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Geheim?

  • Amelie
  • 6. September 2007 um 13:08
  • Amelie
    4-Zeller
    Beiträge
    46
    • 6. September 2007 um 13:08
    • #1

    Hallo Ines + Chris,

    find ich toll, dass es hier endlich mal wieder weiter geht! :top:
    Aber warum plötzlich diese Offenheit? Ich denke das Thema Leihmutterschaft ist super geheim! Find ich persönlich totalen Quatsch, wir werden schließlich nicht dafür bestraft, dass wir uns darüber unterhalten!
    Es kann doch nur ein Arzt in Deutschland belangt werden, der eine Leihmutterschaft duchfürht? Oder liege ich da falsch?

    Bin mal gespannt, wie sich alles entwickelt!!!

    Liebe Grüße

    Amelie

  • Amelie
    4-Zeller
    Beiträge
    46
    • 6. September 2007 um 13:25
    • #2

    Re: Geheim?

    Hier noch ein Auszug aus dem deutschen Bundesgesetz:

    1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1.auf eine Frau eine fremde unbefruchtete Eizelle überträgt,
    2.es unternimmt, eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich zu befruchten, als eine Schwangerschaft der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt,
    3.es unternimmt, innerhalb eines Zyklus mehr als drei Embryonen auf eine Frau zu übertragen,
    4.es unternimmt, durch intratubaren Gametentransfer innerhalb eines Zyklus mehr als drei Eizellen zu befruchten,
    5.es unternimmt, mehr Eizellen einer Frau zu befruchten, als ihr innerhalb eines Zyklus übertragen werden sollen,
    6.einer Frau einen Embryo vor Abschluß seiner Einnistung in der Gebärmutter entnimmt, um diesen auf eine andere Frau zu übertragen oder ihn für einen nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck zu verwenden, oder
    7.es unternimmt, bei einer Frau, welche bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen (Ersatzmutter), eine künstliche Befruchtung durchzuführen oder auf sie einen menschlichen Embryo zu übertragen.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer

    1.künstlich bewirkt, daß eine menschliche Samenzelle in eine menschliche Eizelle eindringt, oder
    2.eine menschliche Samenzelle in eine menschliche Eizelle künstlich verbringt,
    ohne eine Schwangerschaft der Frau herbeiführen zu wollen, von der die Eizelle stammt.

    (3) Nicht bestraft werden

    1.in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 2 und 6 die Frau, von der die Eizelle oder der Embryo stammt, sowie die Frau, auf die die Eizelle übertragen wird oder der Embryo übertragen werden soll, und
    2.in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 7 die Ersatzmutter sowie die Person, die das Kind auf Dauer bei sich aufnehmen will.
    (4) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 6 und des Absatzes 2 ist der Versuch strafbar.

    Dann könnten doch also die an der SS beteiligen Personen (außer Ärzte) nicht belangt werden, oder??

    Amelie

  • Ines + Chris
    Blastozyste
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.339
    • 6. September 2007 um 18:44
    • #3

    Re: Geheim?

    Hallo Amelie,

    da auch schon die Vermittlung einer LM strafbar ist, ist dieses Thema doch etwas heikler als es ausschaut. Auf der neuen Seite müssen wir uns da zum teil schon genau überlegen, welche Infos da online gehen, z.B. werden wir keine Adressen von Agenturen veröffentlichen. Wir wissen nicht ob das evtl. schon als eine Vermittlung angesehen werden könnte. Das mag jetzt vielleicht etwas übervorsichtig klingen. Allerdings haben wir bei Recherchen mit Agenturen schon ziemlich komische Erlebnisse gehabt. Eine Agentur, zwei Anfragen von zwei unterschiedlichen Personen, Ergebnis = 2 unterschiedliche Preise, mit einer Differenz von mehr als 10.000 Euro. Da gibt es bestimmt einige schwarze Schafe drunter.

    Was da in der Ukraine abgeht, ist zumindest für uns nicht ganz nachvollziehbar, da ja zumindest der Mann genetischer Vater ist, hat da nicht er ein Recht auf ein Kind?

    Fragen über Fragen? Wir wollen da versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

    Grüße

    Ines & Chris

  • Amelie
    4-Zeller
    Beiträge
    46
    • 6. September 2007 um 22:07
    • #4

    Re: Geheim?

    Hi ihr Beiden,

    ja, da habt ihr Recht mit der Vermittlung von Leihmüttern.
    Es sollte sich hier halt keiner als Leihmutte anbieten!

    Ich hab auch gedacht, dass der genetische Vater auf jeden Fall auch der Vater laut ukrainischem Gesetz ist. Auch wenn die Frau verheiratet ist?

    Wie ist das denn hier in Deutschland? Die Frau die das Kind zur Welt bringt ist ja auf jeden Fall die Mutter, auch wenn sie nicht die genetische ist. Aber hier ist doch der Vater des Kindes der Ehemann der Frau oder?

    Was ist mit einer verheirateten Frau die einen One-night-stand hatte und das Kind nicht behalten möchte? Kann dann der genetische Mann als Vater eingetragen werden? Oder muss er das Kind adoptieren?

    Total kompliziert!

    Liebe Grüße

    Amelie

  • Britta_1
    Morula
    Beiträge
    213
    • 23. September 2007 um 20:31
    • #5

    Re: Geheim?

    Hallo,
    ich glaube, du hast da etwas missverstanden. Das Ich suche eine Leihmutter...oder...Ich biete mich an...ist nicht verboten. Dafür gibt es das geschlossene Forum. Nur das... Ich kenne jemanden, der...also das Vermitteln darf man auf gar keinen Fall, denn das ist in Deutschland strafbar.
    Zum ukrainischen Recht kann ich leider nichts sagen. Wenn die Mutter das Kind nicht will, ist es fraglich, ob das Kind überhaupt zur Welt kommt. Sollte sie es dennoch bekommen, denke ich nicht, dass der leibliche Vater es adoptieren muss, da er der genetische Vater ist. Er wird nachweisen müssen, dass er der Vater ist. Vermutlich reicht auch die Erklärung der Mutter, dass er der Vater ist, wenn auch er seine Vaterschaft ggn. den Behörden anerkennt.
    Britta

  • Britta_1
    Morula
    Beiträge
    213
    • 25. Juni 2008 um 13:05
    • #6

    Re: Geheim?

    Hallo zusammen,
    in der Rubrik
    Allgemein, Probleme in Ehe und Beziehung
    gibt es einen Erfahrungsbericht von Franzi
    Ohne Kind glücklich?????...
    der thematisch auch hier her passt.
    So langsam kommen wir zu ein wenig mehr Offenheit. Nur schade, wenn es so endet.
    Britta

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