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Eizellenspende: EGMR gibt Ehepaar recht

  • C+C_Schmid
  • 2. April 2010 um 18:02
1. offizieller Beitrag
  • C+C_Schmid
    Administrator
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    • 2. April 2010 um 18:02
    • Offizieller Beitrag
    • #1

    Eizellenspende: EGMR gibt Ehepaar recht
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat einem steirischen Ehepaar recht gegeben, das gegen das Verbot von Eizellenspenden Beschwerde eingelegt hatte. Die Republik muss nun Schadenersatz zahlen und das Gesetz ändern.

    Zwei Paare zogen vor Gericht
    Das Schicksal von zwei kinderlosen Paaren führte zu dem Urteil des Gerichtshofs, das am Donnerstag veröffentlicht wurde - ein Paar kommt aus der Steiermark, das andere aus Vorarlberg.

    Bei beiden waren die medizinischen Voraussetzungen so, dass eine künstliche Befruchtung im Labor nötig gewesen wäre, um Kinder zu bekommen - in einem Fall mit Hilfe einer gespendeten Eizelle, im anderen mit gespendeten Samenzellen.

    10.000 Euro Schadenersatz
    Die Republik Österreich muss beiden Paaren 10.000 Euro Schadenersatz zahlen und das Fortpflanzungsmedizingesetz ändern. Rechtsanwalt Kinz geht davon aus, dass das passieren wird, auch wenn das Urteil noch drei Monate lang angefochten werden kann.

    Kommt es tatsächlich zu einer Änderung hätten laut Kinz hunderte betroffene Paare in Österreich die Chance, ihren Kinderwunsch doch zu erfüllen.

    Urteil kommt für steirisches Paar spät
    Für das steirische Paar, das mittlerweile etwa 50 Jahre alt ist, komme die Entscheidung allerdings sehr spät. Von einem Erfolg will Kinz nicht mehr sprechen: "So viele Jahre zu warten, was würden denn Sie dazu sagen, wenn sie betroffen sind?"

    Die beiden Paare erhoben 1999 Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, vertreten wurden sie durch den Bregenzer Rechtsanwalt Hubert Kinz. Jetzt haben die Straßburger Richter der Beschwerde stattgegeben und befunden, "dass die Gesetzeslage in Österreich, die Beschränkung der Behandlungsmethoden bei Kinderwunsch, der Menschenrechtskonvention widerspricht".

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  • frowlein
    Blastozyste
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    • 3. April 2010 um 10:14
    • #2

    Re: Eizellenspende: EGMR gibt Ehepaar recht

    Was zunächste viele Menschen wegen des Datums für einen Aprilscherz hielten, wurde an den Folgetagen als seriöse Meldung bestätigt.

    Dieses Urteil ist von richtungsweisender Bedeutung für jene europäischen Länder, in denen Eizellspende NOCH verboten ist.
    Allerdings kann das Urteil noch angefochten werden und muss dann der sog. Großen Kammer des EuGMR vorgelegt werden.
    Beobachter gehen davon aus, dass auch diese nicht anders entscheiden wird.

    Als Begründung für seine Entscheidung stellte der Gerichtshof darauf ab, dass ein Land, welches Künstliche Befruchtung als Behandlungsform für Erfüllung des Kinderwunsches zulässt, eine (resp. mehrere) Formen, wie eben die verschiedenen Donorarten (also auch Eizellspende), nicht ausschließen darf. Es sei eine “nicht durch objektive und vernünftige Gründe zu rechtfertigende” Ungleichbehandlung, wenn Paare, die eine Eizellspende benötigen, von der künstlichen Befruchtung ausgeschlossen sind. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass somit das Verbot der Behandlung mit Spendergameten einer Diskriminierung unfruchtbarer Paare gleichkommt, wie es auch gegen das verbriefte Grundrecht auf Schutz der Familie verstößt.

    Die bisherige Begründung zur Verweigerung von Spendenbehandlungen der einzelnen Länder wegen der daraus entstehenden "ungewöhnlichen Familienverhältnisse" ließ der EuGMR mit u.A. Hinweis auf Adoptionsfamilien nicht gelten. Inwieweit diese Auffassung dann auch bspw. Leihmutterschaften berührt, bleibt abzuwarten.

    Da nicht damit zu rechnen ist, dass der Deutsche Gesetzgeber nun Anstrengungen unternimmt, sämtliche Formen der Kinderwunschbehandlung auf Basis der Künstlichen Befruchtung zu untersagen, wird das Urteil auch Auswirkungen auf das Deutsche ESchG haben. Es sind bereits einige Klagen anhängig.

    Bevor es sich auf die Deutsche Gesetzgebung (und Klärung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen..) auswirkt, wird aber noch einiges an Zeit ins Land gehen.

    Angesichts der leeren Kassen in Deutschland kann es sogar bedeuten, dass das Gesundheitsministerium im Verbund mit den Sozialversicherern möglicherweise die Kostenübernahme für sämtliche Formen der Kinderwunschbehandlung noch weiter zurückfährt - dann trifft´s Alle!
    Ohne Berücksichtigung der Tatsache, dass etliche sinnfreie und kostentreibende "normale" IVF-Behandlungen zu Gunsten einer angezeigten und erfolgversprechenderen Spendenbehandlung wegfielen..

    Auch die Klärung der Spenderdatenspeicherung sowie der Freigabe dieser Daten an die Spenderkinder wird damit verbindlich dem der jetzt schon vorgegebenen Datenarchivierung und -freigabe der Samenspender angeglichen werden.
    (persönliche Anmerkung: Die Anonymität der Spender wird dann endlich aufgehoben - das ebenfalls verbriefte Menschenrecht der EZS/EmbA-Kinder auf das Wissen um die eigene Abstammung nicht mehr länger "Alleinentscheidungssache" der Empfängereltern!)

    Wer mehr darüber lesen möchte:

    http://www.taz.de/1/politik/deut…erlaubt-werden/

    http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/40…zellspenden.htm

    http://www.badische-zeitung.de/meinung/kommen…--29181826.html

    Kommentar:
    http://www.taz.de/1/debatte/komm…t-ueberfaellig/

    Bj.62, POF dx 1999,
    EZS IVI
    Ostern 2000: neg.
    Okt. 2000 --> Zwillinge 06/01 (Ende 36.SSW, 1x spontan, 1x Notsectio)

  • mio
    8-Zeller
    Beiträge
    127
    • 4. April 2010 um 12:00
    • #3

    Re: Eizellenspende: EGMR gibt Ehepaar recht

    Wir sind total begeistert!!! :tanz: :heiss: :tanz:

    Es wird uns nichts mehr nützen (wir sind glücklicherweise im Juni 2009 im 1. Anlauf bei AVA-Peter mit einem super süßem Zwillingspaar Eltern geworden) - aber es ist einfach nur KLASSE!!!

    Wir haben hier noch die Links zum Urteil bzw. zur Presseerklärung dazu für die gut englisch verstehenden Forums-Mitglieder, - Leser usw.:

    Urteil: http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.as…number&tabl

    offizielle Presseerklärung des Europäischen Gerichtshofes für Menschen (EGMR) : http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.as…1C1166DEA398649

    Danke Chris, dass Du es hier gepostet hast - in unserer lokalen Presse war gestern nur eine ganz kleine Meldung dazu - die man hätte vermutlich nicht gelesen, wenn man sie nicht nach Deinem Posting gesucht hätte.

    Viele Grüße in die Runde und allen

    Frohe Ostern!

    mio mit Mann
    und unserem
    AVA-Peter-Zwillingspärchen

  • Marana
    Morula
    Beiträge
    370
    • 4. April 2010 um 15:16
    • #4

    Re: Eizellenspende: EGMR gibt Ehepaar recht

    Das ist eine super Nachricht!!!! :tanz: :tanz: :tanz: :tanz: :tanz: :tanz: :tanz: :tanz: :tanz: :tanz: :tanz: :tanz: :tanz: :tanz: :tanz: :tanz: :tanz: :tanz: :tanz: :tanz: :tanz: :tanz: :tanz:

    Danke Ines und Chris, dass ihr das gepostet habt!

    Toll liebes Frowlein, dass du es gleich näher erläutert hast.

    Auch wenn es für uns zu spät ist, es wird anderen helfen!

    Lg
    Marana

    [Blockierte Grafik: http://lb1m.lilypie.com/Po9Kp2.png]
    4 x IVF in Deutschl. neg.
    4 x EZS AVA-Peter 2009 - 2010: 3x neg. u. 1x pos. (Kryos) - FG 4. Wo.
    1x EMS frisch Sep. 2014 ivf-spain neg.
    1x EMS Kryos Nov. 2014 ivf-spain positiv

  • Yugara
    4-Zeller
    Beiträge
    50
    • 5. April 2010 um 21:36
    • #5

    Re: Eizellenspende: EGMR gibt Ehepaar recht

    Hallo Leute!

    Ich dachte auch zuerst, das wäre ein Aprilscherz... Tolle Entwicklung, bin schon gespannt, wie die Gesetzgeber mit diesem Urteil umgehen werden.

    Auch wenn es für mich sowieso zu spät kommt: Falls es doch noch mit einer EZS klappt bei mir, ist es später sicherlich leichter, offen darüber zu reden, wenn die EZS bei uns nicht mehr illegal ist.

    LG Yugara

    KIWU seit 2004
    spontane SS 2007 - MA 11. Woche
    IVF 2008 neg.
    ICSI 2009 neg.
    Kyrotransfer 2009 erfolglos abgebrochen
    1. EZS Feb. 2010 neg. (IVI Valencia)
    Kyrotransfer im April 2010 (IVI Valencia): positiv, aber leider Missed Abortion (ca. 8./9. Woche

  • Spanien2010
    Eizelle
    Beiträge
    8
    • 6. April 2010 um 13:06
    • #6

    Re: Eizellenspende: EGMR gibt Ehepaar recht

    Hallo Zusammen,

    endlich! Das nenne ich eine vernünftige Entscheidung (wenn auch -aus welchen Gründen auch immer- keine einstimmige Entscheidung...

    Nun stellt sich mir die Frage: Was heisst das jetzt eigentlich für uns in der Praxis? Sollte ich einfach mal einen EZS-Antrag bei der KK stellen (der natürlich berechtigter Weise abgelehnt wird) und dann klagen ?
    Warten ist keine Option.
    Kann man im Nachhinein geltend machen, was man (gezwungenermaßen) im Ausland in Anspruch genommen hat, weil (ungleichbehandelnderweise) in Deutschland verboten ?

    Nachdenkliche Grüße,
    Anja

  • Elana
    8-Zeller
    Beiträge
    154
    • 12. Juli 2010 um 17:49
    • #7

    Re: Eizellenspende: EGMR gibt Ehepaar recht


    Österreich wird das Urteil anfechten:

    http://www.imabe.org/index.php?id=1429

    10/2009 ICSI in D, neg.
    01/2010 ICSI/IMSI IVF Pilsen, neg.
    06/2010 EZS IVF Pilsen, positiv
    02/2011 Geburt unseres Lieblings
    06/2012 EZS IVF Pilsen, positiv

  • Dakota
    2-Zeller
    Beiträge
    25
    • 13. Juli 2010 um 18:17
    • #8

    Re: Eizellenspende: EGMR gibt Ehepaar recht

    Habe soeben die Infos vom obigen Link gelesen, insbesondere die Analyse des Juristen Thomas Piskernigg. Danke Elana für’s Posting! Das ist schon sehr ernüchternd... Ich mache mir wenig Hoffnung, dass sich in Deutschland in dieser Richtung bald was ändert. Das Wissen in der Bevölkerung über die Grenzen homologer IVF sind erschreckend gering. Sehr aberwitzig finde ich die Argumentation des Österreichischen Verfassungsgerichtes, dass Kinder aus heterologer IVF ""aufgrund „ungewöhnlicher Beziehungen“ zusätzliche psychische Konflikte"" entwickeln könnten. Was machen wir nur mit den vielen Kuckuckskindern in der Bevölkerung? Werden sie alle zu Psychopathen? Müsste dann nicht jedes Neugeborene erstmal einem genetischen Test unterzogen werden, um die Elternschaft klarzustellen? Mit dem gleichen Argument müsste man ebenso sofort das Recht auf Adoption für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften wieder abschaffen, da dies von der Mehrheit der Bevölkerung ohne Zweifel als "ungewöhnliche Beziehung" gewertet wird. Ja, das Thema ist sehr komplex, aber die momentane gesetzliche Regelung strotzt nur so von Widersprüchen und hat mit den Realitäten in deutschen Familien wenig zu tun.

    Frustrierte Grüsse
    Dakota

    6 IUI negativ
    3 ICSI in D negativ
    1. EZS Arleta 22.5.10, negativ
    2. KET Arleta 10.7.10, negativ
    3. EZS Arleta 24.11.10, negativ
    4. EZS Pronatal Plus 15.4.11 negativ
    5. KET Pronatal Plus 8/11 negativ

  • hanka
    Eizelle
    Beiträge
    8
    • 1. April 2011 um 17:41
    • #9

    Re: Eizellenspende: EGMR gibt Ehepaar recht

    frowlein
    Ich verstehe nicht so ganz, was Du Dir von der Freigabe der Spenderdaten versprichst. Wenn das kommt, dann werden bedeutend weniger Frauen und Männer bereit sein zu spenden. Ich glaube, daß die Wenigsten von ihnen Kontakt mit den entstandenen Kindern wünschen.
    Ob das für uns so hilfreich wäre?
    Ich kann mir auch vorstellen, daß es Konflikte in den Familien der Spender geben kann, wenn irgendwann fremde Kinder vor der Tür stehen und ihren Vater oder Mutter kennenlernen möchten.
    Es geht hier ja nicht nur um die Rechte der Kinder, sondern auch um das Recht der Spender auf Anonymität.

    Wäre interessant, wenn mal eine Klinik ihre Spender zu diesem Thema befragen würde. In Südafrika gibt es bei einigen Agenturen die Möglichkeit über die Agentur mit der Spenderin ein paar Emails zu wechseln. Also es bleibt trotzdem anonym. Selbst dann sprechen sich viele Spenderinnen dagegen aus. ( Sie können angeben, ob sie für Kontakte offen sind).
    Gruß
    Hanka

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