto freier und ehrlicher können sie sich auch mit ihren EZS-Kindern und -soweit überhaupt abgefragt - mit dem gesellschaftlichem Umfeld auseinandersetzen.
    Und je selbstverständlicher Betroffene und Öffentlichkeit mit dieser weiteren Form der Kinderwunschbehandlung umgehen, desto geringer die von einigen hier befürchtete Möglichkeit der Stigmatisierung von Eltern und Kindern!
    (Über IVF regt sich doch heutzutage auch keiner mehr wirklich auf...)

    An dieser Stelle übrigens nochmal ein ganz HERZLICHES DANKESCHÖN an Nata UND -oft gar nicht genannt!!- ihren Mann! :smile:


    frowlein

    <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde ge&auml;ndert von: frowlein am 2003-07-01 21:08 ]</font>

    Bj.62, POF dx 1999,
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  • Anke
    Morula
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    397
    • 1. Juli 2003 um 21:20
    • #4

    Rechtsposition des EZS-Kindes in Deutschland

    Hallo frowlein,

    ich kann Zoe nur zustimmen. Wenn ich ein Kind durch EZS bekomme ist das mein Kind und sonst garnix. Kein Mensch kommt doch auf die Idee im Erbfall einen Bluttest zu machen ob der Nachkomme erbberechtigt ist.

    Hälst Du Deine Twins für nicht existent oder für illegal ?
    Geht die Zeugung irgendjemanden ausser Euch was an ?
    Ich tabuisiere das Thema bestimmt nicht. Aber ich denke auch dass die Reihenfolge falsch ist. Erst sollte die EZS legalisiert werden, damit kommt das andere Thema eh zur Sprache und muss im Sinne der Kinder gelöst werden. (Für mich logische Schlussfolgerung der Legalisierung der EZS) Würdest Du Dich besser fühlen mit einer notariellen Urkunde gem. Samenspende ?
    Es ist, wie Du so schön schreibst, Deine Meinung, dass EZS-Eltern sich aus der Grauzone befreien sollen. Ich denke viele sind hier die wollen nur ein Kind und nicht auf einen Kreuzzug in Deutschland. Es gibt Leute die stehen an der Front, es gibt welche die arbeiten mit und es gibt welche die schauen einfach zu. Das ist aber immer so, nicht nur hier.
    Ich finde Deinen Vorwurf nicht nett, dass Du hier im Forum die Leute die nicht in die Öffentlichkeit wollen, fast schon anprangerst als wären sie Tabu förderlich. Zumindest habe ich es so verstanden.

    Das Ganze Thema ist sehr viel auf Toleranz und Akzeptanz aufgebaut, das sollte nicht vergessen werden. Es geht nicht nur um den medizinischen Aspekt der EZ-Spende.

    Liebe Grüße Anke

  • frowlein
    Blastozyste
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    714
    • 1. Juli 2003 um 21:36
    • #5

    Rechtsposition des EZS-Kindes in Deutschland

    Hallo, Anke,

    das hier ist ein Forum zum Meinungsaustausch. Nichts anderes als meine Meinung habe ich dargelegt, selbige als solche auch noch deutlich gekennzeichnet.

    Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, die Meinung anderer nicht nur zu tolerieren, sondern sie auch zu akzeptieren. Das setzt übrigens auch den notwendigen Respekt voraus!

    Deine Unterstellung, ich würde mit meiner Meinungsäusserung womöglich Mitglieder dieses Forums mit anderslautenden Meinungen &quot;anprangern&quot; wollen, weise ich hiermit aufs Schärfste zurück! Und bitte Dich, die von Dir erwähnte Toleranz und Akzeptanz auch selber anzuwenden.

    Dass ich sehr wohl die unterschiedlichen persönlichen Aspekte anderer aufzunehmen und mit ihnen rücksichtsvoll umzugehen weiss, habe ich, denke ich, mit meinen anderen postings schon mehr als hinlänglich bewiesen!

    frowlein

    Bj.62, POF dx 1999,
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  • sunny
    Morula
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    251
    • 1. Juli 2003 um 23:21
    • #6

    Rechtsposition des EZS-Kindes in Deutschland

    Hallo,

    bevor diese Diskussion mehr Angst als Nutzen verbreitet, möchte ich soviel beitragen:

    Nach meinem Wissenstand, sind natürlich geborene Kinder zumindest bei Ehepaaren durchaus rechtlich 'gesichert'; sie gelten als ehelich. Und das sogar dann, wenn die Ehe einfach noch nicht geschieden ist, und einer oder beide Eheleute mit neuen Partnern Kinder bekommen.

    Daher kommt zumindest bei mir nicht die rechte juristische Panik auf.

    Mit diesbezüglich relaxten Grüssen
    Angelina

    Liebe Grüsse
    SunnY

  • Isa
    8-Zeller
    Beiträge
    101
    • 2. Juli 2003 um 11:25
    • #7

    Rechtsposition des EZS-Kindes in Deutschland

    Hallo,
    ich finde es gut, daß Du, Frowlein, das Thema &quot;juristsche Grauzone&quot; angesprochen hast und fühle mich keinesfalls bedrängt oder verängstigt!
    Im Gegenteil, das sind wichige Anregungen, die helfen, sich mit dem Thema EZ-Spende noch intensiver auseinanderzusetzen!
    Je mehr verdrängt wird, umso größer ist die Gefahr, daß es später einmal Probleme gibt.
    Ich bin dankbar über alle Hinweise zu diesem Thema, um BEWUSST zu meiner Entscheidung der EZ-Spende zu stehen und auf mögliche Probleme jetzt schon vorbereitet zu sein.
    Es bleibt ja jedem selber überlassen, wie er damit dann umgeht.
    Isa

  • frowlein
    Blastozyste
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    714
    • 2. Juli 2003 um 14:52
    • #8

    Rechtsposition des EZS-Kindes in Deutschland

    Danke, Isa! :smile:

    ...und je intensiver ich/wir mich/uns mit diesem Thema und den hier aufgeführten unterschiedlichen Ansichten auseinandersetze/n, desto wichtiger scheint es mir/uns, ein in jeder Hinsicht -moralisch, juristisch, gesellschaftlich - angstfreies Klima zu schaffen, das es jedem (Ehe-)Paar ermöglicht, seine Entscheidung souverän (sic!) und ohne die Befürchtung einer wie auch immer gearteten Ächtung zu treffen.

    Das setzt allerdings voraus, dass EZS sowie auch noch andere KiWu-Behandlungsformen (die ja längst von Deutschen Paaren im Ausland in Anspruch genommen werden, in Deutschland aber eindeutig nicht erlaubt sind) in den Fokus des Gesetzgebers (und somit auch den der Öffentlichkeit..) gelangen. Hier besteht m.E. eindeutig Handlungsbedarf.

    Und um das an dieser Stelle noch mal klarzustellen: Niemals käme ich auf den Gedanken, dass meine Kinder mich nicht als ihre &quot;richtige&quot; Mutter ansehen könnten! Wenn ich/wir ihnen das bis zum Zeitpunkt der Aufklärung über EZS nicht vermitteln konnte/n, dann habe/n ich/wir ja wohl grundsätzlich was vermurkst... ICH bin die Mutter!- und dann gibt es da noch eine EZ-Spenderin, deren Gene ein Teil des genetischen &quot;Bauplans&quot; meiner Kinder sind. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

    Interessant an dieser Stelle die Lupus-Forschung des Vatikans (ausgerechnet...) nach einem Schnelltest für Genspender innerhalb der Familie der betroffenen Erkrankten mit u.a. folgendem überraschenden Ergebnis: Im Blut der Mütter der Erkrankten wurden Stammzellen sowohl des erkrankten Kindes als auch des Erzeugers nachgewiesen, was ja wohl bedeutet, dass es in der Schwangerschaft zu einem Austausch und einer Vermengung (über das kindliche und das mütterliche Blut) von spezifischem Genmaterial kommen muss. Das bedeutet in der Folge somit also auch, dass es eine genetische Verbindung zwischen EZS-Kind und Empfänger-Mutter gibt!!

    Das ist ´ne Überraschung, gelle?!

    Hat in mir jedenfalls so´n lustiges &quot;Ätschibätsch&quot;-Gefühl ausgelöst... :wink: ... und vielen Frauen vor 3 Jahren auf der amerikanischen site der moms via eggdonation die Entscheidung PRO EZS erleichtert.

    Ob man es aber seinem Kind erzählt, muss natürlich jedes (Eltern-)Paar letztlich selbst entscheiden; wichtig aber ist, dass sie bei einem &quot;öffentlichen&quot; Umgang mit dem Thema keine Repressalien oder Stigmatisierung befürchten müssen! .. UND dass auch das Kind durch die Entscheidung seiner Eltern keine Benachteiligung erfahren darf - weder moralisch noch juristisch noch gesellschaftlich!
    Und genau hier setzen meine Überlegungen zu einer geklärten Rechtsposition unserer Kinder an..


    frowlein

    _________________
    Bj.62, POF dx 1999, DE in V. 2000, 1. Versuch neg., 2. Versuch Okt. 2000: Zwillinge 2001!!, nächste Runde geplant Okt. 2003

    <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: frowlein am 2003-07-02 15:06 ]</font>

    <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: frowlein am 2003-07-02 15:08 ]</font>

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    <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde ge&auml;ndert von: frowlein am 2003-07-02 15:17 ]</font>

    Bj.62, POF dx 1999,
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  • Tapabo
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    • 1. August 2003 um 16:35
    • #9

    Rechtsposition des EZS-Kindes in Deutschland

    Hallo frowlein,

    ich habe gerade ein neues Thema unter &quot;Geht's nur anonym&quot; gepostet, da habe ich entdeckt, dass du dich auch damit befasst hast. Das Thema zu enttabuisieren halte ich für sehr wichtig.

    Natürlich muss die Frau, die eine Eizelle spendet, gegen finanzielle Ansprüche des Kindes geschützt werden; das Kind hat ja dann auch ein leibliches Elternpaar, das hierfür zuständig ist. Als Adoptivkind weiß ich aber, wie wertvoll es ist, die eigenen Wurzeln zu kennen und diese finden zu können, ohne dass man auf das Goodwill von Jugendämtern oder sonstigen Institutionen angewiesen ist.

    Ich glaube fest daran, dass es gut ist, dass du deine Kinder über ihre Vorgeschichte nicht im Unklaren lässt. Ich könnte mir nur vorstellen, dass es zu Frustrationen führen kann, wenn Sie niemals die Möglichkeit haben werden, ihre genetische Mutter kennenzulernen.

    Gruß, Tapabo

  • frowlein
    Blastozyste
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    3
    Beiträge
    714
    • 5. Februar 2004 um 13:18
    • #10

    @ Susa

    Hallo, Susa,

    hier noch ein Ordner mit einem Inhalt, der auch irgendwie zu der Sagen-Nichtsagen-Thematik gehört...


    Gruss,
    frowlein

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  • Susa
    4-Zeller
    Beiträge
    54
    • 5. Februar 2004 um 15:29
    • #11

    Rechtsposition des EZS-Kindes in Deutschland

    Hallo erst mal, :D

    Frowlein, danke, dass Du noch etwas gekramt hast! :roll:
    Vielleicht kann man ja die Diskussion oder einige interessante Aspekte noch mal aufgreifen.

    Die Sache der „genetischen Vermischung“ von Kind und Mutter durch die Schwangerschaft stimmt wohl. Aus diesen Gründen besteht bei der Partnerimmunisierung (Blutplasma des Partners wird der Frau injiziert, um so paternelle Antikörper bilden zu können) das erhöhte Risiko, dass im Falle einer Organspende das Organ abgestoßen werden könnte. Genau das Risiko besteht aber bei allen Frauen, die je schwanger waren, eben wegen dieser Vermengung. So hat man uns das jedenfalls mitgeteilt.

    Eine Frage zu den juristischen Hintergründen: Ich kann ehrlich gesagt kein rechtliches Risiko bei der EZS erkennen.
    Wenn der (womöglich nur soziale) Vater die Vaterschaft innerhalb einer bestimmten Frist nicht anficht, gilt er doch, soweit ich weiß, als der leibliche Vater. Müsste das nicht dann auch für die Mutter gelten? Natürlich käme bei der hierzulande herrschenden Gesetzeslage niemand auf die Idee, in den Fällen, in denen die Frau das Kind ausgetragen hat, eine Mut-terschaft ernsthaft anzuzweifeln. Es besteht sozusagen eine Regelungslücke, die von Gesetzgeber nicht bedacht wurde, so dass man doch die für die Vaterschaft geltende Vorschrift analog anwenden müsste. Damit wäre man doch aus dem Schneider, was die juristischen Zweifel an der Mutterschaft betrifft. Und wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. Wer von uns würde schon die mühsam erkämpfte Mutterschaft anzweifeln?

    Wofür wäre ein notarieller Vertrag sinnvoll? Die Spenderinnen bleiben ohnehin anonym und sind somit nicht der Gefahr einer Geltendmachung von Ansprüchen ausgesetzt, und bei Erbgeschichten wird wohl niemand auf die Idee kommen. einen Mutterschaftstest zu verlangen, oder etwa doch? :o

    Ich glaube nicht, dass es realistische Hoffnungen auf eine baldige Gesetzesänderung gibt. Die Lobby ist nicht groß genug. Ich muss aber auch gestehen, dass ich nicht glaube, dass ich dafür wäre. Zugegeben, die Gesetzeslage ist für Frauen wie uns sehr desillusionierend. Andererseits wäre dann der Schritt zu einer Legalisierung moralisch nicht mehr vertretbarer Dinge nicht mehr groß. Wie und wo soll man da die Grenzen setzen? Ich möchte niemandem zu nahe treten und auch keine ethische Grundsatzdiskussion entfachen, aber wir haben uns ja mit dem Forum als Kommunikationsplattform für offene und ehrliche Meinungen entschieden, deshalb schreibe ich hier meine Meinung zu alten Müttern in diesem Zusammenhang. Ich meine jetzt nicht die Umdievierzigjährigen, sondern die Frauen, die schon längst in den Wechseljahren sind/waren, die Fünfziger. Wenn diese Frauen plötzlich (noch mal oder erstmalig) einen heißen Kinderwunsch verspüren und meinen, diese umsetzen zu müssen, hätte ich damit ein Problem, ebenso mit dem Thema Leihmutterschaft. Um ein juristisch einwandfreies Regelwerk zu entwerfen, bedarf es schon einer anderen Regierung. Unsere kriegt ja noch nicht einmal eine einigermaßen akzeptable Gesundheitsreform auf die Reihe.

    Übrigens, was glaubt Ihr, wie viele Kinder nicht die leiblichen ihrer Väter sind und dies nicht wissen und wohl auch niemals erfahren werden? Wahrscheinlich gibt es gerade auch im Bereich der ungewollten Kinderlosigkeit eine hohe Dunkelziffer von Frauen und Männern, die sich für die Alternative einer „natürlichen Samenspende“ entscheiden und sich in Schweigen hüllen. Wie soll ein Kind/Jugendlicher solche Beweggründe verstehen, wenn schon die meisten Erwachsenen eher unverständlich auf künstliche Befruchtungen, Samenspenden, Eizellspenden und (Auslands-) Ados reagieren und auch nicht mal annähernd nachvollziehen können, was diese Paare durchmachen. Über viele Dinge kann man erst dann urteilen, wenn man selbst in der Situation steckt.

    Also, im Moment tendiere ich wohl eher dazu, mich nicht outen zu wollen und es auch dem Kind eher nicht zu sagen. Es hat nichts mit Tabuisierung o.ä. zu tun, aber ich denke auch, wie es schon eingangs erwähnt wurde, dass man damit das Pferd von hinten aufzäumt und man damit bestimmt nicht die - zumindest moralische - Legalisierung der EZS fördert. Ich halte das soziale Umfeld für wesentlich wichtiger und prägender für die Kinder als die genetische Herkunft. Wir haben von unseren Plänen auch nur eingien enigen Betroffenen und meiner Mutter erzählt. Mit den bisherigen Behandlungen sind wir immer sehr offen umgegangen. Die meisten konnten mit der Problematik nichts anfangen (warum auch?) und konnten natürlich meinen/unseren persönlichen Stress überhaupt nicht nachvollziehen, auch wenn sie sich bemüht haben, Verständnis zu entwickeln. Ich denke, dass das Thema EZS bei den meisten noch eher auf Unverständnis stößt, und ich habe keine Lust mehr, mich dafür rechtfertigen zu müssen. Wie wir zu unserem Kind gekommen sind, geht niemanden etwas an. Ich frage ja auch nicht andere Familien, wie und wo deren Kinder gezeugt wurden. Es gibt ja heute auch immer mehr Patchworkfamilien, wir sind also voll im trend. Wenn ich das Kind einweihe, gehe ich automatisch das Risiko ein, dass es damit potentiell alle erfahren könnten. Ich kann das Kind ja nicht zum Stillschweigen verdonnern :o .

    Ich betone noch mal, dass ich mich noch nicht abschließend entschieden habe. Wäre ja auch Quatsch, da ich ja noch nicht mal schwanger bin. Ich sammele also noch gerne weiter für meine pro- und contra-Liste und würde mich daher über neue Denkansöße hier freuen. :)
    Euch allen noch einen schönen Tag!
    Susa

    Susa

  • Claudia33
    Morula
    Beiträge
    225
    • 5. Februar 2004 um 22:58
    • #12

    Rechtsposition des EZS-Kindes in Deutschland

    Hallo,

    also ich sehe die rechtliche Sache nicht ganz so unproblematisch. Denke schon, es gäbe die &quot;Gefahr&quot; das bei Erbschaftsangelegenheiten mal jemand auf die Idee mit einem Mutterschaftstest kommt etc. Für mich ist dies echt ein Problem. Ich bin zwar auch noch nicht SS, aber wir haben sogar jetzt schon Stress in der Familie wegen Erbangelegenheiten. Da jeder bei uns weiß welche Probleme wir mit dem Schwangerwerden haben und auch die Gründe dafür, und wir zudem eigendlich die Eizellspende nicht verheimlichen wollen, sehe ich die Gefahr schon, das meine Schwager und Schwägerinnen im Fall des Falles Probleme machen könnten.
    Gruß
    Claudia

  • Susa
    4-Zeller
    Beiträge
    54
    • 6. Februar 2004 um 10:19
    • #13

    Rechtsposition des EZS-Kindes in Deutschland

    Hallo Claudia,

    ach je, was habt Ihr für Verwandte???? :o Du Ärmste! Aber glaubst Du wirklich, dass die einen Gentest von Dir bzw. Deinem Kind, was Du hoffentlich bald haben wirst, verlangen würden? Die Frage ist, ob die dazu überhaupt berechtigt sind. Immerhin kann Deine Ss und Geburt ja wohl nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden. Dazu gibt es ja auch Unterlagen, die die Existenz Deines Kindes eindeutig belegen (Geburtsurkunde, etc.) Außerdem denke ich, dass, wie ich weiter oben schon schrieb, die Tatsache, dass Ihr das Kind, das in der ehe gezeugt wurde, als eigenes Kind anerkennt, bereits ausreicht, um von einem eigenen Kind zu sprechen. Adoptierte Kinder können doch auch ganz normal erben, oder nicht? Oder steht im Gesetz der Begriff „genetische Abstammung“? Aber das kann doch eigentlich nicht sein, da es nicht mehr zeitgemäß wäre. Meine erbrechtlichen Kenntnisse sind zugegebenermaßen sehr beschränkt. Ich weiß nur, dass ein Embryo bereits nach der Nidation erbberechtigt sein kann. Falls ich falsch informiert bin, bitte ich um Aufklärung.

    Aber es ist ja auch noch zu berücksichtigen, dass sich die Gene durch die Ss vermengen können und es somit nicht mehr konkret nachweisbar ist, das die Ez nicht von Dir stammt. Aber wie gesagt, ich kann mir kein Gericht vorstellen, dass ernsthaft an der Erbfähigkeit Deines EZS-Kindes zweifelt, mal den unwahrscheinlichen Fall angenommen, Du müsstest diese Tatsache offenbaren. Ich denke, dass kollidiert ganz gewaltig mit Deinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Es sei denn, Dein Kind würde offiziell auf die Wahrheit bestehen. Dann könnte ich mir vorstellen, dass dessen Recht auf die Wahrheit als höherwertiger angesehen werden könnte. Ich glaube, darüber gibt es Rechtsprechung, und zwar in bezug auf alleinerziehende Mütter, die aus persönlichen Motiven ihre Kinder nicht über die wahre Herkunft aufklären wollen. Aber diese Fälle sind ja auch anders gelagert. Im Erbfalle würde Dein Kind sicher nicht mit aller Gewalt auf einen Gentest bestehen, denn es würde ja erben wollen. :D Und was Ihr unter der Hand besprecht, geht niemanden etwas an. :roll:


    Liebe Grüße
    Susa

    Susa

  • frowlein
    Blastozyste
    Reaktionen
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    Beiträge
    714
    • 6. Februar 2004 um 11:36
    • #14

    Rechtsposition des EZS-Kindes in Deutschland

    Hoppla, :o

    da haben wir ja schon einen &quot;Fall&quot;...

    Es tut mir sehr leid, Claudia, dass Ihr zu Eurem Kinderwunsch nun auch noch so einen Kummer abwägen müsst. :nein:

    Bei mir ist´s nun nicht gerade so, aber ich hab´s halt gern, wenn alles &quot;gerade&quot; ist. Man weiss eben nicht im voraus, was noch kommen kann!
    Das war auch der eigentliche Grund, warum ich dies schon zwischen Anwälten erörtert habe. Die Möglichkeit einer nachträglichen Adoption des eigenen ausgetragenen Kindes (ich weiss, superblöde Nummer..), scheitert vermutlich an der notwendigen Einverständnis-Erklärung der genetischen Mutter. Diese ist jedenfalls nach Deutschem Recht erforderlich. Da die Spenderin (in unserem Fall) nach spanischem Recht ausdrücklich anonym zu bleiben hat, ist´s wohl Essig mit einer solchen Erklärung. Es sei denn, man findet eine Lösung, die es der Klinik ermöglichkeit, ihre - nach spanischem Recht einwandfreie - Unterlagen zur Prüfung des Sachverhaltes dem Gericht vorzulegen.
    Geht aber wahrscheinlich nach hinten los, da dann die Angaben der Spenderin gerichtsbekannt, also aktenkundig sind, und die betroffenen Kinder mit 18 Jahren grosse Chancen hätten, die Preisgabe der Identität der Spenderin zu erzwingen. Davor gilt es aber - zumindest aus spanischer Sicht - die Spenderin zu schützen.
    Warten wir also auf eine Grundsatzentscheidung des EuGH..... und warten und warten und warten...

    Hilfsweise kann versucht werden, ein Konstrukt vergleichbar der Notariellen Vereinbarungen im Fall von Samenspenden zu entwickeln. Aber auch hier liegen immer Einverständniserklärungen der jeweiligen Spender vor. Ausserdem werden im Gegenzug Unterhaltsübernahmeerklärungen durch das Empfängerpaar für das Kind abgegeben- zum Schutz des Spenders.
    Einen Versuch ist es aber allemal wert. Und wenn zunächst hilfsweise eine entsprechende Erklärung der behandelnden Klinik den Unterlagen beigefügt wird.
    Alternativ bliebe nur die Inanspruchannahme einer Spenderin, die nicht von Gesetz wegen anonym bleiben muss - also bspw. wie in den USA.
    Aber auch hier ist mir noch kein Fall bekannt, wie das dann in D gehandhabt wird.
    Interessant auch, wie bspw. die Deutsche Regelung mit den Embryoadoptionen im Ausland aussieht. Weiss hierzu jemand von den infragekommenden Empfängerpaaren mehr?! Da stimmt ja dann gar kein Gensatz mehr... Was im Einzelfall sogar bedeuten kann, dass sich der Empfängervater mit Hinweis auf die nicht vorhandene genetische Übereinstimmung (= Vaterschaftsstest) seinen (Unterhalts-)Pflichten entzieht.

    Fazit:
    Ich kann Euch (und allen anderen wachen Geistern hier) nur dringend empfehlen, hierzu einen Anwalt/Notar, der sich auf Familien- und Erbrecht spezialisiert hat, aufzusuchen. Wenn Ihr Hilfe bei der Auswahl benötigt, schickt mir gern ´ne PN, ich schau´ mal, was ich dann machen kann.. aber Deine Zeilen klingen so, als hättet Ihr Euch schon längst um erbrechtlichen Rat bemühen müssen.. :(

    Wie ich ja schon geschrieben habe, haben wir uns (schon vor der eigentlichen Behandlung) für die To-tell- Variante entschieden. Da gab´s ehrlich gesagt auch gar nichts gross zu überlegen.
    Da wir nichts unrechtes tun, gibt es aus unserer Sicht auch keinen Grund, irgendetwas verheimlichen zu müssen.
    Schon gar nicht unseren Kindern gegenüber, deren Anspruch auf Wissen über ihre Herkunft ebenfalls verbrieftes Recht ist. Vom moralischen Aspekt mal ganz zu schweigen!

    In der Praxis sieht das übrigens so aus: Wir gucken auch schon mal Sequenzen aus den Videos vom BabyUS mit den Kindern zusammen. (Bisher einmal.) &quot;In Mamas Bauch.&quot; Und in der 32.SSW hat eine Freundin einen Gipsabdruck von meinem Zwillibauch gemacht, den ich dann schön mit Bronzefarbe bepinselt habe, und der nun im Wohnzimmer steht. &quot;Da wart Ihr in Mamas Bauch. So dick war der. Da lag Nummer 1 und da Nummer 2.&quot; Auf diese Weise vermitteln wir ihnen u.a. auch, dass es gar keine andere Mama als mich gibt!
    Das Thema Spenderin kommt vermutlich erst &quot;auf den Tisch&quot;, wenn´s um die Details der Zeugung geht, also Biounterricht Aufklärung. Wann ist das heute? 3., 4. Klasse? Naja, so ungefähr also..
    Und dann auch eher eingebettet in die Aufzählung von verschiedenen Möglichkeiten zur Familienentstehung wie IVF, Adoption, Samenspende.... Also Spermium und Samenzelle von Mann und Frau, kann aber auch von einer anderen Frau als Mama, einem anderen Mann als Papa sein... So oder so ähnlich stellen wir uns das heute vor... Schau´n mer mal, wie´s dann wirklich kommt ;)

    Überraschungen erleben wir jedenfalls des öfteren. So zum Beispiel, als bei einem unserer Söhne kurzfrisitg der Verdacht bestand, er könne eine Neurodermitis entwickeln. Für meine über unsere EZS informierte Mutter und meine ebenfalls im Bilde befindliche Schwester stand sofort fest: &quot;Klar, das hat er dann vermutlich von Dir.&quot; (Ich bin Neurodermitikerin.) Oder es kam auch der Hinweis: &quot;Lass auf alle Fälle die Augen checken, Du weisst doch, die Männer unserer Familie...&quot; &quot;Hee, Leute, das kann nicht sein!&quot; &quot;Was? Na klar! Wieso denn nicht? - stutz - Ach ja, stimmt ja, total vergessen...&quot; :lach: Und das kommt wirklich häufiger vor! Sie wissen alle Bescheid und haben´s einfach nicht mehr &quot;auf dem Schirm&quot;. Die Kinder sind meine Kinder, ihre Enkel, Neffen, Patenkinder und Freunde. Und wir müssen nicht befürchten, dass irgendjemand von ihnen mal irgendetwas andres denken wird!!!

    Wir haben´s allen erzählt, mussten uns zu keinem Zeitpunkt verstellen oder Halbwahrheiten erfinden, erhielten Anteilnahme in der Vorbereitung, Zuspruch und Trost, als der erste Versuch fehlschlug, und teilten unsere grosse Freude uneingeschränkt, als es geklappt hatte. Keine Angst, sich womöglich zu verplappern oder Kummer darüber, dass man den nähsten Menschen nicht alles sagt, ihnen nicht vertraut.

    Vielleicht hängt aber die Entscheidung einiger Paare, niemandem etwas zu erzählen, auch damit zusammen, dass sie es selbst noch nicht angenommen haben, es am liebsten selbst verdrängen würden - diesen Umstand der eigenen Zeugungsunfähigkeit, des vermeintlichen Nichtvollwertigseins - das Ganze womöglich noch verbunden mit diversen Fehlversuchen..
    Und wenn man das noch nicht bewältigt hat, hat man natürlich auch nicht die (Überzeugungs-)Kraft, vermuteten (...) Sprücheklopfern souverän gegenüberzutreten. Geschweige denn, sich mit &quot;Sagen oder Nichtsagen&quot; oder rechtlichen Konsequenzen für die eigenen EZS-Kinder auseinanderzusetzen.
    (Auch ein Grund, warum psychotherapeutische Begleitung/Betreuung zu jeder Kinderwunschbehandlung grundsätzlich dazugehören sollte!)

    Ein -aus meiner Sicht- wunderbarer Nebeneffekt des Sagens ist übrigens, dass ich auf diese Weise auch Informationen an Paare weitergebe, die ihre Hoffnungen auf ein eigenes Kind schon aufgegeben haben und dank meiner Info über unsere EZS-Geschichte nun selber EZS- Eltern werden/wurden...

    frowlein :)

    P.S. an Susa:
    1.) Die Vaterschaft kann auch von Dritten -beispielsweise bei Erbstreitigkeiten, wenn es um die Erbberechtigung von vermeintlichen Nachkommen des Erblassers geht - angefochten werden. Hierzu gibt es keine Fristenregelung.
    2.) Bei herkömmlichen bzw. behördlicherseits angeordneten Vaterschaftstets wird automatisch die Mutter mitgetestet... Überraschung.... Wie erklär´ ich´s meinem Richter?
    Oder, schlimmer noch: Wie kann ich als Mutter dann meinen Sorgerechtsanspruch begründen? -, der ja vorab zunächst zweifelsfrei zu bestehen schien und überhaupt nicht zur Disposition stand..

    Wie gesagt: Das ist hier alles Worst-Case-Simulation. Aber Claudias Beispiel zeigt, dass das alles gar nicht sooo aus der Luft gegriffen ist. Geht es auch in ihrem Fall nicht um eine Auseinandersezung zwischen ihr und ihrem Mann. Aber die Entscheidung PRO EZS zur Familiengründung ist natürlich keine Garantie, dass eine Partnerschaft ewig hält und üble Streitereien - auch um die gemeinsamen EZS-Kindern - damit ausgeschlossen sind. Leider nicht.
    Deshalb bin ich für eine klare juristische Regelung!

    ...und was die sog. &quot;alten Müttern&quot; anbelangt: Da habe ich meine Meinung, die der Deinen nicht unähnlich war, nach einem langen, sehr intensiven und höchst persönlichen Gespräch mit einer 50 Jahre jungen (!) EZS-Mutter (mit 4 bereits annähernd erwachsenen Kindern) ziemlich revidieren müssen. Vom Vorwurf des pathologischen Kinderwunsches bis hin zur vermuteten Verantwortungslosigkeit gegenüber dem heranwachsenden Nachzügler die Lebenszeit der Eltern betreffend, sind wir wirklich &quot;ins Eingemachte&quot; gegangen. (Kennst mich ja schon ein bisschen.. ;) ) Für mich mit folgender Erkenntnis: Es gibt keine Generalformel! Jeder Fall ist einzigartig und muss als solcher auch beurteilt werden.

    In diesem Sinne:
    Es freut mich, von verantwortungsbewussten (!) und geistig beweglichen Frauen wie Dir und Claudia hier zu lesen und mich weiter mit ihnen auszutauschen. Mögen wir unsere Kinder zu eben solchen Nachfolgern erziehen und heranwachsen sehen!

    Bj.62, POF dx 1999,
    EZS IVI
    Ostern 2000: neg.
    Okt. 2000 --&gt; Zwillinge 06/01 (Ende 36.SSW, 1x spontan, 1x Notsectio)

  • Susa
    4-Zeller
    Beiträge
    54
    • 6. Februar 2004 um 13:43
    • #15

    Rechtsposition des EZS-Kindes in Deutschland

    Hallo Frowlein und alle anderen,

    die Diskussion der „alten Mütter“ lassen wir besser so stehen. Ich habe auch im Laufe der letzten Jahre gelernt, dass man sehr schwer über Situationen urteilen kann, in denen man sich selbst nicht befindet. Ich hoffe, Du hältst mich nicht für einen Schwarzweißmaler, aber bei mir gibt es gewisse ethische Prinzipien, die im Grunde nichts mit Einzelfällen zu tun haben. Ich versuche, nach diesem bekannten, aber deswegen nicht abgedroschenen Spruch „Habe den Mut, zu kämpfen für die Dinge, die Du ändern kannst, die Kraft, die Dinge, die unabänderbar sind, zu akzeptieren und die Weisheit, zwischen beiden Dingen zu unter-scheiden!“ zu leben. Ich meine damit, dass man nicht unbedingt gewaltsam sein (vermeintliches?) Glück durchsetzen und dafür wirklich alle (!) erdenklichen Mittel einsetzen sollte, sondern noch abwägen können sollte.

    Die juristischen Risiken kann ich leider immer noch nicht so ganz erkennen. Was sind das für Fälle, in denen von dritter Seite Elternschaftstest durchgeführt werden? Da muss doch schon berechtigtes Interesse bestehen. Wenn die EZS nicht bekannt ist und das Kind augenscheinlich während einer ganz normalen Ehe gezeugt wurde, d. h. keine Indizien für Zweifel vorliegen, denke ich, dass die Rechte der Eltern und des Kindes vorgehen und zu Gunsten des Kindes gehandelt wird. Ein Grund dafür, es nicht jedem auf die Nase zu binden und damit unnötigerweise Angriffsfläche zu bieten.

    Über diese Gretchenfrage „sag’ ich’s oder nicht?“ kann man wahrscheinlich endlos diskutieren :o . Ich denke aber wirklich, dass dies jeder mich sich und seinem Partner selbst aushandeln muss. Und wie Du schon selbst schreibst, irgendwann rückt diese Tatsache immer mehr in den Hintergrund, was ich mir für uns auch wünsche. Du schreibst, dass dies womöglich mit der Verdrängung noch nicht verarbeiteter Vergangenheit (fehlgeschlagene Versuche, FG’en, etc.) zu tun haben könnte. Aber Du erzählst selbst, dass Du und Deine Verwandten es immer mehr vergessen, obwohl Du, soweit ich weiß, nicht diese ganze KiWu-Maschinerie vorher durchlaufen hast, sondern Ihr Euch mehr oder weniger sofort für die EZS entschieden habt. Daher glaube ich nicht, dass nicht verarbeitete traumatische Erlebnisse zu der Entscheidung führen, sondern einfach die eine Tatsache, dass eine fremde Ez im Spiel war, im Verhältnis zu anderen Kriterien gar nicht bedeutend genug ist, als dass man es so intensiv mit in die Zukunft mit einbeziehen sollte. Ich bin der Meinung, dass man einfach den Begriff der Eltern neu definieren muss. Selbst in der modernen Verhaltensforschung ist ja anscheinend immer noch nicht definitiv geklärt, wie hoch der Anteil an genetisch vererbten Verhaltenweisen nun tatsächlich ist. Und wen interessiert schon wirklich, wie ähnlich man seiner Mutter sieht? Mein Bruder z.B. (und er ist definitiv der genetische Abkömmling) sieht meiner Mom überhaupt kein bisschen ähnlich (meinem Vater übrigens auch nicht!). Auch von der Art her schlägt er völlig aus unserer Familie. Es gibt mittlerweile so viele bunt gemixte Familien. Ich finde, man sollte die genetischen Aspekte nicht überbewerten.

    Vielleicht ein blödes Beispiel, aber mir fällt gerade kein anderes ein:
    Die Frage des Outens ist für mich in etwa vergleichbar mit der Frage, ob nun jemand FKK favorisiert oder nicht. Die einen sind der Ansicht, dass sie FKK „befreien“ würde. Sie hätten nichts zu verbergen. Die anderen möchten sich diesen intimen Bereich lieber bewahren. Ich würde nicht vermuten, dass diese Menschen „etwas zu verbergen“ hätten oder verklemmt wären, die letztere Prinzipien vertreten. Es ist halt auch eine Charaktersache. Der eine ist introvertierter, der andere hat das Herz auf der Zunge liegen.

    Und für mich ist die Entscheidung der EZS einfach eine ganz persönliche Angelegenheit. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es Paare gibt, die einfach keine Lust und keine Nerven haben, erklären (oder schlimmer: rechtfertigen) zu müssen (und die Fragen kommen ja zwangsweise), aus welchem Grund sie sich für diese Methode entschieden haben. Einige Frauen gehen diesen Weg aufgrund einer Krebserkrankung und damit verbundenen Unfruchtbarkeit. Sollen diese Frauen nun jedem auf die Nase binden, dass sie früher Unterleibskrebs hatten? Das hat auch nichts mit Stigmatisierung oder Verdrängung oder sonstigem zu tun, sondern es ist eine m.E. ganz normale Reaktion, dass man sich einfach nicht mehr ständig mit der belastenden Vergangenheit auseinandersetzen möchte, die man ohnehin nicht ändern kann, sondern einfach nach vorne blicken möchte. Oder soll dieses Makel (und ein solches ist es nun mal, auch wenn niemand etwas dafür kann!) ein Leben lang an einem haften bleiben? Dagegen hilft auch keine Psychotherapie, da dies ein ganz normaler Vorgang ist.

    Du darfst auch nicht vergessen, Frowlein, dass nicht alle verbal so gut drauf sind wie Du und auch nicht unbedingt das allerdickste Fell haben. Was macht die Frau z.B. , wenn das Kind aufgeklärt wurde und aufgrund irgendeiner pubertären Trotzlaune heraus die Mutter nicht mehr als „richtige“ Mutter anerkennt, obwohl diese das Kind ausgetragen, aufgezogen und immer geliebt hat? Womöglich sogar noch um die Ohren geknallt bekommt, wie man nur so etwas machen konnte? Oder wieso man die EZS dann nicht besser in den USA gemacht habe, wo man sich die Modelspenderin aus dem Katalog hätte aussuchen können, sondern sich für die „billige“ Variante entschieden hat? Wie weh würde so etwas tun? Muss man sich das dann antun? Ich finde es sehr heikel. Und Kinder können auch grausam sein, auch, wenn’s die eigenen sind. Das dürfen wir bei unserem ganzen idealisierten Wunsch nach ei-nem Kind nicht vergessen.

    Da ich – wie ich eingangs schon erwähnte – immer noch nicht 100%ig sicher bin, ich wir uns nun entscheiden werden (erst mal muss ichja überhaupt in dieses schöne Situation kommen :cry: ), kann ich das alles nur so hypothetisch schreiben. Ich finde, es hängt auch ein bisschen von dem Kind selbst und der sich entwickelnden Situation ab.

    Euch allen ein schönes WE!!!! 8) Ich freu' mich auf einne weiteren regen Austausch und danke Euch für Eure Denkansöße! :ja:

    Susa

    Susa

  • Sternschnuppe
    4-Zeller
    Beiträge
    60
    • 6. Februar 2004 um 14:49
    • #16

    Rechtsposition des EZS-Kindes in Deutschland

    Hallo,

    ich (34 J.) habe gerade gelesen, dass nach einem &quot;Embryonenadoptions-Paar&quot; gesucht wird. Wir sind so ein Paar. Am vergangenenen Montag wurden mir in Spanien zwei Embryos transferiert.

    Wir haben uns ganz bewusst für die Embryoadoption und gegen die Eizellspende entschieden. Für uns handelt es sich um die Adoption eines werdenden Menschen, der ohne uns nicht leben könnte. Mit diesem Hintergrund können wir gut leben. Erst einmal muss ich natürlich schwanger sein - drückt mir bitte die Daumen. Unser behandelnder Doc in Deutschland sieht das ganz locker (was z. B. die Ähnlichkeit angeht). Er meint, dass es immer irgendeinen entfernten Verwandten gibt, mit dem man das Kleine vergleichen und irgendeine Übereinstimmung fest stellen kann. Ich glaube, dass er mich und meinen Mann gut einschätzen kann, da er uns immerhin schon 2 Jahre begleitet hat und wir auch schon manche persönliche Worte gewechselt haben. Er hätte uns sicherlich abgeraten, wenn er uns die Embryoadoption nicht &quot;zugetraut&quot; hätte, da wir ihn als Menschen, der kein Blatt vor den Mund nimmt, kennen und schätzen gelernt haben.

    Grundsätzlich finden wir, dass das Kind ein Recht hat, zu wissen woran es ist. Wir sammeln alle Infos, die mit Valencia zu tun haben (z. B. auch Fotos von unserem 1. Besuch vor dem IVI). Wann wir es den engeren Verwandten sagen, wissen wir noch nicht genau. Eigentlich möchten wir es erst dem Kind sagen - frühzeitig (wurde uns von einer Psychologin, mit der wir ausführlich gesprochen haben, und die viele Eizellspendefamilien kennt, geraten). Also so mit 3/4 Jahren. In der Pubertät oder kurz davor ist definitiv zu spät, meinte sie. Wenn man es nicht frühzeitig sagt, soll
    man es nie mehr tun (das heißt aber auch, dass niemand aus dem Umfeld eingeweiht sein darf).

    Was den rechtlichen Hintergrund angeht, mache ich mir ehrlich gesagt überhaupt keine Gedanken. Es wird unser Kind sein. Mein Mann will es genauso wie ich und ich sehe nicht ein, mir über eine evtl. mögliche Trennung Gedanken zu machen. Selbst wenn es zu einer Scheidung kommen sollte, weiß ich, dass mein Mann immer für das Kind da sein (und zahlen) wird. Über Erbschwierigkeiten in Bezug auf das potentielle Kind zerbreche ich mir auch nicht den Kopf. Erben ist mir ehrlich gesagt sowieso egal. Wir kommen beide aus ganz &quot;normalen&quot; Familien und haben Geschwister. So viel gibt es da sowieso nicht zu erben.

    Ich weiß ganz genau, dass sich alle in der Familie sehr freuen würden, wenn wir endlich ersehnten Nachwuchs ankündigen und dann in den Armen halten dürfen. Wie es dazu gekommen ist, wird dann allen egal sein. Im Gegenteil: meine Schwägerin und mein Schwager stecken gerade im 4. ICSI-Versuch. Wir überlegen, ob wir ihnen (falls es bei uns klappen sollte und bei ihnen nicht) von der Möglichkeit der Embryoadoption erzählen sollten. Mein Schwager möchte z. B. auch keine heterologe Insemination machen.

    Es ist sehr lang geworden - sorrry. Aber bei diesem Thema muss ich einfach etwas ausholen. Es liegt mir so sehr am Herzen.

    Ich wünsche euch allen viel Glück auf eurem Weg!

    Liebe Grüße,

    Narzisse (die gerade die erste Warteschleife ihres Lebens erlebt)

  • Susa
    4-Zeller
    Beiträge
    54
    • 8. Februar 2004 um 17:51
    • #17

    Rechtsposition des EZS-Kindes in Deutschland

    Hallo Narzisse,

    erst einmal drücke ich Euch ganz fest die Daumen für den SST! :ja:

    Warum habt Ihr Euch für die Embryonenadoption entschieden? Seid Ihr beide Verursacher oder wolltet Ihr einfach die gleichen Voraussetzungen für beide Partner? Ich finde den Weg, den Ihr einschlagt, eine sehr gute Alternative. Ich frage ich sowieso immer, was eigentlich mit den ganzen übrigen Eisbärchen passiert, wenn die Paare Erfolg hatten. Es ist so schade, sie einfach zu verwerfen. Wurde denn auch nach äußerlichen Kriterien ausgewählt, oder war Euch das nicht wichtig, da Ihr es ohnehin als Adoption betrachtet?

    Ich kann verstehen, dass Ihr dem Kind die Wahrheit sgaen wollt, aber wie soll ein vierjäriges Kind verstehen, was eine Embryonenado ist???? :o Ich glaube, es gibt genug Erwachsene, die das nicht nmal richtig kapieren würden. Es ist wirklich schwierig, sich richtig zu entscheiden. Vielleicht wäre es doch besser, es vor der Pubertät, so mit ca. 12 Jahren zu erklären, wenn schon ein gewisses Grundverständnis vorherrscht.

    Was kostet eigentlich so eine Alternative?
    Gibt es Wartezeiten?

    Eine kurzweilige Warteschleife wünsche ich Dir! :D
    Susa

    Susa

  • Claudia33
    Morula
    Beiträge
    225
    • 8. Februar 2004 um 20:46
    • #18

    TV Beitrag ARD

    Hallo,

    habe gerade vorhin einen Beitrag in der ARD gesehen zum Thema Samenspende. Fand Ihn echt ganz interessant.

    Es ging um ein Ehepaar, welches 1978 ein Kind per Samenspende bekommen hat. Der Mann hatte eine vererbbare Erkrankung, die eben mit 50% vererbt wird und das Risiko wollten Sie nicht eingehen, zumal auch der Mann diese Erkrankung schon vom Vater geerbt hatte.

    Nun kam in dem Beitrag z.B. der heute 25 jährige Sohn zu Worte, der es gut fand, schon in frühester Kindheit über seine Herkunft aufgeklärt zu werden. Seine Mutter hat ihm die Sache wohl medizinisch- technisch erklärt, obwohl er noch sehr klein war. Er hat keine Probleme damit und auch kein Interesse, zu forschen wer wohl der Spender ist...

    Und sein sozialer Vater schien auch mit der Entscheidung und der Tatsache an sich gut klar zu kommen. Die Familie hat die näheren Verwandten damals eingeweiht und nur in der Öffentlichkeit immer genau überlegt, wem man es sagt und wem eher nicht.

    Interessant war aber auch, das der Sohn sagte, für Ihn wäre die Aufklärung ok gewesen, aber er würde nicht in jedem Fall für die Offenheit plädieren, weil wenn jemand eher labil wäre, könnte es seiner Meinung nach auch problematisch sein.

    Der Arzt, der damals nach Feierabend (!) die Insemination durchführte kam auch zur Wort und lehnt damals wie heute die Offenheit ab, weil er (vermeidbare) Identitätskrisen der Kinder befürchtet....

    Ich muß schon sagen, das mich der Beitrag irgendwie wieder etwas verunsichert hat, hinsichtlich des Sagen oder Nicht. Vor allem eben wegen der Aussage des Sohnes, das er glaubt, nicht jeder würde das gut verkraften.

    Ich dachte mir eigendlich, es wäre besser bereits vor der SS die Entscheidung zu treffen, ob man offen oder nicht sein will. Weil ja sonst schon bereits in der SS die ersten Lügen für die Umgebung nötig wären, um eine plötzliche Schwangerschaft zu erklären. Und wenn ich warten soll, bis ich beurteilen kann, ob ein Kind labil ist oder nicht, wären ja doch Jahre vergangen. Und die Sache in der Verwandtschaft/Freundeskreis etc. verheimlichen, aber das Kind später einweihen ist ja wohl auch nicht das richtige, glaube ich.

    Wie sehen denn andere das?

    Gruß

    Claudia

  • manda
    Blastozyste
    Beiträge
    790
    • 8. Februar 2004 um 20:47
    • #19

    Rechtsposition des EZS-Kindes in Deutschland

    Hallo Mädels,

    ich habe heute abend zufälligerweise in einen Bericht der ARD gezappt, in dem es um Kinder von der Samenbank ging. Das Thema ist zwar nicht ganz vergleichbar, aber die Problematik &quot;Sag ich's dem Kind&quot; ist ja ähnlich gelagert.
    Die Eltern haben sich vor über 20 Jahren für eine HI (heterologe Insemination) entschieden, da sie vermeiden wollten, dass ihr Kind die Behinderung des Mannes eventuell erbt. Der Sohn wusste, dass er ein HI-Kind war, aber für ihn war immer klar, wer sein Vater ist. Ihn hat's überhaupt nicht interessiert, wer sei leiblicher Vater ist. Er war seinen Eltern dankbar, dass sie ihn auf die Welt gebracht haben, und er meinte, dass man es den Kindern ruhig sagen könnte, wenn sie psychisch stabil sind.

    Letztendlich muss es aber jeder für sich selbst entscheiden. Es sprechen gute Gründe dafür und dagegen.

    Viele Grüße,

    manda.

  • frowlein
    Blastozyste
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    714
    • 8. Februar 2004 um 21:28
    • #20

    Rechtsposition des EZS-Kindes in Deutschland

    Mist!
    Schade, das haben wir verpasst!

    Ich hätte mal nicht so viel anderweitig posten sollen.. haha, Brüller! :D

    Nee, jetzt mal im Ernst:
    Ich erinnere mich gerade an eine Geschichte im Forum der moms via eggdonation, wo sich ein 1o oder 12-jähriger EZS-Junge (Daniel oder David..) dem Forum vorstellte und jede Menge Fragen auf Lager hatte. Dabei ging es ihm weniger darum, ob die Entscheidung seiner Eltern richtig war (logisch, sonst gäbe es ihn ja nicht), sondern was die dort versammelten moms und moms-to-be gerade so bewegt, welche Ängste und Sorgen wir uns gerade machten. Er wollte verstehen, was seine mom damals wohl so durchgemacht hat, welche Gedanken die vorherrschenden waren..
    Das Ganze geschah übrigens nach vorheriger Abstimmung im Forum.
    Dann durften die Frauen fragen.
    Ich habe das dann nicht mehr so aufmerksam verfolgt, weil in Amerika ja hauptsächlich nicht-anonym gespendet wird und es dann auch darum ging, nach welchen Kriterien die Mütter ihre Spenderinnen aussuchen.

    Ich muss noch mal in meinen alten mved-mail-Ordnern kramen; wen´s interessiert, bitte ´ne kurze Nachricht. (Ist aber auf Englisch.)

    Auf alle Fälle denke ich, dass 3 oder 4 Jahre für die Sagen-Variante zu früh ist. Man kann das Thema in seiner Komplexität zwar auf ein ganz einfaches Erklärniveau runterbrechen, aber für soo Kleine... Das halte ich für nicht machbar.
    Aber, bitte, ich lass mich gern mit Gegenvorschlägen eines besseren belehren. Bin neugierig.

    Ich kenne übrigens auch Paare, Claudia, die sich entschieden haben, es nur ganz wenigen Vertrauten (Familie, Freunde, gleichfalls betroffene EZS- KiWus) von vornherein zu erzählen, verbunden mit der Bitte um Verständnis, das Ganze absolut vertraulich zu behandeln, damit sie den Zeitpunkt, ob und wann sie ihr Kind aufklären, völlig unbeeinflusst von aussen selbst festlegen können.
    Als Erklärung PRO sagten sie, dass sie es nicht missen wollten, in diesen schwierigen Zeiten sich mit ihren nähsten Menschen offen auszutauschen -und auf deren Anteilnahme und Unterstützung bauen zu können.

    Vielleicht ist diese Nicht-Fisch-nicht-Fleisch- Lösung auch für Euch ein möglicher Ansatz, Claudia. Birgt aber in jedem Fall das &quot;Risiko&quot;, dass &quot;es irgendwann rauskommt&quot;...

    So oder so - keine leichte Entscheidung.

    Ich persönlich bin froh, dass wir eine getroffen haben, von deren Lebbarkeit wir überzeugt sind.... und sollten unsere Kinder das oder die Wahl der Klinik als &quot;billig&quot; bezeichnen (was ich nicht mal im Traum glaube!!) , schieb´ ich´s zunächst auf die vermutlich von mir &quot;ererbte&quot; Neigung zur Provokanz.. :lach:

    frowlein

    Bj.62, POF dx 1999,
    EZS IVI
    Ostern 2000: neg.
    Okt. 2000 --&gt; Zwillinge 06/01 (Ende 36.SSW, 1x spontan, 1x Notsectio)

  • Vida Fertility Institute

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