Ich habe mich jetzt definitiv erkundigt beim Jugendamt.
Es ist so, dass bei einer volljährigen und geschäftisfähigen Mutter, das Jugendamt zwar zuständig ist, für Amtssachen wie Formulare, auch im Hintergrund für das Kind, aber nicht automatisch als 2. gesetzlicher Vormund agiert, wenn keine Auffälligkeiten in der Kindespflege zu erkennen sind. Braucht eine Mutter eine Bestätigung über das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht, z.B. für Elterngeldantrag, Kindergarten etc. dann gilt folgendes Forumlar: Bescheinigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister (§ 58 a SGB VIII)
Ist dieses Sorgeregister leer, erhält die Mutter zügig, den sogenannten "Negativbescheid" was aber lediglich bedeutet, dass im Register keine Einträge über Anträge auf gemeinsame elterliche Sorge, Vaterschaftsanerkennung oder gerichtliche Beschlüsse vorliegen und somit die Mutter das alleinige Sorgerecht bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht. Das "negativ" ist keinesfalls auf negative Eigenschaften als Mutter zu münzen :043:
Die Anträge gibts beim zuständigem Jugendamt.
Allerdings wird das Jugendamt den Angaben nachgehen, wenn Unterhaltsvorschuß auf Vater unbekannt gestellt wird. Das hat selbst aber nichts mit dem alleinigem Sorgerecht als solches zu tun. Bei Samenspende würde es übrigens eh nichts geben, da das Jugendamt definitiv nicht das vorgeschossene Geld zurückverlangen kann.
Na für mich persönlich ist es unwichtig, ich hatte es eh nicht vor zu beantragen :08:
Mit Anträgen wie Kindergeldzuschlag, zu Bildung- u. Teilhabe etc. ist ohnehin unkomplizierter als Beantragung beim Jugendamt.