Rechtsposition des EZS-Kindes in Deutschland
Hallo,
bevor diese Diskussion mehr Angst als Nutzen verbreitet, möchte ich soviel beitragen:
Nach meinem Wissenstand, sind natürlich geborene Kinder zumindest bei Ehepaaren durchaus rechtlich 'gesichert'; sie gelten als ehelich. Und das sogar dann, wenn die Ehe einfach noch nicht geschieden ist, und einer oder beide Eheleute mit neuen Partnern Kinder bekommen.
Daher kommt zumindest bei mir nicht die rechte juristische Panik auf.
Mit diesbezüglich relaxten Grüssen
Angelina