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Schwanger, Beschäftigungsverbot und Resturlaub

  • Mulle123
  • 21. Mai 2012 um 20:54
  • Mulle123
    Morula
    Beiträge
    241
    • 21. Mai 2012 um 20:54
    • #1

    Hallo Mädels,

    ich hoffe ich kann hier von Euch Hilfe bekommen. Ich habe seit der ca. 6 ssw ein Beschäftigungsverbot. Mir stehen für dieses Jahr 30 Urlaubstage zu. 4 Tage habe ich schon vor der ss genommen.
    Heute rief mich meine Chefin an und fragte mich wann ich die restlichen 26 Tage dieses Jahr!! nehmen will. Ich sagte zu ihr, wie sie das meint, ich habe bis zum Entbindungstermin (Dezember) ein Beschäftigungsverbot, ich brauche kein Urlaub nehmen. Sie sagte doch ich würde ja bestimmt noch dieses Jahr Urlaub machen und ein Urlaub hebt das Beschäftigungsverbot auf. Also soll ich ihr die Tage benennen an denen ich Urlaub machen will.

    Ich dachte das läuft alles anders ab? Ich würde dann ja praktisch meinen Urlaub der Firma schenken oder nicht? Ich habe ihr gesagt, ich nehme gar nichts, ich werde mich erstmal erkundigen wie das abläuft.

    Wisst Ihr vielleicht was sie von mir will oder wie es abläuft? Ich dachte immer entweder wird der Resturlaub ausbezahlt oder an die Elternzeit rangehängt?!

    Ich danke Euch schon mal für Eure Antworten und hoffe Ihr könnt mir helfen!

    Liebe Grüße
    Mulle

    4 Icsi´s negativ
    1 EZS Sep. 2011 Novum negativ

    März 2012 Spontanschwanger

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  • Angi41w
    Morula
    Beiträge
    414
    • 21. Mai 2012 um 21:12
    • #2

    Re: Schwanger, Beschäftigungsverbot und Resturlaub

    Hey,

    Du hast recht - rein rechtlich müssen sie Dir die 30 Tage am Ende Deiner Elternzeit anhängen! Auszahlen ist eigentlich auch nicht statthaft - allerdings hat mich die Firma auch dazu genötigt weil sie nicht 2 Jahre den Urlaub vor sich herschieben wollten! Letztendlich hab ich mich drauf eingelassen um Ärger aus dem Weg zu gehen !
    Jedenfalls musst Du während des Beschäftigungsverbotes und auch anschließend KEINE Urlaubstage nehmen !

    Alles Gute weiterhin !!

    glg. Angi

    10/10 - EZS in Alicante
    BT 5.11.2010 - POSITIV !!!
    Geburt unseres Sohnes am 07.07.2011!

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  • Honig
    Eizelle
    Beiträge
    12
    • 21. Mai 2012 um 23:02
    • #3

    Re: Schwanger, Beschäftigungsverbot und Resturlaub

    hi,
    meine Kollegin hat ein 2 jahre altes Kind und hat nachdem sie dieses Jahr wieder arbeitet ingesammt glaub 50 Urlaubstage ( von vor der Schwangerschaft). Lass dich bloss auf nichts ein. Die versuchens doch immer wieder die Vorgesetzten.
    Notfalls geh zum Betriebsrat.
    lg
    Honig

  • mumtobe2011
    2-Zeller
    Beiträge
    38
    • 22. Mai 2012 um 06:21
    • #4

    Re: Schwanger, Beschäftigungsverbot und Resturlaub

    Hallo,

    bei mir war es genauso. Beschäftigungsverbot von Anfang bis Ende der Schwangerschaft und somit natuerlich ewig viel Urlaub, als das Baby geboren wurde.

    Man muss den Urlaub überhaupt nicht nehmen. Man hat ein Beschäftigungsverbot.
    Auf nichts einlassen.

    Bei mir ist es so, dass ich den Urlaub am Ende der Elternzeit anhänge....

    Hast Du ein gutes Verhältnis zu eurer Buchhaltung oder Personalabteilung?
    Mal da nachfragen, was die sagen.

    Ansonsten externen Rat einholen.
    Sooo viele Arbeitgeber versuchen dies halt immer wieder.

    Viel Glück!!

  • xenia70
    4-Zeller
    Beiträge
    75
    • 22. Mai 2012 um 09:12
    • #5

    Re: Schwanger, Beschäftigungsverbot und Resturlaub

    hallo mulle, resturlaub musst du nicht nehmen, dein besch.-verbot geht bis zur entbindung!!! dein urlaub wird dir an den mutterschutz bzw. elternzeit angehängt. oder du nimmst ihn, wenn du wieder arbeitest in absprache mit dem ag.

    1. EZS Pronatal pos.

  • Mulle123
    Morula
    Beiträge
    241
    • 22. Mai 2012 um 14:04
    • #6

    Re: Schwanger, Beschäftigungsverbot und Resturlaub

    Hallo an alle,

    vielen Dank für Eure Antworten!!!!

    Mittlerweile habe ich bei meiner Sachbearbeiterin angerufen (die ich übrigens nicht kenne, sie ist neu)

    Es sieht jetzt so aus, wie in vielen Betrieben, sollte man seinen Urlaub für das kommende Jahr im Oktober, November einreichen, zumindest die Hälfte. Was ich letztes Jahr auch gemacht habe, diesen Urlaub soll ich jetzt antreten!!!! Eine Woche im Juni und drei Wochen im September.
    Ich sagte zu ihr als ich den Urlaub letztes Jahr geplant habe wusste ich doch nicht, dass ich ss werde und ein BV bekomme.
    Sie sagt mir das wäre egal, ich muss jetzt den Urlaub nehmen, den der geht vor und hebt ein BV auf.

    Ich habe jetzt den BR angerufen und warte, dass sie sich melden. Es kommt mir aber alles ziemlich komisch vor.

    Alles Liebe
    Mulle

    4 Icsi´s negativ
    1 EZS Sep. 2011 Novum negativ

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  • ria44
    Morula
    Beiträge
    643
    • 22. Mai 2012 um 16:40
    • #7

    Re: Schwanger, Beschäftigungsverbot und Resturlaub

    Hallo Mulle,
    schön Gruß an die Sachbearbeiterin, bei uns wäre sie nach so einer Aussage nicht mehr unsere Mitarbeiterin.
    Dein Urlaub ruht, bis zum Ende Mutterschutz, bzw. Elternzeit.
    Ich gehe ab Sept. arbeiten, also ich bekomme wieder Gehalt, persönlich erscheine dann ab Oktober,
    ich nehme im Sept. meinen Resturlaub aus 2008 (BV) und 2009 - Mutterschutz. Meinen Urlaub für 2008
    habe ich übrigens auch schon im Okt. 2007 geplant.
    Lass dich nicht einschüchtern und genieß deine Wunder-Ss.
    Ria

  • Aria
    Blastozyste
    Beiträge
    1.153
    • 23. Mai 2012 um 09:12
    • #8

    Re: Schwanger, Beschäftigungsverbot und Resturlaub

    Liebe Mulle, ich kann Ria nur zustimmen: Der Resturlaub steht dir zu und zwar im Anschluss an den Mutterschutz/Erziehungsurlaub.Danach wird in Elterngeldformularen sogar explizit gefragt. Ein Beschäftigungsverbot oder der Mutterschutz werden doch nicht durch Resturlaub unterbrochen.
    Ich hatte auch wegen BV so einen Ärger, zumal in meinem Unternehmen keiner wusste, wie man mit BV umgeht und was es für das Unternehmen bedeutet. Schwangere lassen sich schnell einschüchtern, das ist eine fiese Masche, wird aber leider praktiziert, vor allem in der Privatwirtschaft.
    LG Aria

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    4 EZS (+2xKryo)
    2 FG
    1 bioch. schwanger
    Unsere Kinder sind geboren! Was für ein Segen!

  • grador
    Gast
    • 23. Mai 2012 um 12:00
    • #9

    Re: Schwanger, Beschäftigungsverbot und Resturlaub

    Liebe Mulle,

    du musst den Urlaub nicht antreten, kannst du ja auch nicht. BV ist wie Krankschreibung zu sehen. Wenn man 6 Monate im KH liegt, kann man auch keinen Urlaub nehmen. Ich hatte auch ein BV und konnte meinen Urlaub nicht wegnehmen. Der Urlaub verfällt nicht und ich habe jetzt mehr als genug. Aber der BR wird dir schon beistehen. Rege dich bloß nicht über eine unwissenden Sachbearbeiterin auf. Eigentlich schon eine Frechheit. Ich dachte, dass nur Chef´s solchen Unsinn erzählen dürfen.

    LG grador

  • Mulle123
    Morula
    Beiträge
    241
    • 23. Mai 2012 um 16:31
    • #10

    Re: Schwanger, Beschäftigungsverbot und Resturlaub

    Liebe Mädels,

    danke Euch!!!!

    Ich habe heute mit dem BR telefoniert, er sagte mir, dass es auch für ihn neu wäre und dass es nicht sein kann. Ich sollte die Sachbearbeiterin fragen, wo, in welchem Gesetzestext sowas steht.

    Dies habe ich auch getan, sie konnte mir auf Anhieb natürlich nichts sagen aber sie schickt mir das zu und dann hofft sie es hätte sich erledigt! Ich werde jetzt abwarten was ich da für einen Brief bekomme und dann werde ich weitere Schritte einleiten.

    Es erschüttert mich, da ich in einem sozialen Beruf arbeite und die mich irgendwie so "abzocken" wollen. Mein Mann ist in der freien Wirtschaft tätig, die haben eigentlich mit dem ganzen sozialen, menschlichen Kram nichts zu tun und der bekommt zwei Wochen geschenkt, wenn das Baby kommt.
    Echt traurig für meine Firma!

    Egal ich werde auf jeden Fall kämpfen, ich werde denen nicht mal einen Tag schenken!!!!

    Euch weiterhin alles Liebe
    Mulle

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    März 2012 Spontanschwanger

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  • Aria
    Blastozyste
    Beiträge
    1.153
    • 25. Mai 2012 um 12:05
    • #11

    Re: Schwanger, Beschäftigungsverbot und Resturlaub

    Richtig Mulle! Lass dir bloß keinen Mist einreden.
    Hab grad erst in deiner Signtur gelesen, dass du nach EZS und edlichen Versuchen spontan schwanger wurdest. Na herzlichen Glückwunsch! Es geschehen wohl noch immer Wunder. Dann hast du dopöpelt Grund, auf dich/euch achtzugeben. Lass dirs gutgehen. BV ist eine feine Sache. Ich breue heute, dass ich nicht viel eher das BV-Angebot meiner Gyn angenommen habe.
    LG Aria

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  • Mulle123
    Morula
    Beiträge
    241
    • 26. Mai 2012 um 16:55
    • #12

    Re: Schwanger, Beschäftigungsverbot und Resturlaub

    Liebe Aria,

    das ist sehr lieb von dir. Danke :D ich kann es bis heute noch nicht fassen. Mein BV genieße ich auch, vor allem bei dem Wetter.

    Ich wünsche dir auch alles Liebe, habe damals auch deine Geschichte verfolgt, bin froh, dass alles gut gegangen ist und es dir und deinen Mäusen gut geht!

    Liebe Grüße
    Mulle

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