.....gibt es definitv nicht. Es gibt ein Grundsatzurteil an das sich in der Regel alle Jugendämter halten. Man kann sich nach Nachweis der Samenspende aber Bestätigungen ausstellen lassen, dass man keinen Unterhalt bekommt und kein Anspruch auf Leistungen nach dem UVG hat. Somit kann man auf alle Fälle Kinderzuschlag beanspruchen, wenn der Verdienst gering ist. Natürlich muss dann die anonyme Samenspende angegeben werden, den das JA muss das ja begründen weshalb weder Unterhalt gezahlt wird noch keinen Anspruch auf UV besteht.
Mein Rat, beide Ausfertigungen doppelt. Eines um es original an die Familienkasse zu schicken, bei denen der Kinderzuschlag beantragt werden muß, und ein Original um davon immer wieder Kopien zu machen, fals eine gebraucht wird (z.B. bei Wohngeld)
Sicher man kann auch angeben, dass es ein Urlaubsflirt war mit unbedachtem Hintergrund. Aaaaaber sobald man UVG Leistungen beantragt forschen die da ganz genau (Nachweis einer Flugreise, Hotel, Personenbeschreibung). Arbeitet jemand nicht mit beim Versuch den Vater ausfindig zu machen, kann das Jugendamt die UVG Leistungen bei "Vater unbekannt" verweigern. Weiß nicht ob jemand sich das geben will. Von einer sehr guten Bekannte weiß ich (da war es tatsächlich ein Urlaubsflirt) dass die Fragen da schon sehr unangenehm sind. Und ganz selten wird einer UV-Leistung auf Vater unbekannt zugestimmt.