- Offizieller Beitrag
Eizellenspende: EGMR gibt Ehepaar recht
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat einem steirischen Ehepaar recht gegeben, das gegen das Verbot von Eizellenspenden Beschwerde eingelegt hatte. Die Republik muss nun Schadenersatz zahlen und das Gesetz ändern.
Zwei Paare zogen vor Gericht
Das Schicksal von zwei kinderlosen Paaren führte zu dem Urteil des Gerichtshofs, das am Donnerstag veröffentlicht wurde - ein Paar kommt aus der Steiermark, das andere aus Vorarlberg.
Bei beiden waren die medizinischen Voraussetzungen so, dass eine künstliche Befruchtung im Labor nötig gewesen wäre, um Kinder zu bekommen - in einem Fall mit Hilfe einer gespendeten Eizelle, im anderen mit gespendeten Samenzellen.
10.000 Euro Schadenersatz
Die Republik Österreich muss beiden Paaren 10.000 Euro Schadenersatz zahlen und das Fortpflanzungsmedizingesetz ändern. Rechtsanwalt Kinz geht davon aus, dass das passieren wird, auch wenn das Urteil noch drei Monate lang angefochten werden kann.
Kommt es tatsächlich zu einer Änderung hätten laut Kinz hunderte betroffene Paare in Österreich die Chance, ihren Kinderwunsch doch zu erfüllen.
Urteil kommt für steirisches Paar spät
Für das steirische Paar, das mittlerweile etwa 50 Jahre alt ist, komme die Entscheidung allerdings sehr spät. Von einem Erfolg will Kinz nicht mehr sprechen: "So viele Jahre zu warten, was würden denn Sie dazu sagen, wenn sie betroffen sind?"
Die beiden Paare erhoben 1999 Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, vertreten wurden sie durch den Bregenzer Rechtsanwalt Hubert Kinz. Jetzt haben die Straßburger Richter der Beschwerde stattgegeben und befunden, "dass die Gesetzeslage in Österreich, die Beschränkung der Behandlungsmethoden bei Kinderwunsch, der Menschenrechtskonvention widerspricht".