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Urteil des Bundesgerichtshof zur Eizellspende

  • C+C_Schmid
  • 13. März 2016 um 17:14
1. offizieller Beitrag
  • C+C_Schmid
    Administrator
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    • 13. März 2016 um 17:14
    • Offizieller Beitrag
    • #1

    Der Bundesgerichtshof hat am 08.Oktober 2015 ein Urteil zum Thema "Eizellspende und Werbung in Deutschland gesprochen, anbei der direkte

    Link zur Urteilsbegründung als PDF-Datei.

    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…amp;Blank=1.pdf

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  • ezs
    8-Zeller
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    126
    • 13. März 2016 um 18:31
    • #2

    Antw:Urteil des Bundesgerichtshof zur Eizellspende

    Toll, dann darf also weiter in Deutschland geworben werden.

    LG

    2014 - Geburt unseres Kindes dank erstem EZS-Frischversuch
    2015 - 2 erfolglose SE-Kryotransfers
    2016 - 3 erfolglose Singletransfers mit neuer Spenderin
    01.2017 - fr. SET mit neuer Spenderin negativ
    07.2017 - DKET negativ
    12.2017 - fr. DET neue Spenderin

  • meg19
    Morula
    Reaktionen
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    Beiträge
    425
    • 14. März 2016 um 04:13
    • #3

    Antw:Urteil des Bundesgerichtshof zur Eizellspende

    Ich habe die offizielle Presseerklärung und die im letzten Absatz enthaltene Begründung zur Urteilsfindung so verstanden, dass die Werbung erlaubt ist, weil diese nicht gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstößt. Und die Werbung steht eben nicht im Zusammenhang mit dem Unterstützungsverbot einer EZS in Deutschland.
    Zusätzlich wird angeführt, dass dieses Verbot auch darum besteht, damit das Kind keine genetische und eine leibliche Mutter hat. Die daraus resultierenden Folgen (für die Psyche?) sprechen wohl gegen das geltende Kindeswohlgesetz. Es gibt tatsächlich das Kindeswohlgesetz.

    Wenn diese Argumentation Bestand hat, dann wäre seit dem 8. Oktober 2015 auch die Samenspende auf Grund einer mangelnden Konformität mit dem Kindeswohlgesetz nicht mehr zulässig.

    Ich weiß nicht, was der Kläger ursprünglich erreichen wollte...

    Im wost case einen Bärendienst.

    LG, Meg

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