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IVF als außerordentliche Belastung absetzen

  • citronella
  • 28. August 2011 um 13:03
  • citronella
    8-Zeller
    Beiträge
    185
    • 28. August 2011 um 13:03
    • #1

    Hallo zusammen,

    das Thema kam immer schon mal auf, aber es traf noch nicht ganz meine Situation. Wer ist verheiratet und hat Erfahrungen, was die Anerkennung der IVF Behandlung (auch im Ausland) beim Finanzamt als außerordentliche Belastung angeht? Ich möchte es gern versuchen, denn so wie viele hier, haben wir uns wahnsinnig verausgabt. Ich habe alle Rechnungen (auch Reisekosten, Medis, Hotel) gesammelt. Gibt es große Probleme? Gibt es vielleicht ein Gesetz oder einen Beschluss, der das anerkennt?

    Danke euch und schönen Sonntag wünscht
    Citronella

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  • Muschelkatze
    8-Zeller
    Beiträge
    161
    • 28. August 2011 um 13:12
    • #2

    Re: IVF als außerordentliche Belastung absetzen

    Hallo citronella,
    ja die Kosten für IVF kannst du ohne Probleme als außengewöhnliche Belastungen geltend machen, dass es im Ausland stattgefunden hat, ist kein Problem, bitte alles ansetzen: Fahrtkosten, Übernachtungen, Verpflegungsmehraufwendungen, Medis, Behandlungskosten im Inland etc). Wichtig ist nur, dass nirgendwo EZS auf den Rechnungen auftaucht.

    Ja, es gibt auch ein Urteil dazu, muss ich allerdings raussuchen. Haben selbst auch unsere Kosten eingereicht und anerkannt bekommen ( auch jenseits der 40). Es gibt auch ein Urteil welches die Kassen verpflichtet, bestimmte Kosten vor einer Schwangerschaft zu tragen, zB für die Spiegelungen und Messungen der Schleimhaut. Große Kiwu Zentren kennen das, und rechnen dann die Betreung von uns mit den Kassen ab, die niedergelassenen kennen das meißt nicht und da wird man dann zum selbstzahler.

    LG muschelkatze

  • Nightwish
    Blastozyste
    Beiträge
    1.255
    • 29. August 2011 um 12:11
    • #3

    Re: IVF als außerordentliche Belastung absetzen

    hallo citronella, auch bei mir hat es ohne probleme und nachfragen geklappt..wir haben die kosten der ivf, die medikamente, das hotel, die verpflegung als pauschal (die gibt es als download für tschechien) und die fahrtkosten eingereicht. lg

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  • malou
    Morula
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    211
    • 29. August 2011 um 12:19
    • #4

    Re: IVF als außerordentliche Belastung absetzen

    hey:)

    wisst Ihr, ob das auch geht, wenn man nicht verheiratet ist??? Hohe Zahnarztrechnungen etc. kann man ja eigentlich auch absetzen..

  • Muschelkatze
    8-Zeller
    Beiträge
    161
    • 29. August 2011 um 13:30
    • #5

    Re: IVF als außerordentliche Belastung absetzen

    Hallo zusammen,
    malou: aufgrund praktischer Erfahrungen mit der Steuererklärung meiner Schwester (bin vom Fach): ja wird anerkannt ( die beiden waren damals nicht verheiratet).
    Die bestehenden Urteile beziehen sich aber alle auf Ehepaare. Allerdings kann man bei eheähnlicher Gemeinschaft immer argumentieren, dass bei Nichtanerkennung der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wäre, schließlich ist die ungewollte Kinderlosigkeit als Krankheit anerkannt. Und zumindest nach dem BGB sind Kinder nunmal Kinder.
    Daher sollte jeder erstmal seine Rechnungen einreichen.
    LG muschelkatze

  • malou
    Morula
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    211
    • 7. September 2011 um 23:01
    • #6

    Re: IVF als außerordentliche Belastung absetzen

    Muschelkatze: danke für die info!!! habe es grad erst gelesen. werde es dann auf jeden fall mal versuchuen und auf netten finanzbeamten hoffen...

  • citronella
    8-Zeller
    Beiträge
    185
    • 11. September 2011 um 00:49
    • #7

    Re: IVF als außerordentliche Belastung absetzen

    Ihr Lieben,

    Dank euch - ich geh das mal an und hoffe, dass es klappt.

    Citronella

    [Blockierte Grafik: http://lbdf.lilypie.com/TN3tp2.png]

  • Juni11
    Morula
    Beiträge
    425
    • 11. September 2011 um 06:39
    • #8

    Re: IVF als außerordentliche Belastung absetzen

    Hallo Muschelkatze,

    und wie sieht das aus mit der Bezahlung? Einige von uns sollen in den Kliniken bar zahlen. Bei Handwerkerrechnungen wird vom FA ja nur Überweisung anerkannt (hm, toller Vergleich :gruebel: ). Ich hab zwar schon mal die Kosten für ein Umzugsunternehmen durchbekommen, sie haben aber schriftlich bestätigen müssen, dass sie ausschließlich Barzahlung akzeptieren...


    LG
    Juni

    SLE, Chemo, KMT
    1. EZS Novum Warschau positiv
    Geburt unserer Jungs am 30.04.2012

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  • Muschelkatze
    8-Zeller
    Beiträge
    161
    • 11. September 2011 um 20:32
    • #9

    Re: IVF als außerordentliche Belastung absetzen

    Hallo Juni,
    Überweisung oder Quittung der Klinik (Betrag erhalten, Stempel/Unterschrift) auf der Rechnung wird akzeptiert. Das zu bekommen sollte kein Problem sein, da egal wo, das Geschäft streng reglementiert und kontrolliert ist.
    LG muschelkatze

  • Juni11
    Morula
    Beiträge
    425
    • 11. September 2011 um 22:59
    • #10

    Re: IVF als außerordentliche Belastung absetzen

    Danke Muschelkatze,

    Ja haben wir, wenn auch in zlotis...

    Lg
    Juni

    SLE, Chemo, KMT
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  • Muschelkatze
    8-Zeller
    Beiträge
    161
    • 12. September 2011 um 14:50
    • #11

    Re: IVF als außerordentliche Belastung absetzen

    Hallo Juni,
    Mit dem amtlichen Umrechnungskurs vom Tag der Zahlung umrechnen oder ihr habt ggf. den Umtauschbeleg noch, must mal schauen, was für euch günstiger ist.
    LG muschelkatze

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