Hallo zusammen,
wer kann mir bitte sagen, wer im Falle eines Beschäftigungsverbotes bis zur Entbindung das Gehalt bezahlt, bzw. in welcher Höhe es ausbezahlt wird.
Vielen Dank
Xenia
Hallo zusammen,
wer kann mir bitte sagen, wer im Falle eines Beschäftigungsverbotes bis zur Entbindung das Gehalt bezahlt, bzw. in welcher Höhe es ausbezahlt wird.
Vielen Dank
Xenia
Re: Beschäftigungsverbot
Hallo Xenia,
Ein Beschäftigungsverbot wird erteilt, wenn aufrund der Gesamtumstände notwendig wird, dass du nicht mehr arbeiten kannst. Es ist keine Krankschreibung. Demzufolge bekommst du von deinem Arbeitgeber unverändert dein volles Gehalt überwiesen, bis zumBeginn der Mutterschutzfrist. Der wichtigste Vorteil des Beschäftigungsverbots ist dein unverändertes Gehalt, d.h. Du wirst auch keine Einbußen beim Elterngeld haben. Sofern zwischen Beschäftigungsverbot und Beginn des Mutterschutzes eine reguläre Gehaltserhöhung stattfindet, nimmst daran Teil.
Ein schlechtes Gewissen braucht niemand zu haben, dass er ggf. Seinem Betrieb zuviel zumutet. In Deutschland wird von allen Betrieben unabhängig von der Zahl und dem Geschlevht der Beschäftigten eine Umlage erhoben, aus welcher die Betriebe die Mutterschutzfrist und Beschäftigungsverbot erstattet bekommen, auf gut deutschdie Bundeswehr zahlt auch die Umlage und davon profitieren Frauenbereiche, z.b. der Kindergarten.
Muschelkatze
Re: Beschäftigungsverbot
Hallo,
dein Gehalt bezahlt weiterhin, in voller Höhe dein Arbeitgeber.
LG
Stauferin
Re: Beschäftigungsverbot
Muschelkatze/Stauferin, vielen Dank für Eure Antworten.
LG
Xeni
Re: Beschäftigungsverbot
Hallo,
habe mein Gehalt in voller Höhe vom Arbeitgeber bekommen. Die Krankenkasse gleicht das wohl mit dem AG aus. Die volle Summe gab es bis Mutterschutzfrist,dann gab es Mutterschaftsgeld und noch einen Anteil vom AG.
Liebe Grüße
Re: Beschäftigungsverbot
Hallo,
seit ihr euch sicher, das das der AG bezahlt? Ich dachte immer 100% Krankenkasse. Hm, da bin ich wohl falsch informiert.
Aria
Re: Beschäftigungsverbot
es wird von der Krankenkasse bezahlt. Daher fordern ja viele AG das BV, bevor sie bei ständieger Krankschreibung fü reinige Wochen das Gehalt voll weiterzahlen müssen. Hatte das selber, wurde vom AG zum BV gedrängt...
Columbia
Re: Beschäftigungsverbot
Hallo Xenia!
Hab ein BV bis zum Mutterschutz und bekomme mein volles Gehalt weiter bezahlt. Wenn du nämlich nur krankgeschrieben wirst bekommst ab der 7. Krankeitswoche von der KK Krankengeld und das sind nur 70% vom Nettogehalt. Das ist dann schon einer großer Einschnitt und man hat ja bevor das Baby auf die Welt kommt einiges zum Kaufen.
LG Hedi
Re: Beschäftigungsverbot
Aha, danke Columbia. So hatte ich es auch in Erinnerung.
LG Aria
Re: Beschäftigungsverbot
Hallo,
man kann sich auch ein teilweises Beschäftigungsverbot von seinem Arzt ausstellen lassen.
Ich habe zwei Monate nach dem postiven Test zu meiner Gynäkologin gesagt, ich würde jetzt gern nur noch 6 Stunden arbeiten.
Da es mir soweit recht gut geht, wollte ich noch kein vollständiges Beschäftigungsverbot aber
auch keine 8 Stunden mehr täglich arbeiten.
Sie hat es mir dann sofort auch so erteilt.
Ich bekomme auch volles Gehalt vom AG.
Also auch eine Möglichkeit.
Viele Grüße
livi09
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