Gesetzeslücken - Kinder
Dank einer Lücke im Embryonenschutzgesetz können sich unfruchtbare Frauen den Kinderwunsch durch gespendete Eizellen erfüllen - obwohl hierzulande sowohl Eizellspenden als auch ie Einfuhr im Ausland gespendeter Eizellen verboten sind. Zu einem Embryo entwickelt darf eine befruchtete Eizelle importiert werden, erklärt der Düsseldorfer Medizinrechtler Karl-Heinz Möller in einem aktuellen Memorandum. "Im Ausland befruchtete und tiefgefrorene Embryonen dürfen in Deutschland implantiert werden".
"Die ersten Frauen nutzen die Lücke bereits", bestätigte der Essener Reproduktionsmediziner Thomas Katzorke.
Quelle: Focus Nr.2, 09. Januar 2006