Hallo wollte einfach mal die Info hier niederschreiben, dass bei Alleinerziehenden, also Frauen die nicht in einer Partnerschaft oder mit dem Kindesvater nicht in einem Haushalt leben bzw. nicht mehr liiert sind Anspuch auf die 2 Vätermonate haben, so dass sie das Elterngeld nicht nur 12 sondern 14 Monate in Anspruch nehmen können. Nicht vergessen, das Mutterschaftsgeld wird mit angerechnet, so dass das Elterngeld ja eigentlich immer 2 Monate weniger als 12 bzw. 14 ist.
Wer zudem in Bayern wohnt, hat Anspruch auf ein halbes Jahr Landeserziehungsgeld im Anschluß an das Elterngeld wenn er nicht oder arbeitszeit reduziert arbeitet. Hier mal der Link zu den Voraussetzungen: https://www.elternimnetz.de/start/schwange…iehungsgeld.php
nicht vergessen dass das Landeserziehungsgeld nur 3 Monate rückwirkend gezahlt wird.
Früher gab es das Landeserziehungsgeld auch in Sachsen und Baden-Würtemberg, würde sich für die, die in diesem Land wohnen rentieren sich zu erkundigen ob es das dort immer noch gibt.
Bei dem Link können sich noch während der Jahre einige Änderungen ergeben haben, am besten mal beim "Zentrum Bayern Familie und Soziales" erkundigen. http://www.zbfs.bayern.de/