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Anschreiben & Antworten Bundesgesundheitsministerium

  • Ines + Chris
  • 10. Januar 2003 um 12:48
  • Ines + Chris
    Blastozyste
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    • 10. Januar 2003 um 12:48
    • #1

    Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
    z.Hd. Frau Ulla Schmidt
    Fax: 030-206404900
    Berlin


    Hallo Frau Schmidt,


    Sie halten ein Fax von einem sehr erbosten Ehepaar in der Hand.
    Meine Frau, Ines (44 Jahre) und Ich, Christoph (33 Jahre) wünschen uns seit 6 Jahren nichts sehnlicher, als ein Kind. Um uns versuchen zu können, dass uns dieser Wunsch erfüllt wird, mussten wir unzählige Strapazen über uns ergehen lassen, vor allem meine Frau. Sie musste jahrelang Hormone einnehmen, damit sie Follikel produziert und die Gebärmutterschleimhaut sich aufbaut. Wir sind tausenden von Kilometern in Deutschland gefahren für unzählige Inseminationen. Als dieses auch nicht geklappt hat, mussten wir die Übernahme von IVF-Behandlungen bei der Krankenkasse beantragen. Nach Untersuchungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen sowie einer Offenlegung unseres Seelenlebens bei einem Psychiater wurden uns 2 Versuche genehmigt. Auch hier mussten wir wieder fast durch ganz Deutschland reisen, damit wir Kliniken oder Praxen finden, die trotz des Alters meiner Frau noch eine Behandlung mit uns gewagt haben. Auch diese Versuche verliefen negativ, entweder waren keine Follikel vorhanden, trotz Stimulation mit der höchsten vertretbaren Medikamentendosis oder aber es wurden unter massiven Schmerzen Follikel punktiert, die leider leer waren.
    Als letztes erhielten wir einen Anruf von einer Praxis, bei der wir den letzten Versuch gemacht haben, das wir aufhören müssten, dass es keinen Sinn mehr bei uns hat, wir bekommen aber Unterlagen über eine Adoption zugesandt. Mit über 40 Jahren, ist dies in Deutschland ja leider auch nicht mehr möglich. Können Sie sich in die unsere Lage versetzen, wie man dann am Boden zerstört ist, die Welt um einen herum hört auf, sich zu drehen.
    Wir haben uns irgendwie wieder zusammengerauft und nach anderen Wegen gesucht, um uns den Traum doch noch zu erfüllen. Da finden wir zum Glück die Möglichkeit der Eizellspende, welche ja aus nicht nachvollziehbaren Gründen in Deutschland verboten ist.
    Dafür haben wir fast 100 Kliniken in aller Welt angeschrieben und uns Informationen zukommen lassen. Daraus haben wir uns dann ein paar ausgesucht, deren Behandlung in einem finanziell vertretbaren Rahmen stand. Dafür mussten wir wieder zig tausende Kilometer durch ganz Europa fahren und was kam dabei raus, wieder nichts.
    5 Eizellspenden verliefen alle erfolglos. Die Ärzte im Ausland gaben auch schon langsam auf. Nun haben wir endlich eine Klinik gefunden, die uns behandeln möchte, wo wir nebenbei gesagt, auch noch sehr gute Chancen hätten. Allerdings muss meine Frau dafür einige Untersuchungen machen lassen. Die Kostenübernahme der Untersuchungen wollten wir mit der Krankenkasse abklären  Ergebnis negativ. Keine Kostenübernahme, da Eizellspende in Deutschland verboten ist, dürfen auch die Kosten für die hier vorbereitenden Untersuchungen (ca. € 3000) nicht übernommen werden.
    Aus, das war´s, der Traum ist zerplatzt. Kein Geld für Untersuchungen und Eizellspende. Das ist für ein Ehepaar mit nur einem Verdiener nicht machbar, dank der immer größer werdenden Steuerlast.

    Wir haben extra für alle Paare, denen es auch so geht, eine Website ins Internet gestellt (ww.eizellspende.de) , mit allen Informationen, die wir über Eizellspende gesammelt haben. Dort ist auch ein Forum integriert, in dem sich die betroffenen Paare austauschen können. Wenn man sich mal in diesem Forum richtig umschaut, dann kann man da lesen, wie viel Leid dort von den Paaren ausgeht. Wir versuchen uns dort gegenseitig aufzubauen, denn psychiatrische Behandlung aufgrund eines nicht erfüllten Kinderwunsch, wegen einer negativen Eizellspende wird ja nicht durch die Krankenkassen bezahlt.

    Ihre Regierung hat es geschafft, mal wieder ein Paar durch ihre restriktive, total veraltete Politik unglücklich zu machen. Wir sind am Boden zerstört. Sechs Jahre, ohne Urlaub, ohne sich irgendetwas zu gönnen, das ganze Leben nur auf den Kinderwunsch ausgerichtet sind vorbei, Ergebnis, wir stehen schlechter da als vorher. Schulden gemacht für den Traum, die Zinsen zahlen wir bereits.

    Aber es gibt da ja doch noch einen Lichtblick, einen IVF-Versuch der Krankenkasse haben wir noch. Diesen können wir auch noch machen. Auch wenn von vorneherein klar ist, dass nichts dabei rauskommt, werden wir ihn durchführen mit allen notwendigen Voruntersuchungen. Da man mindestens zwei Zyklen braucht um reife punktionswürdige Follikel zu bekommen und nebenbei noch Medikamente benötigt, kommen so mit Sicherheit auf die Gemeinschaft Kosten von über € 10000 zu.
    Wir wissen, dass das nicht besonders fair ist, aber ist der Staat fair zu uns ?

    Die Bundesregierung jammert immer, wir haben zuwenig Kinder hier in Deutschland, die Renten sind unsicher, aber was macht sie dagegen  Nichts!
    Ganz im Gegenteil, Paare, die einen unerfüllten Kinderwunsch haben werden in eine Ecke gedrängt, als Randgruppe dahin gestellt, auch von der Bundesregierung !

    Dabei bestände die Möglichkeit, für ein größeres Bevölkerungswachstum zu sorgen, damit die Zukunft in Deutschland endlich wieder rosiger wird, aber das darf man ja nicht.

    In Artikel 1 des Grundgesetz steht „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. Was ist mit unserer Würde, die wird mit Füßen getreten !

    In Artikel 2 des Grundgesetz steht „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“. Wer lässt unsere Persönlichkeit frei entfalten, die Bundesregierung und Ihr Ministerium mit Sicherheit nicht !

    Wieso ist Samenspende in Deutschland erlaubt, Eizellspende aber nicht? Ist ein Mann weniger wert als eine Frau? Dazu steht in Artikel 3 des Grundgesetz „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
    Sind wirklich alle gleich ?

    Wir kennen mehrere hundert Paare, die genauso denken und fühlen wie wir. All diese Paare können und werden niemals diese veraltete Meinung Ihres Ministeriums und von Ihnen verstehen, oder akzeptieren.

    Haben Sie sich je mit ungewollt kinderlosen Paaren mal unterhalten, welche psychische Belastung dass für diese Paare ist. Viele dieser ungewollt kinderlosen Paare sind in psychiatrischer Behandlung, weil sie nicht damit klar kommen, dass andere Paare glücklich sein können und Ihnen das Glücklich sein verwehrt wird. Wir möchten nicht wissen, wie viel dieser Paare sich mit Suizidgedanken rumplagen, nur weil Ihnen von der Regierung ein glückliches Leben verwehrt wird.

    Wieviele Kinder werden geboren um gleich anschließend getötet zu werden und was machen wir, wir schauen zu. Diese Frauen aber erhalten jede Unterstützung des Staates, damit sie wieder ein normales Leben führen können und was macht der Staat für uns? NICHTS!
    Ganz im Gegenteil, diese kleine Minderheit, da ist es egal, was mit denen passiert, die werden sich schon irgendwie selbst helfen können.

    Es gibt in Deutschland mehr als 1 Millionen ungewollt kinderloser Paare, all diese Paare sind von der Gesellschaft ausgegrenzt, dank der veralteten Gesetze hier in Deutschland.

    Wir wollen keine Wunderkinder, die in irgendwelchen Klonbanken gezüchtet werden.

    Wir wollen doch nur unser Kind haben, das wir lieben, ganz egal wie es ist.

    Ist das zuviel verlangt ?


    Ines & Christoph Schmid


    <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde ge&auml;ndert von: Ines & Chris am 2003-02-04 10:58 ]</font>

  • AJ
    8-Zeller
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    • 12. Januar 2003 um 00:17
    • #2

    Anschreiben & Antworten Bundesgesundheitsministerium

    Wow, toll.
    AJ

  • Ines + Chris
    Blastozyste
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    • 4. Februar 2003 um 11:00
    • #3

    Anschreiben & Antworten Bundesgesundheitsministerium

    Hallo,

    heute hat uns die Antwort der Bundesministerin Ulla Schmidt erreicht. In der Schule hätte man dazu früher gesagt, Thema verfehlt, 6.
    Aber lest selbst:

    Sehr geehrte Frau Schmid,
    Sehr geehrter Herr Schmid,

    vielen Dank für Ihr Telefax an Frau Bundesministerin Ulla Schmidt vom 10. Januar 2003. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten, da ihr dies aufgrund der Vielzahl der Zuschriften, die sie täglich erreichen, zu ihrem Bedauern nicht selbst möglich ist.

    Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben im Krankheitsfall einen Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn dies notwendig ist, um eine Krankheit zu erkenne, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. In der Anwendung der zur Behandlung der Krankheit geeigneten Therapie ist der behandelnde Arzt grundsätzlich frei. Er hat sich dabei jedoch an den durch das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegten Leistungsumfang zu halten.

    Gemäß § 27a Abs. 4 des SGB V umfassen die Leistungen der Krankenbehandlung auch Massnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, wenn diese Massnahmen nach ärztlicher Feststellung erforderlich sind und hinreichende Aussicht besteht, dass durch die Massnahmen eine Schwangerschaft herbeigeführt wird.

    Voraussetzungen, Art und Umfang der medizinischen Massnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft werden durch den Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen, eine durch das Gesetz geschaffene Einrichtung der Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen auf Bundesebene, in Richtlinien nach § 92 SGB V bestimmt.

    Zum 1. Juli 1990 hat der Gesetzgeber mit der Einführung der Vorschrift des § 27a in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) die Massnahmen zur künstlichen Befruchtung als Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen abschließend definiert.

    Anspruch auf Leistungen zur Herstellung der Zeugungsfähigkeit besteht, wenn diese Fähigkeit überhaupt nicht vorhanden ist oder durch Krankheit oder wegen einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation verloren gegangen ist. Wer sich ohne medizinischen Indikation bewusst und gewollt fortpflanzungsunfähig hat machen lassen, hat keinen Anspruch auf Wiederherstellung der Zeugungsfähigkeit. Diese Zeugungsunfähigkeit ist keine Krankheit im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung und zwar auch dann nicht, wenn das Fehlen der Fortpflanzungsfähigkeit zu einer seelischen Belastung führt.

    Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer künstlichen Befruchtung unter folgenden Voraussetzungen:
    - die Massnahmen müssen nach ärztlicher Sicht erforderlich sein,
    - Nach ärztlicher Feststellung muss hinreichende Aussicht bestehen, dass durch die Massnahmen eine Schwangerschaft herbeigeführt wird,
    - Nur für Ehepaare (nicht für nicht-eheliche-Lebensgemeinschaften),
    - Nur mit Ei- und Samenzellen der Eheleute (homologes System),
    - Ehegatten müssen sich vor der Behandlung eingehend über die medizinischen und psychosozialen Konsequenzen und Risiken der Behandlung durch einen Arzt unterrichten lassen, der die Behandlung selbst nicht durchführt,
    - Künstliche Befruchtung nur durch Ärzte oder Einrichtungen, die entsprechend qualifiziert sind und denen die nach Landesrecht zuständige Stelle eine entsprechende Genehmigung erteilt hat,
    - Grundsätzlich nur bis zu vier Wiederholungen einer künstlichen Befruchtung.

    Über weitere Einzelheiten informiert die zuständige Krankenkasse, die auch in eigener Verantwortung über den Leistungsanspruch im Einzelfall zu entscheiden hat.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag

    Vlasta Blessgen

  • rebella
    4-Zeller
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    • 10. Februar 2003 um 23:30
    • #4

    Anschreiben & Antworten Bundesgesundheitsministerium

    Zum Thema Bundesgesundheitsministerium:

    Ich hatte im letzten Jahr u.a. auch dorthin einen Brief geschrieben mit der Forderung, die Gesetze so zu ändern, dass die Kosten für Befruchtungen mit Spendersamen genauso von den gesetzlichen Kassen getragen werden wie die Kosten bei anderen Kinderwunschpaaren auch (Gleichbehandlungsgrundsatz). Außerdem forderte ich einige Änderungen im Embryonenschutzgesetz.

    Die Antwort, die ich bekam, ging genauso am Thema vorbei. Es war eine seitenweise Abhandlung über ICSI. Und das, obwohl ich in dem Brief erwähnt hatte, dass mein Mann das Klinefelter Syndrom hat, also hoffnungslos unfruchtbar. Der Sachbearbeiter war ein anderer, Herr Lossignol. Auf meine Beschwerde über diese unsachgerechte Antwort erhielt ich dann gar keine Antwort mehr. Es scheint die Masche dieses Ministeriums zu sein, unliebsame Briefe so zu beantworten. Ich wage zu behaupten, die machen das grundsätzlich so!

    Vielleicht wäre das auch mal ein Thema für eine seriöse Reportage (z.B. Herr F. Kurz) – Wie geht das Bundesgesundheitsministerium mit Anfragen der Bevölkerung zu diesem und ähnlichen Themen um? Das wäre wahrscheinlich die volle Blamage!

    Gruß, Rebella

  • Ines + Chris
    Blastozyste
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    • 19. März 2003 um 20:21
    • #5

    Anschreiben & Antworten Bundesgesundheitsministerium

    Sehr geehrtes Ehepaar Schmid,

    Frau Blessgen hat Ihre e-mail zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet.
    Die Medizin ist heute mit verschiedenen naturwissenschaftlichen Forschungszweigen in der Lage, gezielt in die Entstehung menschlichen Lebens einzugreifen. Damit stellen sich zahlreiche ethische und rechtliche Fragen. Nicht alles, was technisch machbar ist, stimmt mit der Wertordnung des Grundgesetzes überein. Menschliches Leben muss einem hohen rechtlichen Schutz unterliegen. Diesem Ziel dient u.a. das Embryonenschutzgesetz.

    Diesen hohen Schutz des menschlichen Lebens gilt es zu ertzragen und gleichzeitig jedoch den medizinisch-technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Frau Bundesministerin Schmidt liegt eine breite gesellschaftliche Diskussion über die Chancen und Risiken der modernen Fortpflanzungsmedizin sehr am Herzen, bevor neue gesetzliche Regelungen getroffen werden. Sie ist sich dabei der schwierigen Lage der sogenannten &quot;Kinderwunschpaare&quot; bewusst. Der Wunsch nach Kindern und seine Erfüllbarkeit haben einen hohen Rang und rechtfertigen vor allem intensive Bemühungen, die Ursachen für ungewollte Kinderlosigkeit zu überwinden.

    Sowohl die Eizellspende der Frau, als auch die Samenspende des mannes sind Teilverfahren der assistierten Reproduktion für unfruchtbare Paare mit unerfülltem Kinderwunsch. Dabei kann einer Frau, die nicht ider nicht mehr über eigene Eierstöcke bzw. Eizellen verfügt, nur noch mit einer Eizellspende schwanger werden. Die medizinischen Ursachen für die weibliche Unfruchtbarkeit können sowohl genetische Störungen (z.B. das sogenannte Turner-Syndrom), als auch äußere Einflüsse wie Unfall, Zystenbildung oder Krebserkrankung, aber auch das Erreichen der Menopause sein. Als Eizellspenderinnen können Verwandte der Patientin (Schwester oder Mutter) oder auch anonyme Spenderinnen in Frage kommen, die z.B. nach einer eigenen Infertilitätsbehandlung ihre überzähligen Eizellen zur Verfügung stellen. Im Gegensastz zur Samenspende, sind bei der Eizellspende medizinische Maßnahmen wie Hormonstimulation sowohl der Patientin (Empfängerin) als auch der Eizellspenderin notwendig. Somit besteht auch für die Eizellspenderin das Risiko medizinischer Komplikationen und Nebenwirkungen.

    Die Eizellspende ist (im Gegensatz zu der Embryospende) in Deutschland nach § 1 Abs.1 Nr. 1 ESchG verboten. Durch das Verbot soll die Eindeutigkeit der Mutterschaft gewährleistet werden. Eine gespaltene Mutterschaft zwischen genetischer und biologischer Mutter würde dazu führen, dass zwei Frauen Anteil an der Entstehung des Kindes hätten.

    Problematisch an dem verbot ist die Rechtfertigung der Ungleichbehandlung zu dem Mann/ der Samenspende. Fraglich ist auch, ob die Problematik der gespaltenen Mutterschaft, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls, gesellschaftlich heute noch relevant ist. Andererseits entstünde bei einer Aufhebung des Verbots die Problematik der Mutterschaft nach der Menopause, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls. Eine weitere Problematik entstünde auch mit dem Entstehen von Kindern ohne genetische Verbindung zu beiden (rechtlichen) Eltern im Falle der Zulassung einer kombinierten Samen- und Eizellspende bei Infertilität beider Eltern. Den Gesetzgeber haben diese Probleme 1990 zu dem Erlaß des Verbotes der Eizellspende veranlaßt.

    Eine davon zu unterscheidende Situation besteht bei der technisch einfach zu realisierenden Samenspende. Sie ist grundsätzlich erlaubt und nur sehr lückenhaft geregelt. § 3 Satz 2 ESchG erlaubt in Fällen schwerwiegender geschlechtsgebundener Erbkrankheiten eine Samenauswahl nach dem in der Samenzelle enthaltenen Geschlechtschromosomen. § 4 Abs. 1 Nr. 1 ESchG setzt die Einwilligung des Samenspenders für jegliche Befruchtung voraus. § 4 Abs. 1 Nr. 3 ESchG stellt jede postmortale künstliche Befruchtung einer Eizelle, also auch die mittels Samenspende, unter Strafe. Nach Nr. 3.2.3 der berufsrechtlichen Muster-Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion der Bundesärztekammer von 1998 darf für eine Behandlung grundsätzlich nur der Samen des Ehemannes Verwendung finden, ansonsten bedarf es des zustimmenden Votums einer bei der jeweiligen Ärztekammer eingerichteten Kommission.

    Vor der Entscheidung über eine gesetzliche Neuregelungen in diesem Bereich sollte nach Auffassung von Frau Ministerin Schmidt die Debatte im Bundestag intensiv geführt werden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Diskussionsprozess interdisziplinär und fraktionsübergreifend erfolgt und angesichts der grundlegenden bedeutung der zu treffenden Entscheidung für verschiedene Grundrechtspositionen der Betroffenen, aber auch für die Gesellschaft insgesamt, eine sorgfältige und eingehende Diskussion geboten ist. Die Bundesregierung will den Ergebnissen dieser Diskussion nicht vorgreifen. Soeben hat der Bundestag eine Enquete-Kommission &quot;Ethik und Recht der modernen Medizin&quot; eingerichtet. Dort dürften verschiedene Problembereiche der heutigen Fortpflanzungsmedizin eingehend besprochen werden. Es obliegt den Abgeordneten, dort auch die Problematik der Eizellspende oder der Embryonenspende aufzugreifen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag

    Becker

    (Schreiben vom 17.03.2003)

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