hallo,
hat hier jemand den überblick über den schmalen grat zwischen gynäkologischer untersuchung und in deutschland strafbarer hilfestellung zur eizellspende?
klar ist, dass eizellentnahme und stimulation einer frau durch einen deutschen arzt zum zweck der verwendung für eine andere frau in deutschland illegal und strafbar ist. wie sieht es aus, wenn die spenderin in einer ausländischen klinik die hormonspritzen mitbekommt und nachjustiert wird, während der hormongaben allerdings einen gynäkologen in deutschland benötigt, der nach ein paar tagen per ultraschall die follokelgröße misst? wohl gemerkt nur die 2-3 ultraschalluntersuchungen, weder die hormongabe, noch eine empfehlung für oder die nachjustierung und natürlich auch nicht die punktion sollen durch den dt. arzt erfolgen.
macht er sich durch den ultraschall strafbar?
oder macht sich die spenderin strafbar, wenn sie ihrem frauenarzt zwar erzählt, dass sie eine hormonbehandlung zur ivf im ausland macht und deshalb zum zweck der nachjustierung einen ultraschall braucht, nicht aber, dass die hormontherapie nicht für den eigenen kinderwunsch ist, sondern zur eizellspende? und der arzt ihr daraufhin den ultraschall macht, in dem glauben, sie mache die stimulation für eigene zwecke?
würde mich über antwort freuen!
gruß klabunde
darf ein dt. arzt eine eizellspenderin ultraschalluntersuchen?
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Re: darf ein dt. arzt eine eizellspenderin ultraschalluntersuchen?
spenderin macht sich m.e. nicht strafbar.
der arzt dürfte sich strafbar machen, man sollte daher dem arzt nicht erzählen, dass es ezp ist, sondern ivf ist. -
Re: darf ein dt. arzt eine eizellspenderin ultraschalluntersuchen?
Version 2 sollte 1. Wahl sein. Die Angaben sind insoweit korrekt, als dass eine IVF im Ausland stattfinden wird.
Ob dem Gynäkologen die Absicht der Spende mitgeteilt wird, ist in Abhängigkeit zum bisherigen, persönlichen Vertrauensverhältnis zu bewerten. Nach den Bestimmungen des ESchG darf er dann aber die Untersuchungen nicht vornehmen.
Handelt es sich um einen "neu" konsultierten Arzt -wovon wohl ausgegangen werden kann-, dürfte die Antwort auf Deine Frage nicht schwer fallen, klabunde.
Da in Deutschland auch mal der Arzt gewechselt werden darf...Vielleicht sollte besagter Gynäkologe/Reproduktionsmediziner nicht gerade jener der Empfängerin sein, da deren Infertilität bekannt ist und eine spätere Schwangerschaft mit Sicherheit die eine oder andere Frage nach sich ziehen würde, gerade für den Fall, dass die Spenderin zuvor in der selben Praxis war - womöglich noch auf Empfehlung der bisher unfruchtbaren, dann schwangeren Patientin.
frowlein