Hallo,
habe gerade Zeitung gelesen, bei den Stellenanzeigen stand ein interessanter Artikel bzgl. Embryotransfer / künstliche Befruchtung.
Der Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz besteht ab dem Transfertag - habe das Urteil mach nach gegoogelt (AZ: 2 AZR 237/14) http://www.bag-urteil.com/26-03-2015-2-azr-237-14/
Das Urteil ist sehr frisch.
Ich hoffe, dass niemand in die Situation kommt, aber ist vielleicht doch mal gut zu wissen.
LG