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  1. Dein Kinderwunschforum – Erfahrungsaustausch & Expertenantworten für Deinen Weg zum Wunschkind! 💬🩺
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  3. Allgemeine Fragen

gelöscht

  • Silbermaus
  • 13. Februar 2005 um 18:29
  • Silbermaus
    Morula
    Beiträge
    254
    • 13. Februar 2005 um 18:29
    • #1

    Löschung

  • Claudia33
    Morula
    Beiträge
    225
    • 13. Februar 2005 um 20:28
    • #2

    gelöscht

    hallo Goldmarie,

    ich finde Deine Fragen/Gedanken durchaus nicht nervig. Auch ich habe über solche Dinge schon häufig nachgedacht- allerdings spreche ich nicht mit meinem Mann über so etwas.

    Soweit ich weiß, ist man in Deutschland durch die Geburt automatisch die rechtliche Mutter und müßte daher bei Sorgerechtsprozessen genauso wie der Vater behandelt werden.

    Allerdings sind solche Prozesse, ja auch viel davon abhängig, wie der Richter die Sache sieht, d.h. welches Elternteil er als Betreuer für das Kind für besser geeignet sieht. Sofern das Kind noch nicht als genug ist, um selbst zu entscheiden, hat ja wohl die Beurteilung durch das Jugendamt eine große Rolle. Und wenn der Sachbearbeiter vom Jugendamt gegenüber Eizellspende negativ eingestellt ist, wird er wohl eher den Vater als Erziehungsberechtigten vorschlagen.

    LG Claudia

  • sasuna
    Morula
    Beiträge
    499
    • 13. Februar 2005 um 21:51
    • #3

    Re: Sorgerecht EZSkind

    Goldmarie ich denke Du machst Dir zu viele Sorgen.

    Erinnert mich an meinen Anfang, bin mir sicher als nächstes kommst ob man sich mit EZS mit HIV oder Hepatitis anstecken kann.

    Wenn Du vor allem so viel Anst hast und so viele Probleme siehst ist das vielleicht nicht das Richtige für Dich.

    Und wenn Du vor der rechtlichen Absicherung so viel Angst hast, vielleicht solltet ihr Euch dann für die in D ganz legal erlaubte Adoption (z.B. Ausland) entscheiden.

    Fakt ist EZS ist in D nicht erlaubt und alles was in diesem Bereich vor Gericht kommt wird harrig, also auch Sorgerecht.

    Sasuna

  • frowlein
    Blastozyste
    Reaktionen
    3
    Beiträge
    714
    • 14. Februar 2005 um 06:41
    • #4

    gelöscht

    Liebe Goldmarie,

    zurücklehnen, tief durchatmen.... gute Frage, aber nicht annähernd so verfieselt wie die Erbrechtsthematik.
    Für das Sorgerecht Dich betreffend gilt der Nachweis der Leiblichkeit (im Gegensatz zum Erbrecht, wo es auf die Blutsverwandtschaft, also genetische Abstammung ankommt) - und DER kann ja eindeutig bspw. mit der Geburtsurkunde Eures Kindes erbracht werden.
    Ausatmen, entspannen.

    Wollt Ihr es noch eindeutiger festlegen, empfehle ich den Gang zu einem guten Familienanwalt, der sich auch mit der Samenspendethematik auskennt und eine entsprechende Vereinbarung (am besten notariell) aufsetzen könnte. Frag doch hierzu mal rebella (Samenspende-Mama); ist sie gerade nicht hier, findest Du sie bei http://www.klein-putz.de.


    frowlein :) ,

    die es interessiert, wie das eigentlich EZ-Emb-Ado-Paare lösen... da passt ja genetisch gar nüscht....

    Bj.62, POF dx 1999,
    EZS IVI
    Ostern 2000: neg.
    Okt. 2000 --> Zwillinge 06/01 (Ende 36.SSW, 1x spontan, 1x Notsectio)

  • maria
    8-Zeller
    Beiträge
    108
    • 14. Februar 2005 um 13:14
    • #5

    gelöscht

    liebe besorgte leidens-bzw.freudensgenossinen,
    mit verlaub, wenn ihr es nicht erzählt, wer soll denn bloß erfahren, daß eure kinder durch ezs entstanden sind? von einem test, um die "genetische" mutterschaft festzustellen, habe ich noch nie gehört. in deutschaland, wie überall auf dieser welt ist die gebärende frau die gesetzliche mutter des kindes. ob sie 20 oder 60 ist.

    daher, entwarnung und wie der deutsche sagt: "wo kämen wir dahin..."
    liebe grüße
    maria

  • Silbermaus
    Morula
    Beiträge
    254
    • 14. Februar 2005 um 13:59
    • #6

    gelöscht

    Löschung

  • elke
    8-Zeller
    Beiträge
    135
    • 15. Februar 2005 um 16:58
    • #7

    gelöscht

    Hi Goldmarie und alle anderen

    ich hatte das schon mal irgendwo gepostet, weiss aber nicht mehr wo.

    Wer das Kind austrägt, ist die Mutter. Deswegen gab es ja auch bei Leihmutterschaften so häufig Theater, weil die Leihmütter die Kinder nach der Schangerschaft doch nicht hergeben wollten.

    Selbst wenn bei einer Trennung Dein Mann einen Gentest verlangen sollte, gilt natürlich das gleich wie beim Vaterschaftstest: Die Persönlichkeitsrechte des Kindes müssen gewahrt werden.

    Also no Panic: ES IST DEIN KIND. Alle anderen rechtlichen Dinge werden also auf dieser Basis entschieden.

    Liebe Grüsse Elke

  • Silbermaus
    Morula
    Beiträge
    254
    • 15. Februar 2005 um 17:21
    • #8

    gelöscht

    Löschung

  • Maria30
    8-Zeller
    Beiträge
    110
    • 16. Februar 2005 um 00:21
    • #9

    gelöscht

    Hallo,

    Ein Eizellspendenkind ist einem Adoptivkind gleichzusetzen. Wobei es ja eigentilch nur "halbadoptiv" ist.

    Genau zu diesem Zwecke gibt es ja auch diese Unterlagen vor dem Transfer das ihr die Kinder die dadurch entstehen als eure eigenen anerkennt.

    Also gelten bei Scheidung- Trennung etc genau das gleiche wie bei Scheidung, gibt es einen Rechtsstreit um das Kind ist es einem Adoptivkind gleichzustellen, wobei ich aber nun nicht genau weiss, in welchem Verhältnis die genetische Verbindung zum Vater besteht (kannst du aber sicherlich auch mal nachfragen - dieselbe nämlich wie bei Samenspenden - also soviel ich weiss - sind die Partner Ebenbürtig dem Kind verpflichtet (natürlich bei vernachlässigung etc wird dass Kind dann sicherlich dem anderen Partner zugesprochen).

    Hoffe ich konnte weiterhelfen.

    Maria

  • Silbermaus
    Morula
    Beiträge
    254
    • 16. Februar 2005 um 17:50
    • #10

    gelöscht

    Löschung

  • frowlein
    Blastozyste
    Reaktionen
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    Beiträge
    714
    • 16. Februar 2005 um 20:42
    • #11

    gelöscht

    Die Anerkenntniserklärung in ausländischen Kliniken hat in Deutschland keine Rechtsgültigkeit, kann aber im Streitfall vielleicht Berücksichtigung finden - zum einen.
    Zum anderen mag das Nichtsagen für einige Paare eben NICHT der richtige Umgang mit dem hingegen eindeutig gesetzlich festgeschriebenen Auskunftsrecht des Kindes bezüglich seiner Abstammung sein.

    Klar, wer gar nix sagt... so weit, so ungut. Aber hier wurde ja konkret nach dem Fall der Trennung und möglicher Sorgerechtsstreitigkeiten gefragt... und der Deutsche EZS-Papa weiss schließlich genauestens um die tatsächliche genetische Nichtverwandschaft zu seiner Ehefrau/Partnerin.....

    Oder folgender durchaus nicht abwegiger Sachverhalt: EZS-Mama muss auf Unterhalt klagen. -- Vaterschaftstest inklusive. Wird der Test amtlicherseits angeordnet, werden immer beide Elternteile getestet! Tschä.... und jetzt Bahn frei für Überlegungen, was das wohl für EZS-Ados bedeutet... "Und jetzt sagen Sie uns mal, wo Sie das Kind geklaut haben!" :o

    Mein Tipp (ich wiederhole mich): Sichert Euch und Eure Sprößlinge gegenseitig hilfsweise per notarieller Erklärung ab.

    Vielleicht können Ines & Chris an dieser Stelle auch mit ein paar Zahlen aufwarten, die annähernd darlegen, wieviel EZS-Kinder es in D wohl schon gibt. Und dann könnte man ja mal über einen Vorschlag zur Gesetzesnovellierung o.ä. nachdenken, was die Absicherung des Rechtsstatusses unserer Kinder vor dem Deutschen Gesetzgeber anbelangt... idealerweise die Anerkennung der ausländischen EZS-Dokumente.

    Also: Nix sagen kann im Zweifelsfall gar nix verbergen, da ja immerhin 2 Menschen davon wissen. 2 Menschen, die sich auch mal mächtig in die Haare kriegen können... auch über den Verbleib der Kinder!

    frowlein

    Bj.62, POF dx 1999,
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  • Claudia33
    Morula
    Beiträge
    225
    • 17. Februar 2005 um 15:32
    • #12

    gelöscht

    Hallo frowlein,

    welche Anerkenntniserklärung meinst Du? Ich kann mich absolut nicht erinnern, diebezüglich in Prag was unterschrieben zu haben.

    Da wir ja (wenn es klappen sollte- Stichtag für den SS- Test ist der 24.02), die "to tell- Methode" praktizieren wollen, werden also eine ganze Menge Leute von meiner NICHT- Verwandtschaft wissen, sodaß wir uns wohl dann tatsächlich zum Notar begeben müssen. Wie findet man denn einen der sich überhaupt damit auskennt. Am besten natürlich im Raum München. Und welche Kosten muß man denn so dafür einplanen?

    Hallo Ines und Chris als Forums- Moderator,

    Könnten wir hier im Forum nicht eine Umfrage machen, wer diesbezüglich eine notatielle Regelung getroffen hat. Und vielleicht eine Liste mit Notaren, die sich auskennen?!

    LG Claudia

  • Ines + Chris
    Blastozyste
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.339
    • 17. Februar 2005 um 17:53
    • #13

    gelöscht

    Hallo Claudia,

    das können wir gerne machen.
    Ganz ehrlich, wir versprechen uns nicht viel davon, aber Euer Wunsch ist unser Befehl :D

    Grüße

    Ines & Chris

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