Hallo,
vor einiger Zeit haben wir eine E-Mail nach Valencia versandt, wir haben nun Antwort bekommen. Nach Rücksprache mit dem Doc aus Valencia, dürfen wir den Text veröffentlichen.
Sehr geehrte Frau und Herr Schmid,
mein Name ist Dr. Jon Aizpurua, ich bin ein neuer Gynäkologe des IVI und als deutschsprachiger Arzt nun auch Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit im deutschsprachigen Raum. Zunächst möchte ich mich für ihre offene Fragen bedanken und werde versuchen inminente Unklarheiten zu klären. Zu den von Ihnen erwähnten Punkten:
- Alter der Spenderinen:
Das Gesetz gibt in Spanien ein maximales Alter von 35 Jahren für eine Spenderin vor. Im IVI ist das durchschnittliche Alter der Spenderinen z.B.
in 2003 jedoch 25,1 Jahre gewesen.
- Anzahl der Spenden ein und derselben Spenderin:
Auch hier gibt es einen gesetzlichen Rahmen, der einer Spenderin erlaubt so lange zu spenden, bis sie durch Kinder in der eigenen Familie und/oder durch Spende zusammen maximal zu sechs Lebendgeborenen herbeigetragen hat.
Für eine Spenderin sind sechs Schwangerschaften nicht zwangsläufig sechs Lebendgeborene, da es auch Aborte gegeben haben kann.
Eines der wichtigsten Qualitätsparameter im Sinne einer guten Prognose für die Spende ist die erwiesene Zeugungsfähigkeit der Spenderin, laut Daten die wir neulich beim Weltkongress zur Eizellspende gezeigt haben. Kein anderer Parameter korreliert stärker mit den Erfolgschancen einer Eizellspende als dieses. Rein wissenschaftlich gesehen spielen alle andere bisher vermutete Parameter wie die Stimulation -mit seinen zahlreichen
Variabeln- entweder eine untergeordnete oder gar keine Rolle. Ob eine Spenderin zuvor schon stimuliert wurde bzw. gespendet hat ist der Qualität der Spende in keiner Weise schädlich, ganz im Gegenteil, wenn wir davon ausgehen, dass solche Erfahrungen uns Information über die Zeugungsfähigkeit der Spenderinen geben. Es trägt sicherlich zu unseren weltweit führenden Erfolgsraten mit Eizellspende, dass wir aus den ständig wachsenden wissenschaftlichen Hintergrund auch die klinische Konsequenzen ziehen. So gibt es beim IVI keine Spenderin, die selbst kinderlos ist und nach zwei Spenden zu keiner Schwangerschaft verholfen hat. Die meisten Eizellspendezentren können sich so eine Auslese aus Mangel an Spenderinen einfach nicht leisten. Demnach ist der Einsatz einer Spenderin mit erfolgreichen früheren Zyklen im IVI vielmehr ein Qualitätshinweis als ein Handicap, wie die Frage wohl suggerierte.
- Aufteilung von Eizellen einer Spenderin unter mehreren Empfängerinen:
Ein weiterer Grundstein des Erfolges der Eizellspende am IVI ist die spenderinfreundliche Handhabung im Sinne, dass die Sicherheit an erster Stelle steht. So konnten wir z.B. im letzten Jahr auf eine der niedrigsten beschriebenen Komplikationsraten in unserem Eizellspendeprogramm zurückblicken. Ohne Sicherheit, keine Spenderin und ohne Spenderin keine Spende. Demnach benutzen wir Stimulationsprotokolle, die die Gefahr des Hyperstimulationssyndroms minimieren. Dieses hat zur Folge, dass wir in den seltensten Fällen mehr als 12 befruchtungsfähige Eizellen pro Spenderin erhalten. In äusserst seltenen Fällen, vor allem bei Erstspenderinen, wo die ovarielle Reaktivität nur schwer kalkulierbar ist, erhalten wir mehr als 20 Eizellen. In diesen Fällen teilen wir tatsächlich die Eizellen für zwei Empfängerinen. Dieses geschieht viel weniger aus Gründen der Maximierung von Ressourcen als aus organisatorischen und ethischen Gründen, weil wir gesetzlich und moralisch uns verpflichtet fühlen keine übermässige Mengen eingefrorener Embrionen zu generieren bzw. dieses vermeiden wollen. Nach einer erfolgreichen Behandlung der Empfängerin mit positiver Schwangerschaft stellen diese eingefrorene Embryonen ein Problem sowohl für das Empfängerpaar wie für unsere Institution dar.
Dadurch, dass wir unseren Empfängerinen 6 Eizellen garantieren und durchschnittlich zwischen 8 und 12 Eizellen zur Verfügung stellen ist die Aufteilung der Eizellen einer Spenderin in der Tat ein seltenes Ereignis und die Zuordnung „eine Spenderin für eine Empfängerin“ die Regel am IVI.
- Kostenvergünstigung bei Eizellspende:
Mit ca.1000 Eizellspenden im letzten Jahr ist die Kostenfrage eines Eizellspendezyklus in unserer Institution ein geschnürrtes Packet, d.h.
keine Verhandlungssache. Wir berechnen Grundleistungen bei sehr aufwendigen Techniken mit sehr hohen Qualitätsstandards.Wir erbringen medizinische Leistungen und kein Handel mit Eizellen, so werden wir auch in Zukunft nicht pro gespendete Eizelle sondern pro durchgeführten Zyklus berechnen, egal ob 6 oder 12 Eizellen herauskamen oder ob diese aus einer Erstspenderin oder aus einer Spenderin dessen Eizellen aufgeteilt wurden herstammen. Gewisse unebene Verteilungen sind unvermeidbar, gleichen sich aber im Sinne der Qualität statistisch aauf Dauer aus. Wichtig ist, dass unsere strenge Qualitätsstandards bezüglich Eizell- und Embrioqualität für jede Eizellspende erfüllt werden, was wir jederzeit garantieren können.
Die von Ihren Forumteilnehmer erwähnte Diskussion der Kostenvergünstigungen bei Aufteilungen von Eizellen für spanische Patientinen ist nicht haltbar. Wir erbringen nur dann Kostenvergünstigungen bzw. Kostenerlässe, wenn es durch Fehler unsererseits die Befruchtung oder Embrionalentwicklung gestört wurden oder die Eizellqualität nicht ausreichend war.
In den Fällen wo eine schlechte Samenqualität zu einem Misserfolg beiträgt sind wir bemüht den Paaren hierzu Aufklärung anzubieten und Alternativen aufzuzeigen.
Es liegt in unserem Sinne eine transparente Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Deshalb möchten wir ihre Forumteilnehmer gerne einladen, bei Unklarheiten uns auch direkt zu kontaktieren (international@ivi.es). Diese Post wird ärztlicherseits von mir betreut.
Soviel für heute, mit freundlichen Grüssen.
Ihr,
Dr. Jon Aizpurua
IVI-Valencia
Dr. Aizpurua hat sich uns gegenüber noch geäußert, dass er für einen Chat bereitstünde. Wenn also dazu Interesse besteht, dann nehmt bitte mit uns Kontakt auf, damit wir dann die restlichen Dinge mit Dr. Aizpurua abklären können.
Grüße
Ines & Chris