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Sorgerechtsbescheid bei Alleinerziehenden.

  • spaetemutti7
  • 29. Juni 2015 um 12:34
  • spaetemutti7
    Blastozyste
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    • 29. Juni 2015 um 12:34
    • #1

    Ich habe mich jetzt definitiv erkundigt beim Jugendamt.
    Es ist so, dass bei einer volljährigen und geschäftisfähigen Mutter, das Jugendamt zwar zuständig ist, für Amtssachen wie Formulare, auch im Hintergrund für das Kind, aber nicht automatisch als 2. gesetzlicher Vormund agiert, wenn keine Auffälligkeiten in der Kindespflege zu erkennen sind. Braucht eine Mutter eine Bestätigung über das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht, z.B. für Elterngeldantrag, Kindergarten etc. dann gilt folgendes Forumlar: Bescheinigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister (§ 58 a SGB VIII)
    Ist dieses Sorgeregister leer, erhält die Mutter zügig, den sogenannten "Negativbescheid" was aber lediglich bedeutet, dass im Register keine Einträge über Anträge auf gemeinsame elterliche Sorge, Vaterschaftsanerkennung oder gerichtliche Beschlüsse vorliegen und somit die Mutter das alleinige Sorgerecht bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht. Das "negativ" ist keinesfalls auf negative Eigenschaften als Mutter zu münzen :043:
    Die Anträge gibts beim zuständigem Jugendamt.

    Allerdings wird das Jugendamt den Angaben nachgehen, wenn Unterhaltsvorschuß auf Vater unbekannt gestellt wird. Das hat selbst aber nichts mit dem alleinigem Sorgerecht als solches zu tun. Bei Samenspende würde es übrigens eh nichts geben, da das Jugendamt definitiv nicht das vorgeschossene Geld zurückverlangen kann.
    Na für mich persönlich ist es unwichtig, ich hatte es eh nicht vor zu beantragen :08:
    Mit Anträgen wie Kindergeldzuschlag, zu Bildung- u. Teilhabe etc. ist ohnehin unkomplizierter als Beantragung beim Jugendamt.

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    02.12.14 HCG 2991 (TF + 15)
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  • noemi10
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    • 1. Juli 2015 um 10:21
    • #2

    Antw:Sorgerechtsbescheid bei Alleinerziehenden.

    Huhu Spätemutti
    ich habe bei der Anmeldung des Kindes . Vater unbekannt angegeben. Es steht somit kein Vater in der Geburtsurkunde. Bei allen Anmeldungen Kita etc. habe ich ebenfalls Vater unbekannt geschrieben. Es gab noch nie irgendwelche Probleme oder Nachfrage von Ämtern etc. und der Prinz ist jetzt schon 4,5 Jahre :)
    Frohen Endspurt für Dich LG Noemi

    Sep.2009 EZS BCN negativ Nov. Kyro negativ
    Juni 2010 EMS Novum positiv
    März 2011 Geburt meines Sohnes
    Nov. 2013 EMS Dr. Kult negativ
    Nov. 2014 EZS Dr. Kult positiv Zwillinge

  • spaetemutti7
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    • 1. Juli 2015 um 12:51
    • #3

    Antw:Sorgerechtsbescheid bei Alleinerziehenden.

    Das ist richtig. In der Regel verlangen das Kitas und so nicht, aber sie könnten es verlangen, das Recht darauf haben sie. Habe ja meinen Kleinen schon in der Krippe für nächstes Jahr September angemeldet, da ging das auch total problemlos.
    Bei dem Elterngeldantrag ist es aber so, dass ich ja die 2 Vätermonate für mich zusätzlich beantrage, und die bekomme ich ja auch. Aufgrund der neuen Regelung aber halt nur mit Negativbescheid des Registers. Das steht sogar auch noch auf dem alten Formular drauf (Regelung von 2013) , dass dieses Schreiben vorliegen muß um an die Vätermonate zu kommen. Ohne bekomme ich zwar auch Elterngeld, aber halt die beiden Vätermonate nicht. Und könnte somit nur 12 Monate zu Hause bleiben :( Wollte mit meinem Post halt einfach mal so die neue Regelung wiedergeben :72:

    Ja es kugelt sich schön. Mittlerweile habe ich einen starken Nestbautrieb. Sind ja nur noch 5 Wochen ab heute. Freue mich total .

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  • Sema
    Eizelle
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    3
    • 1. Juli 2015 um 16:06
    • #4

    Antw:Sorgerechtsbescheid bei Alleinerziehenden.

    es ist wahr. ich habe die vätermonate auch nur bekommen weil ich diesen bescheid mit eingereicht habe. ich selbst habe es erst mal so probiert aber dann kam schnell der hinweis von der elterngeldstelle. jetzt ist alles in ordnung. plane 2. ems und werde da auch alles genauso machen. die jugendämter arbeiten da ja gut mit den frauen zusammen und helfen gut, wenn alles in ordnung ist.

  • noemi10
    Blastozyste
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    • 3. Juli 2015 um 18:45
    • #5

    Antw:Sorgerechtsbescheid bei Alleinerziehenden.

    Hallo Ihr lieben
    okay verstehe ich bin wieder arbeiten gegangen und habe nur 6 Monate Elterngeld bekommen . Deshalb hat mich auch nie jemand gefragt.
    liebe Grüße vom Sofa Noemi

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  • spaetemutti7
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    • 5. Juli 2015 um 20:10
    • #6

    Antw:Sorgerechtsbescheid bei Alleinerziehenden.

    Ja und dann ist es ja auch so, dass sich das ständig ändert. Was in einem Jahr gültig war, ist vielleicht im nächsten schon wieder etwas anders.

    Freitag hatte ich bereits den Antrag zur Prüfung im Briefkasten, zusammen mit der Darlegung der Dinge die ich dann noch miteinreichen muss.
    Und auch noch mal die beruhigende Mitteilung: "Sehr geehrte Fr. X, damit für Ihr Kind ein Negativattest ausgestellt werden kann, welches bestätigt, dass Sie das alleinige Sorgerecht haben, bitten wir Sie beiliegenden Antrag vollständig auszufüllen und an uns zurück zu senden. Nach erfolgter Prüfung werden wir Ihnen dann eine Bescheinigung zukommen lassen." :1rij:

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  • spaetemutti7
    Blastozyste
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    • 8. September 2015 um 22:11
    • #7

    Antw:Sorgerechtsbescheid bei Alleinerziehenden.

    Nach eineinhalb Wochen Bearbeitungszeit kam heute der Bescheid, dass mir das alleinige Sorgerecht obliegt.
    Die hatten zwar vorher eine Einladung zu einem Informationsgespräch angeboten, da ich aber keine Unterhaltsansprüche geltend machen möchte, weder zum Vater :043: noch gegenüber des Jugendamtes, und auch keine Beistandsschaft fürs Kind beantragt habe, meinte der nette Herr vom Amt, dass ich dann auch das Gespräch nicht wahrnehmen müsste. Eine Woche später lag dann der entgültige Bescheid im Kasten :) Die wollten weder mich noch die Wohnung noch sonst irgendwas sehen.

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  • Nicky
    Morula
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    • 10. September 2015 um 11:50
    • #8

    Antw:Sorgerechtsbescheid bei Alleinerziehenden.

    Hallo Spätemutti, :1rij: Glückwunsch ! Wieder mal eine bürokratische Hürde genommen und der Fall kann zu den Akten gelegt werden.
    nicky

    17 IVF in Deutschland, erfolglos
    2006-2009 EZS Polen 6x erfolglos
    IVF-SPAIN , Alicante
    05.10.2015 Transfer, negativ
    11.01.2016 Transfer, 6teSSW Abort
    07.09.2016 Transfer, negativ
    02.01.2017Transfer, negativ
    KIWU bleibt unerfüllt

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