Wir haben eben auch einen Antrag an daen Petetionsausschuss auf Änderung des Embryonenschutzgesetz gestellt.
Ines & Chris
Wir haben eben auch einen Antrag an daen Petetionsausschuss auf Änderung des Embryonenschutzgesetz gestellt.
Ines & Chris
Petitionsantrag
Wir haben eine Antwort des Petitionsausschusses erhalten. Sie haben eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung eingeholt.
Wir haben jetztz bedingt durch unseren Transfer noch zwei Wochen zeit, dazu Stellung zu nehmen.
Wäre schön, wenn Ihr uns dabei helfen könntet.
Hier der Text des Bundesministeriums:
"Sowohl die Eizellspende der Frau, als auch die Samenspende des Mannes sind Teilverfahren der assistierten Reproduktion für unfruchtbare Paare mit unerfülltem Kinderwunsch. Dabei kann einer Frau, die nicht oder nicht mehr über eigene Eierstöcke bzw. Eizellen verfügt, nur noch mit einer Eizellspende schwanger werden. Die medizinschen ursachen für die weibliche Unfruchtbarkeit können sowohl genetische Störungen (z.B. das sogenannte Turner-Syndrom), als auch äußere Einflüsse wie Unfall, Zystenbildung oder Krebserkrankung, aber auch das Erreichen der Menopause sein. Als Eizellspenderin können Verwandte der Patientin (Schwester oder Mutter) oder auch anonyme Spenderinnen in Frage kommen, die z.B. nach einer eigenen Infertilitätsbehandlung ihre überzähligen Eizellen zur Verfügung stellen. Im Gegensatz zur Samenspende, sind bei der Eizellspende medizinische Massnahmen wie Hormonstimulation sowohl der Patientin (Empfängerin)als auch der Eizellspenderin notwendig. Somit besteht auch für die Eizellspenderin das Risiko medizinischer Komplikationen und Nebenwirkungen.
Die Eizellspende ist in Deutschland nach §1 Abs. 1 Nr. 1 ESchG verboten. Durch das Verbot soll die Eindeutigkeit der Mutterschaft gewährleistet werden. Eine gespaltene Muttershaft zwischen genetischer und biologischer Mutter würde dazu führen, dass zwei Frauen Anteil an der Entstehung des Kindes hätten. Problematisch an dem Verbot ist die Rechtfertigung der Ungleichbehandlung zu dem Mann/der Samenspende. Fraglich ist auch, ob die Problematik der gespaltenen Mutterschaft, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls, gesellschaftlich heute noch relevant ist. Andererseits entstünde bei einer Aufhebung des Verbots die Problematik der Mutterschaft nach der Menopause, insbesondere auch unter dem Geischtspunkt des Kindeswohls. Eine weitere Problematik entstünde auch mit dem Entstehen von Kindern Kindern ohne genetische Verbindung zu beiden (rechtlichen) Eltern im Falle der Zulassung einer kombinierten Samen- und Eizellspende bei Infertilität beider Eltern. Den Gesetzgeber haben diese Probleme 1990 zu dem Erlaß des Verbots der Eizellspende veranlaßt.
Eine davon zu unterschiedende Situation besteht bei der technisch einfach zu realisierenden Samenspende. Sie ist grundsätzlich erlaubt und nur sehr lückenhaft geregelt. § 3 Satz 2 ESchG erlaubt in Fällen schwerwiegender geschlechtsgebundener Erbkrankheiten eine Samenauswahl nach dem in der Samenzelle enthaltenen Geschlechtschromosom. § 4 Abs. 1 Nr. 1 ESchG setzt die Einwilligung des Samenspenders für jegliche Befruchtung voraus. § 4 Abs. 1 Nr. 3 ESchG stellt jede postmortale künstliche Befruchtung einer Eizelle, also auch die mittels Samenspende, unter Strafe. Nach Nr. 3.2.3 der berufsrechtlichen Muster-Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion der Bundesärztekammer von 1998 darf für eine Behandlung grundsätzlich nur Samen des Ehemannes Verwendung finden, ansonsten bedarf es des zustimmenden Votums einer bei der jeweiligen Ärztekammer eingerichteten Kommission.
Vor der Entscheidung über eine gesetzliche Neuregelung in diesem Bereich sollte nach Auffassung der Bundesregierung die Debatte im Bundestag intensiv geführt werden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Diskussionsprozess interdisziplinär und fraktionsübergreifend erfolgt und angesichts der grundlegenden Bedeutung der zu treffenden Entscheidung für verschiedene Grundrechtspositionen der Betroffenen, aber auch für die Gesellschaft insgesamt, eine sorgfältige und eingehende Diskussion geboten ist. Die Bundesregierung will den Ergebnissen dieser Diskussion nicht vorgreifen. Soeben hat der Bundestag eine neue Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" eingerichtet. Dort dürften verschiedene Problembereiche der heutigen Fortpflanzungsmedizin eingehend besprochen werden. Es obliegt den Abgeordneten, dort auch die Problematik der Eizellspende aufzugreifen."
Wer also von Euch Ideen zu einer Stellungnahme hat, sollte uns diese unbedingt schnellstmöglich mitteilen. Wir hoffen auf eine rege Beteiligung von Euch.
Grüße
Ines & Chris
<font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: Ines & Chris am 2003-05-03 15:13 ]</font>
Petitionsantrag
Tja, ich hab leider nicht soviel Ahnung von solchen Sachen, aber steht nicht im Grundgesetz was von Recht auf Gleichbehandlung? Und das ist ja wohl nicht gegeben, z.B. in all meinen Unterlagen für die Chemotherapie werden die Männer aufgefordert "vorsichtshalber" ihren Samen einfrieren zu lasssen, für die Frauen steht darin nur das mit hoher Wahrscheinlichkeit die Unfuchtbarkeit eintritt und man nichts dagegen tun kann.
Das mit der gespaltenen Mutterschaft kann man auch nicht so stehen lassen, bei einer Samenspende ist auch einer der biologische Vater und einer, der für das Kind Verantwortung übernimmt und ihm alles gibt was es braucht.
Frauen kommen immer früher (also jünger) in die Wechseljahre und die Lebenserwartung steigt, ausserdem wird es immer wichtiger sich erst etwas "aufzubauen" bevor man Kinder bekommt. Und wenn wir bis 70 arbeiten sollen, können wir ja wohl auch mit 45 noch Kinder bekommen und sie aufziehen.
Ich finde die Argumente nicht besonders überzeugend, wenn die Diskussion an zuständiger Stelle erstmal ins Rollen kommt stehen die Chancen wahrscheinlich gar nicht so schlecht das sich etwas ändert.
Das sind die Sachen, die mir jetzt aus dem Bauch raus gegen den Strich gegangen sind, sie sind wahrscheinlich das was jedem dazu einfällt. Ich hoffe, ihr könnt damit wenigstens ein bisschen was anfangen.
Liebe Grüsse
Petitionsantrag
Hallo Ines und Chris,
das ist ja wieder einmal ein richtiger "Beamtenton", in dem das entsprechende Schreiben verfasst wurde - toll!
Also erst einmal wollte ich auch auf die Wechseljahre eingehen. Es sollte auf jeden Fall einmal in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden, dass es Frauen gibt, die bereits mit Anfang 20 in die Wechseljahre kommen (bei mir fing es mit Mitte 20 an). Außerdem hat sich die Altersgrenze, in denen Frauen Mutter werden in den letzten Jahren weit nach oben verschoben. Auch die Menopause (meist mit dem Begriff Wechseljahre verwechselt) setzt bei vielen Frauen erst mit Mitte 50 ein.
Dann wollte ich noch etwas sagen zu gespaltener Elternschaft. Wie ich schon einmal gepostet habe, möchten wir einen Embryo adoptieren. Ich kann nicht verstehen, dass in Deutschland tausende von überzähligen Embryos vernichtet werden, die von ihren Eltern nicht mehr gebraucht werden, da der Kinderwunsch abgeschlossen ist.
Auch von Repromedizinern - und Vertretern der Kirchen übrigens auch - habe ich gehört, dass sie die Embryoadoption als eine gute Lösung empfinden. Beispiele in anderen europäischen Ländern zeigen im übrigen, dass die Erlaubnis der Embryoadoption nicht dazu führen muss, dass sich Paare einen Embryo nach ihrem Geschmack "kaufen" können. Warum sollte das in Deutschland durch entsprechende Gesetze nicht auch möglich sein?
Ist es denn besser, den Embryos gar keine Möglichkeit zum Leben zu geben (bzw. sie durch auftauen zu töten) als sie - hoffentlich - an ein Paar, das sich sehnlich Kinder wünscht, weiter zu geben?
Das waren ein paar Denkanstöße von mir.
Viele Grüße
Narzisse
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