So, und hier nun das angekündigte posting zu o.g. Thema:
Weil "nicht sein kann, was nicht sein darf", sind unsere EZS-Kinder in unserem Rechtssystem praktisch non-existent. Das Problem liegt u.a. darin, dass unser Deutsches Recht nur das leibliche oder an Kindesstatt angenommene (=Adoption) Kind kennt. Das "leiblich" mittlerweile nicht gleich "genetisch" bedeutet, bleibt unberücksichtigt.
Dabei geht es u.a. auch um die Frage der Erbberechtigung (in Deutschland gilt das Erbrecht durch sog. Blutsverwandtschaft) und des Mutterschaftsnachweises im Falle des möglichen Allein-Sorgerechtsanspruches durch den genetischen (!) Vater bei Scheidung/Trennung.
Am besten wäre es, wie bei der in Deutschland erlaubten Samenspende zu verfahren (notarieller Vertrag, der u.a. die Rechtsposition des Samenspende-Kindes einem sog. leiblichen gleichstellt etc.). Doch dazu müsste erstmal ein sog. Präzedenzverfahren geführt werden.
Mein Anwalt scharrt schon mit den Hufen.
Eine Sammelklage wäre allerdings noch besser..... :wink:
Natürlich haben auch wir uns Gedanken darüber gemacht, was wohl geschehen wird, wenn wir an die Öffentlichkeit (hier: vor Gericht) gehen... Verlangt die Krankenkasse womöglich Geld zurück für die Schwangerschaft etc.? (Geht natürlich nicht, schwanger ist schwanger.) ...und ... und ...und...
Aber für uns überwiegt der Gedanke, unsere Kinder zu "legalisieren". Sie schliesslich haben ein Recht darauf!!
Oder wie seht Ihr das??
frowlein
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Bj.62, POF dx 1999, DE in V. 2000, 1. Versuch neg., 2. Versuch Okt. 2000: Zwillinge 2001!!, nächste Runde geplant Okt. 2003
<font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: frowlein am 2003-06-30 19:52 ]</font>