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Mehr Wohngeld bei Samenspende.

  • spaetemutti7
  • 21. Januar 2016 um 22:51
  • spaetemutti7
    Blastozyste
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    662
    • 21. Januar 2016 um 22:51
    • #1

    Bei einem geringen Einkommen kann man Wohngeld beantragen. Beantragt wird im Rathaus bzw. auf Dörfern bei den Gemeinden. Das Wohngeld wird relativ unkompliziert bearbeitet. Es wird anteilsmäsig ausgezahlt. Auch das Kind wird berücksichtigt. Wenn man Bestätigungen vom Jugendamt beibringt welche aussagen, dass kein Unterhalt gezahlt wird und dem Kind auch keine Leistungen nach dem Unterhaltsvorschuss-Gestzt zusteht (UVG) dann gilt das Kind als sogenannt einkommenslos. Zur Berechnung des Anteiles wird allerdings so getan, als ob er es bekäme, was dann aber am Ende wieder korrigiert wird. Da das Kind als einkommenslos gilt, hat es natürlich einen höheren Anspruch auf Wohngeld. Denn wie kann für es Miete gezahlt wird, wenn kein Einkommen da ist? Das Kindergeld wird zwar zur Berechung herangezogen ist aber nicht relevant für die Höhe des Mietszuschusses (aber der Sinn des Wirrwar hat sich für mich bis heute nicht erschlossen :banghead: )

    Benötigt habe ich
    Kopie des Elterngeldbescheides
    Kopie der Kinergeldbescheides.
    Mietkosten, Nebenkosten (Nebenkostenabrechung) und Energiekosten (hier habe ich die letzte Energiekostenberechnung hergenommen)
    Kopie des Kontoauszuges der letzen Kindergeldauszahlung
    Kopie des Kontoauszuges der letzten Elterngeldauszahlung.
    Kopie des Kontoauszuges der letzer Mietsabzugszahlung
    Kopie des Kontoauszuges der letzten Energieabzugszahlung.
    Glaube noch Geburtsurkunde und Sorgerechtsbescheid (in unserm Fall ja der Negativbescheid vom Jugendamt)

    Die Bemessungsgrenzen sind übrigens in 2016 geändert worden, hinzukommt die aktualisierung der diversen Wohnniveaus. Letztendlich gibt es mehr Wohngeld bzw. wird häufiger genehmigt.
    Auch Wohngeld wird nur zeitlich begrenzt, in meinem Fall bis Ende der Elternzeit, dann muss neu beantragt werden oder eben eine Verlängerung beantragt werden mit ausreichender Begründung. Die Nachweise (z.B. bei arbeitsreduzierter Arbeit in der Elternzeit) über den Lohn etc.

    Mit genehmigten Wohngeld hat das Kind wie beim Kinderzuschlag auch ein Recht auf Bildung- u.Teilhabe am sozialen Leben, sprich dem Bildungspaket der Kommunen. Sind gute Sachen dabei. Im ersten Jahr z.B. die Förderungen diverser Kurse wie PEKIP etc.

    Hoffe ich habe nichts vergessen. Vielleicht kann die ein oder ander was damit anfangen.

    [Blockierte Grafik: http://www.eltern.de/forenticker/show/28348][/url]
    17.11.14 1. EZS +SPS (Ivf Spain) positiv
    02.12.14 HCG 2991 (TF + 15)
    08.12.14 HCG 13196 (TF + 19)
    15.12.14 1 Herzchen
    [url=http://lilypie.com][Blockierte Grafik: http://lb1f.lilypie.com/paMMp2.png][/url

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