- Offizieller Beitrag
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In Norwegen hat die Opposition am Dienstag Änderungen in dem Biotechnologiegesetz durchgebracht: Nun dürfen die Alleinstehenden künstliche Befruchtung verwenden, um den Kinderwunsch zu erfüllen. Die Ultraschalluntersuchung im Laufe der ersten drei Schwangerschaftsmonate wurde auch erlaubt.
Die Änderungen betreffen insgesamt folgende Bereiche: Zulassung der Eizellspende, künstliche Befruchtung für Singles, die Möglichkeit der Durchführung einer Ultraschalluntersuchung im Laufe der ersten drei Schwangerschaftsmonate und eines Bluttests, der genetisch bedingte Krankheiten des Embryos identifizieren kann.
Die Gesetzesänderungen lösten heftige Diskussionen im norwegischen Parlament aus. Die Vertreter der Christlichen Volkspartei KRF betonten ihrerseits, dass die Feststellung von Erkrankungen eines Fötus in der Frühschwangerschaft zu Erhöhung der Schwangerschaftsabbrüche führen könnte.