Anbei ein Gerichtsurteil, dass eine ausgesprochene Kündigung nach ivf und vor dem Einsetzen der Embryonen in die Gebärmutter behandelt.
http://curia.europa.eu/de/actu/commun…/cp080010de.pdf
Britta
Interessantes Gerichtsurteil
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Re: Interessantes Gerichtsurteil
Naja, nicht wirklich verwunderlich, oder?!
Ist doch klar, daß die Frau noch keinen Mutterschutz geltend machen konnte.
Und auch klar, daß ihr wegen der Behandlung bzw Krankschreibung nicht gekündigt werden kann. -
Re: Interessantes Gerichtsurteil
Na die frau hatte wohl echt einen Schuß. :eek:
Und selbst wenn sie es jetzt als Motivkündigung auslegt: man kündigte mich weil ich im Krankenstand war, wird ihr das nicht helfen. Fraglich ist ja auch ob der AG überhaupt von der künstlichen befruchtung zum zeitpunkt als er die Kündigung aussprach wußte. Denn eine IVF behandlung ist in Ö grundsätzlich KEIN grund für einen Krankenstand. Da gibts mittlerweile sogar ein Urteil vom OGH. Eine Frau war wegen überstimmu im KH und natürlich im Krankenstand. Die krankenkasse übernahm NICHT die Kosten zur Behandlung der Überstimmu und der AG nicht die Kosten des Krankenstandes.
Um eine Kündigung auszusprechen braucht der AG grundsätzlich keinen Grund angeben warum. (nur bei sozialen Härtefällen wird hinterfragt) Also wenn er sagt er hat aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt passt das. Und kein AG ist so blöd zu sagen, na die kündige ich weil sie dauernd krank ist.
Wenn ich AG wäre würde ich sie zum nächsten Termin kündigen (vorausgesetzt sie ist nicht schwanger). Wenn wer fragt: Umstrukturierungsmaßnahme.
Sasuna