Folgendes haben wir heute morgen gefunden:
ZitatAlles anzeigenNachtigall, ich hör dich singen
DT vom 28.02.2008
Angenommen das Bundesjustizministerium (BMJ) finanzierte eine Umfrage, bei der eine „BMJ-Nachwuchsgruppe“ von Rechtspolitikern, Richtern und Staatsanwälten wissen will, ob die in Deutschland verbotene aktive Sterbehilfe – vorausgesetzt sie wäre erlaubt – von den Krankenkassen bezahlt werden sollte.
Könnte sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) dann zu Recht darüber empören, dass ein Rechtspolitiker von der Ministerin wissen will, was mit dieser Umfrage bezweckt werde? Dürfte sie sich beschweren, wenn nun bezweifelt würde, dass das BMJ langfristig an einem Verbot der aktiven Sterbehilfe festhalten wird? Vor allem wenn bekannt wäre, dass in den Schubladen des Gesundheitsministeriums seit Jahren ein Entwurf für ein „Sterbemedizingesetz“ schlummert? Wäre es Erklärung genug, wenn Frau Zypries sich auf die „Unabhängigkeit der Wissenschaft“ beriefe?
Selbstverständlich nicht. Auch Ministerien pflegen nach dem Grundsatz „Wer zahlt, mahlt“ zu verfahren. Weil das so ist, hat Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) jetzt ein Problem. Sie muss sich fragen lassen, warum ihr Ministerium eine Umfrage finanziert, die nach einer „gerechten“ Regelung einer Handlung wie der Eizellspende fragt, die nach dem Embryonenschutzgesetz eine Straftat darstellt. Frau Schavan muss sich gefallen lassen, dass man sich des Entwurfs für ein Fortpflanzungsmedizingesetz erinnert und wissen will, wie die Bundesregierung den Erhalt des Embryonenschutzgesetzes zu garantieren gedenkt. reh
Quelle: http://www.die-tagespost.de/Archiv/titel_anzeige.asp?ID=38349
Sollte die Überschrift wirklich stimmen?