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Gesetz in Italien scheinbar verabschiedet

  • Ines + Chris
  • 16. Dezember 2003 um 00:26
  • Ines + Chris
    Blastozyste
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    1
    Beiträge
    1.339
    • 16. Dezember 2003 um 00:26
    • #1

    Italien beschränkt die Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung
    Sieg der Katholiken in Regierung und Opposition
    Nach der Abgeordnetenkammer hat am Donnerstag auch der italienische Senat einer Regierungsvorlage zugestimmt, welche die Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung stark einschränkt. Das Thema spaltete die Opposition.


    Tz. Rom, 11. Dezember

    Der italienische Senat hat am Donnerstag mit 169 gegen 92 Stimmen und 5 Enthaltungen einem umstrittenen, von Berlusconis Regierungskoalition eingebrachten Gesetz zugestimmt, das ganz im Sinne der katholischen Kirche die Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung im Vergleich zu anderen grossen Industrieländern stark einschränkt. Die Vorlage geht nun nochmals an die Abgeordnetenkammer zurück, die indessen schon vor einiger Zeit den wesentlichen Punkten zugestimmt hatte und nun bloss noch gewisse budgetäre Details genehmigen muss. Der «Sieg der Katholiken» - so nahm der «Corriere della Sera» das Abstimmungsresultat vorweg - führte im Senat zu einer Spaltung der Opposition. Für die Vorlage war neben der geschlossen auftretenden Regierungskoalition auch ein Teil der zentristischen Margherita, die christlichdemokratische Wurzeln hat; unter den Befürwortern befand sich auch der Oppositionsführer Rutelli.

    Restriktive Normen
    Praktisch lückenlos gegen das Gesetz stimmten die Linksdemokraten und die übrigen Oppositionsparteien. Die beabsichtigte Erschwerung der Zeugung von «Retortenbabys» wurde von den Gegnern als unliberal, anachronistisch und unrealistisch gebrandmarkt. Das Gesetz werde Missbräuchen Vorschub leisten. Wenngleich die Regierungskoalition bei der Abstimmung kompakt blieb, hatten während der letzten Wochen doch auch etliche Laizisten in diesem Lager ihr Bedenken bekundet, dass das Parlament von den gegenwärtig weitgehend ungeregelten «Wildwest- Verhältnissen» zu einem anderen Extrem übergehe, das wenig praktikabel erscheine. Die Gegner der Vorlage erwägen nun ein Referendum.

    Vor der Revision des Abtreibungsrechts?
    Die vom Senat verabschiedeten Normen für die künstliche Befruchtung erlauben ausschliesslich die Verwendung der Eizellen und Samen von heterosexuellen Ehe- und Konkubinatspartnern, die ein gemeinsames Kind wünschen. Drittpersonen sind als Spender ausgeschlossen. In- vitro-Fertilisation bei Sterilität, bei Homosexuellen oder Alleinstehenden ist somit nicht gestattet. Verboten ist ferner die Kühlhaltung oder Beseitigung von Embryonen. Es dürfen nicht mehr als drei Embryonen kreiert werden, die sodann allesamt auch eingepflanzt werden müssen. Befürworter der Regelungen machen geltend, dass sie dem Schutz des Lebens dienten.

    In der Debatte über die künstliche Befruchtung ist von laizistischer Seite aber auch bereits vor einer allgemeinen «katholischen Restauration» oder einer Art von neuem katholischem Fundamentalismus gewarnt worden. Führende Christlichdemokraten hätten ja bereits eine Restriktion des Abtreibungsrechts propagiert. Zudem hätten die Katholiken im Parlament vor einigen Monaten eine Vorlage für ein erleichtertes Scheidungsverfahren für kinderlose Paare zu Fall gebracht. Ministerpräsident Berlusconi scheute sich bei der damaligen Scheidungsvorlage nicht, deren Ablehnung vor einer Gruppe italienischer Kardinäle als Grosserfolg für die von der katholischen Kirche hochgehaltenen Familienwerte anzupreisen. Der Regierungschef selber hat zweimal geheiratet; seine beiden ältesten Kinder stammen aus erster, drei weitere Sprösslinge aus zweiter Ehe.

  • Anke
    Morula
    Beiträge
    397
    • 16. Dezember 2003 um 08:28
    • #2

    Ein paar NEUE Regelungen im Einzelnen !!!!

    Die Regelungen im einzelnen:

    - Einer künstlichen Befruchtung können sich nur verheiratete Paare oder solche, welche sich in einem eheähnlichen Verhältnis befinden unterziehen.
    - Homosexuellen und Alleinstehenden ist eine solche Behandlung ntersagt.
    - Samen- und Eizellspenden sind untersagt.
    - Embryonen dürfen weder eingefroren noch vernichtet oder für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden.
    - Das Gesetz erkennt Kinderlosigkeit erstmals als behandlungsbedürftige Erkrankung an.
    - Ein nationales Register wird erstellt, in dem zugelassene Kliniken aufgenommen werden und dann praktizieren können. Die Auflagen für die Aufnahme sind sehr umfangreich und streng.
    - Klonen von Menschen und Tieren ist verboten.

  • Duplicate3
    Morula
    Beiträge
    316
    • 16. Dezember 2003 um 13:33
    • #3

    Re: Ein paar NEUE Regelungen im Einzelnen !!!!

    Wenn man das liest dann ist das wohl das Ende von Meran.

    Ab wann soll das denn gelten???

    lg
    Elißabeth

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