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"Vater unbekannt" welche Rolle spielt das Jugendamt? Wie erklärt ihr das?

  • spaetemutti7
  • 15. September 2014 um 06:22
  • spaetemutti7
    Blastozyste
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    • 15. September 2014 um 06:22
    • #1

    Da ich nur den Kenntnisstand von vor vielen Jahren habe, in denen das Jugendamt bei nicht verheirateten Paaren oder Single-Eltern automatisch die Vormundschaft übernahm und auch ganz enormen Druck machte damit die Mutter den Namen des Vaters preisgab, möchte ich heute nun den aktuellen Stand der Dinge erfragen:

    Hat das Jugendamt bei Single-Müttern automatisch das Recht die Vormundschaft zu übernehmen?

    Wie erklärt ihr die Tatsache "Vater unbekannt"? Gebt Ihr ganz ehrlich eine Samenspende an, oder beharrt ihr auf die Aussage, "kenne den Vater wirklich nicht - one night stand" "Es war eine Urlaubspanne mit einem feurigen Spanier, Italiener etc. weil das Kondom gerissen ist.

    Also ich will das Jugendamt ehrlich gesagt nicht mehr involvieren als es sein muß, selbst wenn es bestimmte Rechte hat.

    Weiß jemand ob das Jugendamt Kontrollbesuche etc. macht. Ich meine meinetwegen dürfen die kommen, habe nichts zu verbergen und dem Kind würde es gut gehen, aber wollen tu ich das wirklich nicht. Oder sind das Ammenmärchen?


    Hoffe meine Fragen lesen ein paar, diese Rubrik kommt mir doch etwas verwaist vor.

    Im Voraus besten Dank für die Antworten

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  • grador
    Gast
    • 15. September 2014 um 14:12
    • #2

    Antw:"Vater unbekannt" welche Rolle spielt das Jugendamt? Wie erklärt ihr das?

    Hallo Spaetmutti,

    ich glaube nicht, dass das Jugendamt da sehr hinterher ist. Kontrollbesuche bei Vater ungekannt kenne ich überhaupt nicht. :017: Ich bin mal gespannt, was die anderen dazu meinen. Aber wenn du keine Akte beim Jugendamt hast, dann wird es keinen interessieren, wer der Vater ist.... Oder willst du Unterhaltsansprüche dem Jugendamt gegenüber stellen? Es kommt immer wieder vor, dass der Vater nicht bekannt ist oder man ihn nicht nennen will. Meine Nicht hat mit 17 ein Kind bekommen. Das Jugendamt war nur einmal da als sie schwanger war. Sonst wurde sie komplett in Ruhe gelassen. Das Jugendamt hatte die Vormundschaft für das Baby übernommen. So läuft das bei uns. Vielleicht gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern.

    Mach dir da keine Sorgen.

    LG grador

  • spaetemutti7
    Blastozyste
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    • 15. September 2014 um 16:34
    • #3

    Antw:"Vater unbekannt" welche Rolle spielt das Jugendamt? Wie erklärt ihr das?

    Hallo Grador :)

    nein, nein, ich will keine Unterhaltsansprüche beim Jugendamt stellen. Ich habe das Glück und arbeite in einer Festanstellung im öffentlichen Dienst, die mir zum einen ein ausreichendes Elterngeld beschert und wenn ich dann wieder Arbeite reicht es sowieso. Erschwingliche Wohnung, kein Auto etc.
    Ich habe hauptsächlich deshalb gefragt, da meine Schwester vor 17 Jahren bei der Geburt ihres Kindes noch nicht verheiratet war (aber mit dem Kindsvater in einer festen Partnerschaft) , und das Jugendamt dann zum Gespräch gebeten hat. War einmaliges Gespräch, war aber damals Vorschrift, wobei die damals schon keine Hauskontrollen mehr gemacht haben. Vorher war das noch so, meine Schwester war damals sehr erstaunt. Wollte zum einen einfach einmal den aktuellen Stand der Gesetzeslage wissen zum einen und zum anderen bin ich davon ausgegangen, dass "Vater unbekannt" ein Hemmstein ist , weil doch die Gesetzeslage so ist, dass ein Kind ein Recht auf Wissen seiner Abstammung hat und jemand das vielleicht ganz genau nehmen könnte.
    Sicher mein Kind wird aufgeklärt werden, da gibts überhaupt kein Thema, aber wer sonst noch möchte ich einfach selbst bestimmen inwieweit ich mich um die Herzkunft des Kindes öffnen möchte.

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  • kretschus
    Blastozyste
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    • 16. September 2014 um 20:15
    • #4

    Antw:"Vater unbekannt" welche Rolle spielt das Jugendamt? Wie erklärt ihr das?

    huhu,

    also die Vormundschaft für ein Kind wird doch nur übernommen wenn die mUtter noch nicht volljährig ist. Und wenn Vater unbekannt angegeben wird, dann interessiert es das Jugendamt auch nicht.Kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen.

    lg von kretschus

    ach so und die Tatsache - Vaterschaft unbekannt- muss sicher auch nicht erklärt werden(haha das wäere ja noch schöner)

    seit2011 viele Versuche in CZ und Gr.2xpos.,leiderFG
    ivf spain-2013 -2015
    6 versuche negativ
    jetzt erstmal pause
    Juli 15 Zypern leider FG
    Oktober 16 Biotex Kiew bringt mir glück, 2 Jungs

  • noemi10
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    • 18. September 2014 um 06:27
    • #5

    Antw:"Vater unbekannt" welche Rolle spielt das Jugendamt? Wie erklärt ihr das?

    Guten Morgen
    ich habe als Single einen Sohn aus einer Embryonenspende und den Vater überall ( Jugendamt , Kindergarten ....) als unbekannt angegeben. Niemand hat gefragt oder was gesagt. Nach der Geburt bekommt hier in unserer Stadt jeder beim ersten Kind einen Brief vom Jugendamt mit Hilfsangeboten und wenn Du möchtest einen Besuch das gilt für alle Erstmütter.
    Unterhalt kann man nur beantragen wenn man einen Vater angibt ,denn das Jugendamt versucht ja das Geld zurück zu bekommen aber es gibt natürlich Kindergeld.
    Ich wünsche Dir viel Erfolg . Es war die beste Entscheidung meines Lebens dieses Kind zu bekommen auch ohne Vater.
    LG Noemi

    Sep.2009 EZS BCN negativ Nov. Kyro negativ
    Juni 2010 EMS Novum positiv
    März 2011 Geburt meines Sohnes
    Nov. 2013 EMS Dr. Kult negativ
    Nov. 2014 EZS Dr. Kult positiv Zwillinge

  • spaetemutti7
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    • 1. Oktober 2014 um 11:08
    • #6

    Antw:"Vater unbekannt" welche Rolle spielt das Jugendamt? Wie erklärt ihr das?

    Hallo Ihr alle :)

    Vielen Dank für Eure Einschätzungen :)
    Obwohl meine Entscheidung wohl überlegt ist, bin ich doch in vielerlei Hinsicht unsicher. Ich will ja einfach nur das Beste für mein Baby und mich.
    Ich bin in jedem Fall sehr gerne hier, aber ich muß auch sagen, dass ich mich manchmal recht alleine fühle mit meinen Überlegungen und Änsten, da hier ja, zumindest habe ich den Eindruck, kaum eine Userin da ist, die sich bewußt für ein Kind entschieden hat obwohl sie Single-Mama sein würde und vielleicht auch schon älter.
    Da sind die Mitteilung Eurer Überlegungen und Erfahrungen einfach gut gewesen :)

    Danke nochmals :039:

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  • mondschatten
    8-Zeller
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    • 4. Oktober 2014 um 09:35
    • #7

    Antw:"Vater unbekannt" welche Rolle spielt das Jugendamt? Wie erklärt ihr das?

    Hallo Spätemutti,

    Ich kann jetzt nur für Österreich reden, aber ich glaube nicht, dass das in D wesentlich anders ist: Vor Jahrzehnten(!!) war es so, dass das Jugendamt bei unehelichen Kindern die Vormundschaft übernommen hat. Aber das war noch zu einer Zeit, als gesellschaftliche Verhältnisse ganz anders waren und der Ehemann als Haushaltsvorstand galt und der Ehefrau auch manches verbieten konnte und Unehelichkeit als Makel galt.

    Das ist jetzt schon lange nicht mehr der Fall. Die Vormundschaft übernimmt das Jugendamt nur noch bei minderjährigen Müttern.

    Ich verstehe Deine Sorgen, aber bedenke, es gibt so viele Single-Mütter, egal, ob der Vater bekannt ist oder nicht. Du gehst die Single-Mutterschaft nur ganz bewusst an :smile: und bist eine Mutter wie jede andere, mit oder ohne Mann.

    lg,
    Mondschatten

  • noemi10
    Blastozyste
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    717
    • 18. Oktober 2014 um 08:01
    • #8

    Antw:"Vater unbekannt" welche Rolle spielt das Jugendamt? Wie erklärt ihr das?

    Hallo nochmal Spätemutti
    ich kenne schon allein in der Stadt in der ich wohne 5 Frauen inclusive mir ,die sich für ein Kind als Single entschieden haben. Und ich war 40 als mein Sohn geboren wurde und eine Freundin von mir 44.Ich bin mir sicher es gibt noch mehr von uns . Laß Dich nicht abhalten!!! Viel Glück Noemi
    P.S. bin jetzt 44 und versuche Nummer 2 8)

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  • spaetemutti7
    Blastozyste
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    • 18. Oktober 2014 um 09:41
    • #9

    Antw:"Vater unbekannt" welche Rolle spielt das Jugendamt? Wie erklärt ihr das?

    Hallo Noemi :)

    ja das habe ich gesehen, somit dürften wir beide etwa annährend den gleichen TF haben :)
    Ich bin seit ich hier in diesem Forum bin, aber auch drüben im klein-putz-Forum felsenfest überzeugt, dass es verdammt viele Mütter und Familien sein dürften. Was für mich die immer aggressiver werdenden geführten Debatten in den Medien erklären würde. Da scheinen bestimmten Lobbies mit ihren verstaubten Ansichten ganz schön die Felle davon zu schwimmen, wenn diese so extrem verteufelt werden.

    Ich denke die repro-Medizin wird immer mehr zum Thema werde und sie wird auch in den Varianten Zukunftsmusik sein, die aktuell hier im Land noch verboten sind. Das wird sich nicht aufhalten lassen und in wenigen Jahren denke ich normal sein, da kann sich das Land oder die Länder noch so sehr dagegen wehren. Ich hätte das ehrlich gesagt gerne jetzt schon legal gesehen, denn nur das wäre kontrollierbarer für den Staat und auch für die Menschen.

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  • spaetemutti7
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    • 29. Juni 2015 um 12:31
    • #10

    Antw:"Vater unbekannt" welche Rolle spielt das Jugendamt? Wie erklärt ihr das?

    Also ich habe mich jetzt definitiv erkundigt beim Jugendamt.
    Es ist so, dass bei einer volljährigen und geschäftisfähigen Mutter, das Jugendamt zwar zuständig ist, für Amtssachen wie Formulare, auch im Hintergrund für das Kind, aber nicht automatisch als 2. gesetzlicher Vormund agiert, wenn keine Auffälligkeiten in der Kindespflege zu erkennen sind. Braucht eine Mutter eine Bestätigung über das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht, z.B. für Elterngeldantrag, Kindergarten etc. dann gilt folgendes Forumlar: Bescheinigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister (§ 58 a SGB VIII)
    Ist dieses Sorgeregister leer, erhält die Mutter zügig, den sogenannten "Negativbescheid" was aber lediglich bedeute, dass im Register keine Einträge über Anträge auf gemeinsame elterliche Sorge, Vaterschaftsanerkennung oder gerichtliche Beschlüsse vorliegen. Das "negativ" ist keinesfalls auf negative Eigenschaften als Mutter zu münzen :043:
    Allerdings wird das Jugendamt den angaben nachgehen, wenn Unterhaltsvorschuß auf Vater unbekannt gestellt wird. Das hat selbst aber nichts mit dem alleinigem Sorgerecht als solches dazu. Bei Samenspende würde es übrigens eh nichts geben, da das Jugendamt definitiv nicht das vorgeschossene Geld zurückverlangen kann.
    Na für mich persönlich ist es unwichtig, ich hatte es eh nicht vor zu beantragen :08:
    Mit Anträgen wie Kindergeldzuschlag, zu Bildung- u. Teilhabe etc. ist ohnehin unkomplizierter als Beantragung beim Jugendamt.

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  • spaetemutti7
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    • 21. Januar 2016 um 22:03
    • #11

    Antw:"Vater unbekannt" welche Rolle spielt das Jugendamt? Wie erklärt ihr das?

    Also ich habe ja beim Jugendamt die Samenspende angegeben (Eizellspende habe ich nicht erwähnt, da irrelevant).Sie wollten den Nachweis der Klinik, die dem himmelseidank nur Fertilitätsbehanldung aufgeführt hat, und dann eben die Samenbanksrechnung. Daraufhin haben die mir freundlicherweise zwei Bestätigungen ausgestellt. Einmal dass ich keinen Unterhalt bekomme und einmal dass mir kein UV zusteht. Die Begründung wurde dann natürlich auch aufgeführt weshalb. Egal. Ich brauchte die Bestätigungen für die Beantragung von Wohngeld und für den Kinderzuschlag, die Ämter haben Schweigepflicht. Hat sich mehr als gelohnt. Kinderzuschlag bekommt mein Sohn den Höchstbetrag von 140 Euro. Den hätte ich nicht bekommen, da die Finanzkassen davon ausgehen, dass das Kind Unterhalt bekommt oder ihm zumindest der Unterhaltsvorschuß zusteht, welcher ja 4 Euro höher wäre. Und das Wohngeld lässt sich auch sehen, ist sogar nachträglich erhöht worden. Beide Leistungen gelten aber nur bis Ende der Elternzeit, also bis Oktober. Wohngeld ging schnell. Kinderzuschlag hat über 3 Monate gedauert, da er zunächst abgelehnt wurde und ich dann in den Widerspruch gegangen bin, und dank der Bestätigungen des Jugendamtes damit begründet Recht bekommen habe. Aber einen langen Atem braucht man da schon. Was die alles wollen die Knaller und natürlich alles schön Scheibchenweise. Wahnsinniger Verwaltungsaufwandt. Naja sind ja auch zusätzliche staatliche Leisutngen. Ist ja auch o.k. Aber ich denke manche geben da frühzeitig auf. Ach ja und mit beiden Leistungen (eine hätte auch gereicht) habe ich Anspruch auf das komunale Bildungpaket, sprich Bildung- u. Teilhabe. Wir haben schon einen schönen Kurs gemacht (PEKIP) , der im Bildungspaket gefördert wurde. Andere soziale Leistungen mag ich nicht beanspruchen, die sollen Leute bekommen die wirklich nichts haben. Ich habe nur die Sachen des Kindes vertreten. Ich für mich verzichte.

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