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Gesetzeslücke im Embryonenschutzgesetz

  • Ines + Chris
  • 10. Januar 2006 um 00:05
  • Ines + Chris
    Blastozyste
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.339
    • 10. Januar 2006 um 00:05
    • #1

    Gesetzeslücken - Kinder

    Dank einer Lücke im Embryonenschutzgesetz können sich unfruchtbare Frauen den Kinderwunsch durch gespendete Eizellen erfüllen - obwohl hierzulande sowohl Eizellspenden als auch ie Einfuhr im Ausland gespendeter Eizellen verboten sind. Zu einem Embryo entwickelt darf eine befruchtete Eizelle importiert werden, erklärt der Düsseldorfer Medizinrechtler Karl-Heinz Möller in einem aktuellen Memorandum. "Im Ausland befruchtete und tiefgefrorene Embryonen dürfen in Deutschland implantiert werden".
    "Die ersten Frauen nutzen die Lücke bereits", bestätigte der Essener Reproduktionsmediziner Thomas Katzorke.

    Quelle: Focus Nr.2, 09. Januar 2006

  • Synapse
    2-Zeller
    Beiträge
    25
    • 15. Januar 2006 um 16:58
    • #2

    Re: Gesetzeslücke im Embryonenschutzgesetz

    Das finde ich toll. Dieser Thomas Katzorke spricht wohl von seiner eigenen Praxis, wenn er von den ersten Frauen redet, die diese Lücke bereits nutzen.
    Wer weiß noch etwas darüber ?
    Ich habe gerade E-mails an den Arzt und den Medizinrechtler geschrieben. Ich hoffe, ich bekomme Antwort ! Ich traue mich immer nicht, in den E-Mails meine Anonymität aufzugeben.
    Ich werde Euch auf dem laufenden halten.
    Viele Grüße,
    Synapse

  • Barbamama
    Morula
    Beiträge
    367
    • 15. Januar 2006 um 17:07
    • #3

    Re: Gesetzeslücke im Embryonenschutzgesetz

    Hallo Synapse !

    Toll, dass Du, was die obige Neuigkeit angeht, aktiv geworden bist und Dir die Mühe gemacht hast, mails zu versenden !
    Solltest Du etwas Neues hören, wäre schön, wenn Du uns davon erzählst !

    Schönen Sonntag noch,
    LG, Barbara

  • ENIA
    Gast
    • 15. Januar 2006 um 18:07
    • #4

    Re: Gesetzeslücke im Embryonenschutzgesetz

    Hallo,

    ich werde mir jetzt bestimmt viele Feinde machen, aber.... . Ich war vor gut einem Jahr in seiner Essener Praxis und muß gestehen, dass ich sehr von ihm und einer Ärztin dort, enttäuscht war. Dr. K. habe ich nur ganz kurz kennengelernt, im Nachhinein reichte mir das schon. ich emfand ihn als sehr überheblich.

    Seine Veröffentlichungen u.a. im Geo, gaben mir damals neuen Mut in Deutschland eine Kinderwunschhandung zu versuchen. Ich habe von Weltoffenheit in der Praxis leider nichts verspürt, auch wurde mir nichts von Gesetzeslücken oder "besonderer" Behandlungsmethoden zuteil. Ganz im Gegenteil, diese Ärztin moralisierte noch, eine grundlegende Diagnostik wurde bei meinem Mann und mir garnicht gemacht, obwohl ich noch einen regelmäßigen Zyklus und einen FSH-Wert von 2,6 hatte.

    Ich möchte die Kinderwunschpraxis nicht schlecht machen, aber erwartet bitte nicht zuviel, Papier ist geduldig.....!

    Weil mein Mann und ich damals so von diesem Mann und Ärztin enttäuscht waren, haben wir mit unserem Wunsch von einer Kinderwunschbehandlung in Deutschland abgeschlossen.

    Gruß, Enia.

  • Synapse
    2-Zeller
    Beiträge
    25
    • 6. Februar 2006 um 22:24
    • #5

    Nachtrag

    Liebe Enia,
    so, wie Du es schilderst, wäre ich auch enttäuscht gewesen von dieser Praxis. Aber ich hatte ja gar nicht vor, mich dorthin in Behandlung zu geben (wäre ohnehin zu weit weg für mich). Was ich wollte, war lediglich ein paar Antworten auf ganz konkrete Fragen, nämlich, ob es Praxen gibt, an die man sich ganz konkret wenden kann und sich auf diese Gesetzeslücke berufen. Dazu müßten ja die Embryonen erst einmal importiert werden. Denn wenn ich es selbst machen soll (wie überhaupt, in der Thermoskanne auf Trockeneis, oder was), da kann ich gleich im Ausland zur Implantation bleiben, ist doch viel einfacher.
    Auf jeden Fall war das Ergebnis meiner Nachforschungen bislang enttäuschend. Von der Praxis in Essen kam auf meine Anfrage nur eine Mail zurück, in der man mich um meine Adresse samt Telefonnummer bat. Ich gab auch bereitwillig Auskunft, in der Hoffnung, nun interessante Informationen zu bekommen. Aber nichts dergleichen geschah, ich bekam nur eine Kopie des Gutachtens von diesem Medizinjuristen zugeschickt, auf einer Seite einer medizinischen Zeitschrift. Das war's. Von dem Juristen selbst bekam ich keine Antwort.
    Tja, muß Euch leider enttäuschen, falls eine von euch gehofft hatte, auf dem Wege etwas Hoffnung verheißendes zu erfahren ...
    Synapse

  • ENIA
    Gast
    • 6. Februar 2006 um 22:51
    • #6

    Re: Gesetzeslücke im Embryonenschutzgesetz

    Liebe Synapse,

    es tut mir sehr leid, dass Du nicht viel weitergekommen bist. Ich bin persönlich der Meinung, wenn es eine Kinderwunschpraxis, durch diese Gesetzteslücke, in Deutschland macht, dann wird bestimmt nicht darüber "geredet".

    Das würde natürlich wieder heißen, dass die betroffenen Paare, mehr oder weniger hilflos dastehen und warten müssen, was der behandelnde Arzt "anbieten kann/wird".

    Aso ich kann wirklich nur jedem Betroffenen raten, gerade wenn das Alter langsam doch eine Rolle spielt, ins nahe Ausland zu gehen. Ich glaube nicht, dass in den nächsten Jahren sich hier wirklich etwas ändert.

    Viele, liebe Grüße, Enia.

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