Italien beschränkt die Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung
Sieg der Katholiken in Regierung und Opposition
Nach der Abgeordnetenkammer hat am Donnerstag auch der italienische Senat einer Regierungsvorlage zugestimmt, welche die Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung stark einschränkt. Das Thema spaltete die Opposition.
Tz. Rom, 11. Dezember
Der italienische Senat hat am Donnerstag mit 169 gegen 92 Stimmen und 5 Enthaltungen einem umstrittenen, von Berlusconis Regierungskoalition eingebrachten Gesetz zugestimmt, das ganz im Sinne der katholischen Kirche die Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung im Vergleich zu anderen grossen Industrieländern stark einschränkt. Die Vorlage geht nun nochmals an die Abgeordnetenkammer zurück, die indessen schon vor einiger Zeit den wesentlichen Punkten zugestimmt hatte und nun bloss noch gewisse budgetäre Details genehmigen muss. Der «Sieg der Katholiken» - so nahm der «Corriere della Sera» das Abstimmungsresultat vorweg - führte im Senat zu einer Spaltung der Opposition. Für die Vorlage war neben der geschlossen auftretenden Regierungskoalition auch ein Teil der zentristischen Margherita, die christlichdemokratische Wurzeln hat; unter den Befürwortern befand sich auch der Oppositionsführer Rutelli.
Restriktive Normen
Praktisch lückenlos gegen das Gesetz stimmten die Linksdemokraten und die übrigen Oppositionsparteien. Die beabsichtigte Erschwerung der Zeugung von «Retortenbabys» wurde von den Gegnern als unliberal, anachronistisch und unrealistisch gebrandmarkt. Das Gesetz werde Missbräuchen Vorschub leisten. Wenngleich die Regierungskoalition bei der Abstimmung kompakt blieb, hatten während der letzten Wochen doch auch etliche Laizisten in diesem Lager ihr Bedenken bekundet, dass das Parlament von den gegenwärtig weitgehend ungeregelten «Wildwest- Verhältnissen» zu einem anderen Extrem übergehe, das wenig praktikabel erscheine. Die Gegner der Vorlage erwägen nun ein Referendum.
Vor der Revision des Abtreibungsrechts?
Die vom Senat verabschiedeten Normen für die künstliche Befruchtung erlauben ausschliesslich die Verwendung der Eizellen und Samen von heterosexuellen Ehe- und Konkubinatspartnern, die ein gemeinsames Kind wünschen. Drittpersonen sind als Spender ausgeschlossen. In- vitro-Fertilisation bei Sterilität, bei Homosexuellen oder Alleinstehenden ist somit nicht gestattet. Verboten ist ferner die Kühlhaltung oder Beseitigung von Embryonen. Es dürfen nicht mehr als drei Embryonen kreiert werden, die sodann allesamt auch eingepflanzt werden müssen. Befürworter der Regelungen machen geltend, dass sie dem Schutz des Lebens dienten.
In der Debatte über die künstliche Befruchtung ist von laizistischer Seite aber auch bereits vor einer allgemeinen «katholischen Restauration» oder einer Art von neuem katholischem Fundamentalismus gewarnt worden. Führende Christlichdemokraten hätten ja bereits eine Restriktion des Abtreibungsrechts propagiert. Zudem hätten die Katholiken im Parlament vor einigen Monaten eine Vorlage für ein erleichtertes Scheidungsverfahren für kinderlose Paare zu Fall gebracht. Ministerpräsident Berlusconi scheute sich bei der damaligen Scheidungsvorlage nicht, deren Ablehnung vor einer Gruppe italienischer Kardinäle als Grosserfolg für die von der katholischen Kirche hochgehaltenen Familienwerte anzupreisen. Der Regierungschef selber hat zweimal geheiratet; seine beiden ältesten Kinder stammen aus erster, drei weitere Sprösslinge aus zweiter Ehe.