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Rechtsposition des EZS-Kindes in Deutschland

  • frowlein
  • 30. Juni 2003 um 19:46
  • frowlein
    Blastozyste
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    • 17. Februar 2004 um 13:34
    • #41

    Rechtsposition des EZS-Kindes in Deutschland

    Hallo, Susa,

    ja, juristisch ist die Sache klar: Das EZS-Kind hat Anspruch auf die Wahrheit!

    (Strafrahmen bei Missachtung? - entzieht sich derzeit meiner Kenntnis...).

    Moralisch???
    Hm, sollte das was rechtens ist, womöglich unmoralisch sein?

    In jedem Fall bin ich auch Deiner Meinung, dass es wohl überlegt sein sollte, wann und wie man "damit rauskommt".

    Hierzu zitiere ich mich mal eben selbst aus einem posting im "Sagt man´s dem Kind?"-Ordner:

    "MEIN BUCHTIPP

    "Wie viel Wahrheit braucht mein Kind? - Von kleinen Lügen, grossen Lasten und dem Mut zur Aufrichtigkeit in der Familie"
    Taschenbuch, rororo, IBN 3-499-60956-8, Euro 10,50

    (vielleicht günstiger über http://www.elbeteam.de oder gebraucht über http://www.amazon.de)

    Nur ein kleiner, aber recht interessanter Abschnitt widmet sich der Zeugung durch sog. donogene Insemination (ein bisschen irreführend, bezieht sich hauptsächlich auf die Samenspende, weil EZS + Insemination, das geht wohl irgendwie nicht, oder...höchstens per InVitroInsemination - also EZS OHNE ICSI, hä??, hm, hat sich mal wieder jemand am Thema versucht, der sich nicht wirklich damit auskennt...) egal, folgende Passage ist aber hoch interessant (Seite 149, 3. Absatz):

    Quote:

    Zitat

    Thorn berichtet, dass ....."Erfahrungsberichte ausländischer Selbsthilfegruppen verdeutlichen, dass Menschen, deren Zeugung mithilfe von Spendersamen verheimlicht wurde, als Kind durchaus einen eigenartigen Umgang mit bestimmten Familienthemen wahrnehmen konnten, wie dies eine Frau sehr plastisch ausdrückte: < Das Merkwürdige ist nicht, dass es auf etwas zurückzuführen ist, was meine Eltern sagten, sondern dass es das Ergebnis von dem war, was sie nicht sagten. Sie sagten zum Beispiel nie: Du hast die Augen Deines Vaters und die Persönlichkeit Deiner Grossmutter>"....

    Die meisten Menschen glauben, es sei einem Kind nicht zuzumuten seine ungewöhnliche Entstehung zu kennen. Hinzu kommt die Befürchtung, dass ein Kind Dritten gegenüber etwas weitersagen könnte, wenn es "Bescheid weiss".
    Hier stehen traditionelle und irrationale Aspekte den psychologischen Konsequenzen aus der modernen Reproduktionstechnologie gegenüber.
    Viele DI-Eltern wagen es noch nicht, sich offen zur Herkunft ihres Kindes zu bekennen, wie es bei Adoptiveltern seit vielen Jahren immer selbstverständlicher wird. Diese Eltern stehen erst ganz am Anfang.


    Die anschliessende Zeugungserklärung für das Kind gefällt mir allerdings nicht so... viel eher, denke ich, sollte man es en passant in die allgemein übliche elterliche "Aufklärungsarbeit" einbinden - am besten vielleicht unter vorheriger Konsultation von Kinderpsychologen, die sich mit der Thematik bspw bei Samenspenderkindern oder Adoptivkindern auskennen.

    Wen die Arbeit von Petra Thorn sowie der Initiative Donogene Insemination interessiert, findet mehr unter:

    http://hometown.aol.com/thorn64546/myhomepage/index.html

    Petra Thorn
    Dipl. Sozialarbeitern
    Dipl. Sozialtherapeutin
    Familientherapeutin DGSF "


    Ich hoffe, ich habe mal wieder was für die kleinen grauen Zellen (ich meine natürlich die im Kopf :wink: ) beigesteuert...


    frowlein :)

    Kniffeln hat ja auch was mit Würfelglück zu tun, oder?

    Bj.62, POF dx 1999,
    EZS IVI
    Ostern 2000: neg.
    Okt. 2000 --> Zwillinge 06/01 (Ende 36.SSW, 1x spontan, 1x Notsectio)

  • Susa
    4-Zeller
    Beiträge
    54
    • 17. Februar 2004 um 14:32
    • #42

    Rechtsposition des EZS-Kindes in Deutschland

    Huhu Frowlein,

    die Sache mit der Strafbarkeit durch Unterlassen hatte ich nur als Beispiel genannt, weil da die Unterlassungsproblematik deutlich wird. Einen Straftatbestand erfüllt eine Missachtung der Aufklä-rungspflicht sicher nicht, höchstens moralisch gesehen.

    Aber selbst wenn mein künftiges Kind den Anspruch auf Auskunft über die genetische Herkunft geltend macht, so werden wir ihm/ihr ohnehin nicht weiter helfen können, da uns ja die Spenderin unbekannt ist. Der Anspruch wäre also ohnehin nicht durchsetzbar. Einzig und allein die Tatsache, dass das Kind mit Hilfe einer EZS gezeugt wurde kann daher mitgeteilt werden. Dies ist aber wohl nicht mit dem Rechtsanspruch gemeint.

    Danke für den Buchtipp und die kleine Leseprobe. Vielleicht erledigt sich das Problem ja bald von selbst. Wer weiß schon, was in 10 Jahren sein wird? Vielleicht sind unsere Kids dann die totalen Trendsetter? :roll:

    Gruß von
    Susa

    Susa

  • frowlein
    Blastozyste
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    714
    • 12. Februar 2005 um 07:41
    • #43

    Rechtsposition des EZS-Kindes in Deutschland

    - schwupps, nach oben -

    aus aktuellem Anlass für Goldmarie und andere Mitleser, die´s interessiert


    frowlein :)

    P.S.: Es gibt mittlerweile eindeutige Anzeichen dafür, dass der Gesetzgeber im Falle der EZS-Zulassung resp Anerkennung der bereits in D lebenden EZS-Kinder darauf besteht, die Identität der Spenderinnen für die Kinder ab einem Alter von 16 Jahren zwingend zugänglich zu machen - also genau wie die Rechtspraxis bei der zulässigen Samenspende.
    Wer sich als leibliche Eltern für die Not-to-tell-Variante entschieden hat, muss also ständig bibbern, dass der EZS-Nachwuchs nicht Zweifel an der ihm falsch benannten Abstammung hat und zur Klärung zum Jugendamt / Gericht marschiert... oder irgendein saublöder Versprecher die Wahrheit aufdeckt... oder oder oder...

    es sei denn, man entscheidet sich grundsätzlich für die Illegalität -- dann kann´s aber erst recht nach hinten losgehen (s. Beispiele oben)

    Bj.62, POF dx 1999,
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  • frowlein
    Blastozyste
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    714
    • 7. Dezember 2005 um 20:08
    • #44

    Rechtsposition des EZS-Kindes in Deutschland

    ... und auch dieses ergänzend zum Therma "to tell or not" noch mal eben nach oben geschwuppst ... immer wieder spannend..


    frowlein :)

    Bj.62, POF dx 1999,
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  • sunny
    Morula
    Beiträge
    251
    • 9. Dezember 2005 um 23:35
    • #45

    Rechtsposition des EZS-Kindes in Deutschland

    Hallo frowlein,


    willkommen zurück - schön zu sehen, daß Du Deine Themen immer vorbringst.


    Weiterhin viel Erfolg


    Gruss

    Sunny


    P.S. Hast Du Deinen Zwillingswagen schon verkauft?

    Liebe Grüsse
    SunnY

  • frowlein
    Blastozyste
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    714
    • 13. Dezember 2005 um 13:14
    • #46

    Rechtsposition des EZS-Kindes in Deutschland

    Sunny schrieb am 13. März 2005:


    Zitat

    Entschuldige bitte, daß ich es nochmal versucht habe, Dir eine sachliches Feeback zu geben bzw. eine sachliche Frage zu stellen. Soll nicht wieder vorkommen.


    Stimmt.

    "Sachlich" ist was völlig anderes...


    frowlein :roll:


    ... und jetzt, liebe Forumsleiter, entsprecht doch Romy´s Vorschlag und schiebt die threads zum Thema "to tell or not to tell" (o.ä.??) in einen Extra-Ordner - da kann´s dann leicht gefunden werden... ;)

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