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Beschäftigungsverbot

  • xenia70
  • 13. Juli 2011 um 17:11
  • xenia70
    4-Zeller
    Beiträge
    75
    • 13. Juli 2011 um 17:11
    • #1

    Hallo zusammen,

    wer kann mir bitte sagen, wer im Falle eines Beschäftigungsverbotes bis zur Entbindung das Gehalt bezahlt, bzw. in welcher Höhe es ausbezahlt wird.

    Vielen Dank
    Xenia

    1. EZS Pronatal pos.

  • Muschelkatze
    8-Zeller
    Beiträge
    161
    • 13. Juli 2011 um 17:23
    • #2

    Re: Beschäftigungsverbot

    Hallo Xenia,

    Ein Beschäftigungsverbot wird erteilt, wenn aufrund der Gesamtumstände notwendig wird, dass du nicht mehr arbeiten kannst. Es ist keine Krankschreibung. Demzufolge bekommst du von deinem Arbeitgeber unverändert dein volles Gehalt überwiesen, bis zumBeginn der Mutterschutzfrist. Der wichtigste Vorteil des Beschäftigungsverbots ist dein unverändertes Gehalt, d.h. Du wirst auch keine Einbußen beim Elterngeld haben. Sofern zwischen Beschäftigungsverbot und Beginn des Mutterschutzes eine reguläre Gehaltserhöhung stattfindet, nimmst daran Teil.

    Ein schlechtes Gewissen braucht niemand zu haben, dass er ggf. Seinem Betrieb zuviel zumutet. In Deutschland wird von allen Betrieben unabhängig von der Zahl und dem Geschlevht der Beschäftigten eine Umlage erhoben, aus welcher die Betriebe die Mutterschutzfrist und Beschäftigungsverbot erstattet bekommen, auf gut deutschdie Bundeswehr zahlt auch die Umlage und davon profitieren Frauenbereiche, z.b. der Kindergarten.
    Muschelkatze

  • stauferin
    Morula
    Beiträge
    476
    • 13. Juli 2011 um 17:23
    • #3

    Re: Beschäftigungsverbot

    Hallo,

    dein Gehalt bezahlt weiterhin, in voller Höhe dein Arbeitgeber.

    LG

    Stauferin

    17.03.11 ISMET
    19.03.11 1.EZS bei IVF Zech in Karlsbad
    05.04.11 SS-Test positiv
    Es sind ein Junge und ein Mädchen!!!!
    [Blockierte Grafik: http://lb1f.lilypie.com/hpdip1.png]

  • xenia70
    4-Zeller
    Beiträge
    75
    • 13. Juli 2011 um 19:06
    • #4

    Re: Beschäftigungsverbot

    Muschelkatze/Stauferin, vielen Dank für Eure Antworten.

    LG
    Xeni

    1. EZS Pronatal pos.

  • purzelchen67
    8-Zeller
    Beiträge
    112
    • 13. Juli 2011 um 22:50
    • #5

    Re: Beschäftigungsverbot

    Hallo,

    habe mein Gehalt in voller Höhe vom Arbeitgeber bekommen. Die Krankenkasse gleicht das wohl mit dem AG aus. Die volle Summe gab es bis Mutterschutzfrist,dann gab es Mutterschaftsgeld und noch einen Anteil vom AG.

    Liebe Grüße

    [Blockierte Grafik: http://lb2f.lilypie.com/Cqpwp1.png]

  • Aria
    Blastozyste
    Beiträge
    1.153
    • 14. Juli 2011 um 08:50
    • #6

    Re: Beschäftigungsverbot

    Hallo,
    seit ihr euch sicher, das das der AG bezahlt? Ich dachte immer 100% Krankenkasse. Hm, da bin ich wohl falsch informiert.
    Aria

    2 IVF
    4 EZS (+2xKryo)
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    Unsere Kinder sind geboren! Was für ein Segen!

  • Columbia
    Blastozyste
    Beiträge
    1.118
    • 14. Juli 2011 um 10:28
    • #7

    Re: Beschäftigungsverbot

    es wird von der Krankenkasse bezahlt. Daher fordern ja viele AG das BV, bevor sie bei ständieger Krankschreibung fü reinige Wochen das Gehalt voll weiterzahlen müssen. Hatte das selber, wurde vom AG zum BV gedrängt...
    Columbia

  • Hedi
    Blastozyste
    Beiträge
    734
    • 14. Juli 2011 um 11:14
    • #8

    Re: Beschäftigungsverbot

    Hallo Xenia!

    Hab ein BV bis zum Mutterschutz und bekomme mein volles Gehalt weiter bezahlt. Wenn du nämlich nur krankgeschrieben wirst bekommst ab der 7. Krankeitswoche von der KK Krankengeld und das sind nur 70% vom Nettogehalt. Das ist dann schon einer großer Einschnitt und man hat ja bevor das Baby auf die Welt kommt einiges zum Kaufen.

    LG Hedi

    2009 1. EZS Eugin/Barcelona neg.
    2010 2.-4. EZS PP+/Prag neg. davon 1 Kyro
    2011 5. EZS PP+/Prag pos.
    14.12.2011 Geburt unserer süßen Maus

  • Aria
    Blastozyste
    Beiträge
    1.153
    • 14. Juli 2011 um 13:42
    • #9

    Re: Beschäftigungsverbot

    Aha, danke Columbia. So hatte ich es auch in Erinnerung.
    LG Aria

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  • livi09
    Eizelle
    Beiträge
    12
    • 14. Juli 2011 um 21:51
    • #10

    Re: Beschäftigungsverbot

    Hallo,

    man kann sich auch ein teilweises Beschäftigungsverbot von seinem Arzt ausstellen lassen.
    Ich habe zwei Monate nach dem postiven Test zu meiner Gynäkologin gesagt, ich würde jetzt gern nur noch 6 Stunden arbeiten.
    Da es mir soweit recht gut geht, wollte ich noch kein vollständiges Beschäftigungsverbot aber
    auch keine 8 Stunden mehr täglich arbeiten.
    Sie hat es mir dann sofort auch so erteilt.
    Ich bekomme auch volles Gehalt vom AG.
    Also auch eine Möglichkeit.

    Viele Grüße
    livi09

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