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Finanzamt lehnt Abzug der KIWU-Behandlung aufgrund schon vorh. Kindes ab

  • Chaosforscherin
  • 18. Januar 2013 um 19:59
  • Chaosforscherin
    Morula
    Beiträge
    634
    • 18. Januar 2013 um 19:59
    • #1

    liebe Forumsmitglieder,
    eigentlich bin ich ja schon ein alter Hase hier und ich habe auch erfolgreich meine Erstbehandlung bei AVA-Peter abgesetzt. 2011 waren wir die eingefrorenen Kryos abholen und genau dafür verwehrt die Finanzbeamtin mit folgenden Begründungen den Abzug der Kosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen:
    1. die Steuerpflichtige hat von ihrem geschiedenen Partner schon zwei Kinder (Ü20) und mit ihrem jetzigen schon 1 Kind. In der Folge geht sie davon aus, dass ich empfängnisfähig bin, das Problem beim Partner liegen muss, ergo er auch nur steuerlich geltend machen kann.

    2. Da die Steuerpflichtige schon 3 Kinder hat ist nicht von einer Zwangslage der Kinderlosigkeit auszugehen, die Kosten entstehen somit nicht zwangsläufig und sind somit nicht absetzbar.

    3. Falls es doch an der Frau liegen sollte: Bei einer 48jährigen Frau handelt es sich nicht um eine Krankheit der Empfängnisunfähigkeit im Sinne einer Krankheit, sondern liegt in der Natur der Sache, dass man nicht mehr problemlos schwanger werden kann. In der Folge kann auch hier nicht mehr von einer Krankheit und zwangsläufig dadurch entstandene Kosten gesprochen werden.

    4. Aufgrund der geringen Einkünfte von der Steuerpflichtigen (bin erst im Sommer aus der Elternzeit zurück, vorher war ich selbständig) erscheint es unwahrscheinlich, dass sie die Kosten ohne die Beteiligung des Partners getragen hat. Eine Berücksichtigung der Kosten im Rahmen einer außergew. Belastung wäre auch aus diesem Grund nicht möglich.

    Man, man , man, da bin ich an eine ganz hartgesottene geraten. Hat jemand Erfahrung wie man am besten darauf widerspricht? Die erste Behandlung war mit 45 und wurde an meinem 46. Geburtstag (2010) geboren. 2011 haben wir die Kryos abgeholt. Leider ohne Erfolg. Haben 2012 noch einen Frischversuch gewagt und jetzt bin ich in der 27. SSW mit Zwillingen schwanger. Das werd ich wohl bei der Dame nicht abgesetzt bekommen. Aber die Kryos, wenn die Erstbehandlung anerkannt wurde, sollte doch schon irgendwie gehen oder?
    Kann mir jemand helfen?

    liebe Grüße vom chaos++

  • ria44
    Morula
    Beiträge
    643
    • 18. Januar 2013 um 20:49
    • #2

    Antw:Finanzamt lehnt Abzug der KIWU-Behandlung aufgrund schon vorh. Kindes ab

    An die oberschlaue Finanzbeamtin:
    Kinderlosigkeit ist keine Krankheit, sie ist Folge einer Krankheit.
    Unsere Ärztin hat uns eine Bescheinigung ausgestellt, dass ich ohne ärtliche Behandlung weder das erste, noch das 5. Kind bekommen hätte - unser FA hat die Behandlungskosten nach der Geburt des ersten Kindes auch erstmal abgelehnt.
    Es ist weiterhin Privatsache, wie viele Kinder Frau/Paar und in welchem Alter haben möchte, eine Einnischung des FA ist unzulässig.
    Ersparnisse der Steurpflichtigen erlauben ihr so eine Behandlung selbe zu finanzieren.
    Nach Widerspruch ging es zum Finanzgericht - wir haben gewonnen! Da war ich schon wieder schwanger mit den kleinen Zwillingen. Die Kosten für die Behandlung hat das FA dann voll angerechnet.
    Vielleicht hast du jetzt unsere Beamtin, die nach ihrer Niederlage versetzt wurde und jetzt versucht sie erneut ihr Glück. Nicht mit uns!
    Lieben Gruß und viel Erfolg
    Ria

  • blanca07
    8-Zeller
    Beiträge
    146
    • 21. Januar 2013 um 10:01
    • #3

    Antw:Finanzamt lehnt Abzug der KIWU-Behandlung aufgrund schon vorh. Kindes ab

    Liebe Chaos, im Zweifel Anwalt (zumindest sein Briefkopf und Unterschrift, Schriftsatz kannst Du vielleicht selber, ist billiger kannst Du aber wieder absetzen), das wirkt meistens!! LG Blanca

  • grador
    Gast
    • 21. Januar 2013 um 11:29
    • #4

    Antw:Finanzamt lehnt Abzug der KIWU-Behandlung aufgrund schon vorh. Kindes ab

    Liebe Chaos,

    wie frech ist das Finanzamt eigentlich? Wie Ria schon schreibt, ist das reine Privatsache. Hast du deine Steuererklärung über ein Büro machen lassen? Auf jeden Fall Einspruch einlegen. Ria hat es ja auch geschafft.

    LG grador

  • alva
    Morula
    Beiträge
    305
    • 21. Januar 2013 um 14:51
    • #5

    Antw:Finanzamt lehnt Abzug der KIWU-Behandlung aufgrund schon vorh. Kindes ab

    Liebe Chaos,
    ...kleiner Beitrag.....

    Diesbezüglich muss es kein Hindernis sein, dass die die Partner die oben genannten Altersgrenzen überschritten haben. Das Finanzgericht München hat etwa in einem Fall keine Bedenken gehabt, in dem die Ehefrau bereits das 45. Lebensjahr vollendet hatte (FG München-Urteil vom 20.05.2009 Az. 10 K 2156/06).

    Ich denke mit etwas Zeit bei google wirst Du in allen aufgezeigten Punkten fündig.

    Ganz liebe Grüße, deine alva

    5 *http://www.wunschkinder.net

  • Chaosforscherin
    Morula
    Beiträge
    634
    • 21. Januar 2013 um 22:26
    • #6

    Antw:Finanzamt lehnt Abzug der KIWU-Behandlung aufgrund schon vorh. Kindes ab

    liebe alva, grador, blanca und ria,
    danke, dass ihr mir gepostet habt. Ja, ich habe es über meine langjährige Steuerberaterin laufen lassen. Und wir haben schon einmal widersprochen, worauf diese freche Antwort kam. Allerdings hat die FA-Dame im Schlusssatz geschrieben, wir sollten von einem Widerspruch absehen, der wäre eh zwecklos. Deshalb denke ich, der offizielle Widerspruch ist noch nicht durch. Ich werde es auf jeden Fall nicht auf mir sitzen lassen und noch weiter recherchieren.
    Danke für eure Hilfe!
    chaos++

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