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Eizellspende als außergewöhnliche Belastung?

  • C+C_Schmid
  • 28. April 2015 um 13:18
1. offizieller Beitrag
  • C+C_Schmid
    Administrator
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    • 28. April 2015 um 13:18
    • Offizieller Beitrag
    • #1

    Aufwendungen für die künstliche Befruchtung mit einer gespendeten Eizelle im Ausland, die dort – anders als in Deutschland – nicht verboten ist, können steuerlich nicht als sog. außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Dies hat das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg mit entschieden.

    Die in ihrer Fruchtbarkeit eingeschränkte Klägerin hatte sich in Spanien einen Embryo in die Gebärmutter einsetzen lassen, der durch die künstliche Befruchtung einer gespendeten Eizelle mit dem Samen ihres Ehemannes entstanden war. Die hierfür aufgewendeten Kosten machte sie steuermindernd als außergewöhnliche Belastung geltend. Das Einkommensteuergesetz setzt hierfür voraus, dass die Aufwendungen dem Steuerpflichtigen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig erwachsen. Nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist dies bei Krankheitskosten – ohne Rücksicht auf die Art und die Ursache der Erkrankung – grundsätzlich der Fall.

    Aufwendungen für künstliche Befruchtung als Krankenheitskosten?

    Allerdings werden nur solche Aufwendungen als Krankheitskosten berücksichtigt, die der Heilung einer Krankheit dienen. In jüngerer Zeit hat der Bundesfinanzhof (BFH) auch Aufwendungen für eine medizinisch angezeigte heterologe künstliche Befruchtung, also eine solche mit fremdem Samen, als Krankheitskosten anerkannt, die zu einer steuermindernden außergewöhnlichen Belastung führen (STB Web berichtete). Er stellt allerdings darauf ab, dass die Heilbehandlung von einer zur Ausübung der Heilkunde zugelassenen Person entsprechend den Richtlinien der Berufsordnung der zuständigen Ärztekammer durchgeführt worden sei.

    BFH wird entscheiden

    Dem Argument der Klägerin, dass der bei ihr unter bester fachärztlicher Betreuung vorgenommene Eingriff in Spanien zulässig sei und sie selbst sich nach den Regelungen des deutschen Embryonenschutzgesetzes nicht strafbar gemacht habe, ist das Gericht nicht gefolgt und hat die Klage mit Urteil vom 11. Februar 2015 (Az. 2 K 2323/12) abgewiesen. Es hat dies damit begründet, dass die durchgeführten Maßnahmen in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz unter Strafe gestellt seien und deshalb nicht den Berufsordnungen der zugelassenen Ärzte entsprächen. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass die Klägerin persönlich von einer Strafe befreit wäre. Der Gesetzgeber habe vielmehr eine eindeutige Wertentscheidung getroffen, die im Steuerrecht zu beachten sei. Europäisches Recht stehe dem nicht entgegen, weil sowohl das Einkommensteuerrecht als auch das Strafrecht in die nationale Gesetzgebungskompetenz fielen.

    Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage hat der Senat die Revision zugelassen. Diese ist beim BFH unter dem Az. VI R 20/15 anhängig.

    Quelle:http://www.stb-web.de/news/article.php/id/7174

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  • spaetemutti7
    Blastozyste
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    • 28. April 2015 um 21:03
    • #2

    Antw:Eizellspende als außergewöhnliche Belastung?

    Hallo Claudia :)

    vielen Dank für die Info. Ich selbst habe auf meiner Rechnung ja nur Fertilitätsbehandlung stehen. Wenn ich behaupte es sei mit eigenen Eizellen gewesen, ich aber die Behandlung im Ausland durchführen musste wegen meines Familienstandes, dann dürfte ich sicher doch noch ein wenig Hoffnung haben, dass ich davon was erstattet bekommen. Würdest Du das eher als außergewöhnliche Belastung oder als außergewöhnliche Angaben bei den Gesundheitskosten eintragen?

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    17.11.14 1. EZS +SPS (Ivf Spain) positiv
    02.12.14 HCG 2991 (TF + 15)
    08.12.14 HCG 13196 (TF + 19)
    15.12.14 1 Herzchen
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  • Angi41w
    Morula
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    • 28. April 2015 um 22:35
    • #3

    Antw:Eizellspende als außergewöhnliche Belastung?

    Hallo Spätemutti :051bye:

    bei uns stand seinerzeit auch nichts von der Eizellspende auf der Rechnung und das Finanzamt hat sämtliche eingereichte Kosten anerkannt !

    lg. Angi

    10/10 - EZS in Alicante
    BT 5.11.2010 - POSITIV !!!
    Geburt unseres Sohnes am 07.07.2011!

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  • spaetemutti7
    Blastozyste
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    • 28. April 2015 um 22:48
    • #4

    Antw:Eizellspende als außergewöhnliche Belastung?

    Vielen Dank, vielleicht habe ich ja auch wirklich Glück :) :08:

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  • Angi41w
    Morula
    Beiträge
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    • 29. April 2015 um 13:25
    • #5

    Antw:Eizellspende als außergewöhnliche Belastung?

    Ich drücke Dir die Daumen :13: :13: :13: :13:
    Du kannst auch wirklich ALLES einsetzen - Hotel, Flug etc. auch !!! Bei uns kam noch nicht mal eine Rückfrage !! :great:

    Ich wünsche Dir weiterhin eine schöne Schwangerschaft - genieß die Zeit !!! Wie Du ja sicher selbst schon merkst - es geht soooooooo schnell :72:

    lg. Angi

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  • Nicky
    Morula
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    38
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    534
    • 2. Juni 2015 um 19:16
    • #6

    Antw:Eizellspende als außergewöhnliche Belastung?

    Hallo,
    auch ich habe mit damals 44 Jahren alle meine EZs in Polen beim Finanzamt angegeben unter Kinderwunschbehandlung, samt Hotel, Flug, Medis usw. Es wurde alles anerkannt.
    herzlichst Nicky

    17 IVF in Deutschland, erfolglos
    2006-2009 EZS Polen 6x erfolglos
    IVF-SPAIN , Alicante
    05.10.2015 Transfer, negativ
    11.01.2016 Transfer, 6teSSW Abort
    07.09.2016 Transfer, negativ
    02.01.2017Transfer, negativ
    KIWU bleibt unerfüllt

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