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Positionspapier zur EZS

  • Josi
  • 19. Juli 2006 um 17:49
  • Josi
    Morula
    Beiträge
    596
    • 19. Juli 2006 um 17:49
    • #1

    Da kann ich nur dazu sagen, wie grau doch alle Theorie ist - ob sich die Frau wohl jemals Kinder gewünscht hat bzw. welche bekommen hat?


    Positionen zur Gewinnung und Vermarktung von Eizellen
    Ansprechpartnerin: Gabriele Pichlhofer, e-mail: pichlhofer@web.de


    Die aktuelle Situation

    Die Verwendung fremder Eizellen ist nach dem Embryonenschutzgesetz in Deutschland verboten; in den meisten europäischen (und außereuropäischen) Ländern ist das Verfahren nicht geregelt, wird aber angewandt. In der Diskussion um ein mögliches Fortpflanzungsmedizingesetz wird auch die Frage debattiert, ob die Eizellspende als Verfahren im Rahmen der In-vitro Fertilisation (IVF) hier zur Anwendung freigegeben werden soll. Die Verwendung fremder Eizellen ermöglicht eine Ausweitung der Indikation für eine IVF. Bereits jetzt findet ein "Befruchtungstourismus" ins europäische Ausland statt. Deutsche IVF-Zentren vermitteln Eizellspenden in Kooperation mit ausländischen Zentren.


    Risiken für die Spenderin

    Im Gegensatz zur Spermaspende, die seit dem letzten Jahrhundert dokumentiert ist, ist die Verwendung fremder Eizellen für die künstliche Befruchtung ein relativ neues Verfahren. 1984 wurde zum ersten Mal über die Geburt eines Kindes nach einer Eizellspende berichtet.

    Anders als die Spermaspende, die keinerlei Risiko für den Spender bedeutet, ist die Gewinnung von Eizellen ein komplizierter Prozeß mit hoher Eingriffstiefe: der Körper der Spenderin wird medikamentös dazu gebracht, mehrere Eizellen heranreifen zu lassen. Diese werden der Frau dann meist ultraschallgeleitet durch die Scheide entnommen. Bei der Punktion der Eizellen kann es in einigen Fällen zu vaginalen Blutungen und Infektionen kommen. Zudem besteht das allgemeine Risiko der Anästhesie.

    Die zur Stimulation verabreichten Hormonpräparate stehen im Verdacht, hormonabhängige Karzinome, wie Eierstockkrebs auszulösen. Eine "Begleiterscheinung" der Hormongaben ist das Überstimulationssyndrom. Es kann zu Flüssigkeitsansammlungen im Bauchraum oder zur Zystenbildung an den Eierstöcken kommen. In seiner schweren Ausprägung hat das Überstimulationssyndrom lebensgefährliche Auswirkungen. Es handelt sich dabei um ein Phänomen, das in dieser Häufigkeit überhaupt erst von Ärzten erzeugt wurde. Die gesundheitliche Belastung der Frauen bestätigen selbst einige Reproduktionsmediziner und –medizinerinnen, wenn sie vorschlagen, daß nur Frauen, die sich einer IVF-Behandlung unterziehen, als Eizellspenderinnen in Frage kommen, da es nicht vertretbar sei, daß sich gesunde Frauen diesem Risiko zum Nutzen Dritter aussetzen.


    Kommerzialisierung

    Durch die Nutzung moderner Medien, wie das Internet, ist die Kommerzialisierung von Eizellen kaum mehr einzugrenzen. In den USA bieten Agenturen Eizellen zu einem Preis von etwa 6000 US-Dollar an. In Anzeigen werden inzwischen bis zu 100.000 US-Dollar für eine Eizellspende geboten. Auch in europäischen Ländern findet ein Verkauf statt.

    Allgemein gilt als ethischer Grundsatz, dass Körpersubstanzen, gleich ob sie regenerativen oder reproduktiven Organen entstammen, nicht bezahlt werden sollen. Aus diesem Grund wird daher auch im Fall der Eizellspende innerhalb Europas lieber von Aufwandsentschädigung gesprochen. Der Begriff der Spende impliziert die Freiwilligkeit der Entscheidung. Faktisch bedeutet dies jedoch, dass Frauen ermutigt werden, ja Erwartungen ausgesetzt sind, dass sie Teile ihres Körpers möglichst unentgeltlich bereitstellen. Der geforderte Altruismus knüpft an ein klassisches Frauenbild an: Frauen sollen ihre Ressourcen möglichst ohne materielle Erwartungen zur Verfügung stellen. Propagiert wird überdies in einigen Ländern (wie Großbritannien) der Tausch von Eizellen gegen andere Leistungen: ökonomisch schlechter gestellte Frauen erhalten gegen Abgabe der Hälfte ihrer Eizellen die IVF-Behandlung gratis. In diesem Fall kann ein inhärenter Zwang zur "Spende" aus ökonomischen Gründen nicht ausgeschlossen werden, es handelt sich um eine versteckte Kommerzialisierung. Zudem ist zu erwarten, dass Frauen stärker stimuliert werden, um eine entsprechende Anzahl von reifen Eizellen zu produzieren.


    Eizellen für die Forschung

    Eizellen gelten als begehrter Rohstoff, nicht nur für die Reproduktionsmedizin, sondern auch für die Forschung. Sie sind die Ausgangsbasis für: "therapeutisches" Klonen (Stammzellforschung) und "reproduktives" Klonen, die Keimbahnforschung und die Erforschung der Embryonalentwicklung (siehe hierzu auch unsere Positionen zur Embryonenforschung). Wegen der Knappheit an verfügbaren Eizellen werden inzwischen weitere Möglichkeiten erschlossen, um Eizellen zu gewinnen: die Reifung fötaler Eizellen (aus Keimzellen oder Eierstockgewebe), die Entnahme von Eierstockgewebe im Rahmen von Operationen oder posthum und die Reifung von Eizellen in vitro.


    Positionen

    Durch die Verwendung fremder Eizellen wird die Vorstellung propagiert, daß zur Behandlung gesundheitlicher Störungen, Ansprüche auf fremde Körperteile erhoben werden können. Besonders auf Frauen könnte damit ein ethisch begründeter Druck zur Erfüllung fremder Wünsche verstärkt werden. Als höchst problematisch erachten wir die Inanspruchnahme der körperlichen Dienste Dritter für die Erfüllung eines persönlichen Wunsches. Die Spenderin setzt sich dafür einem hohen medizinischen Risiko aus. Wir betrachten die Eizellspende als medizinethisch nicht legitimen fremdnützigen Eingriff.

    Mit der Verwendung fremder Eizellen werden bis dato nicht dagewesene biologische wie soziale Beziehungen und Verwandschaftsverhältnisse geschaffen. Tiefverwurzelte Vorstellungen über die eigene Herkunft werden aufgelöst. Dies kann zu Identitätskonflikten führen. Die Überwindung von biologischen Grenzen stellt einen soziokulturellen Tabubruch dar.

    Aufgrund der Knappheit an verfügbaren Eizellen für die Forschung ist nicht auszuschließen, daß Frauen durch einen finanziellen Anreiz gedrängt werden, beispielsweise im Rahmen einer IVF-Behandlung ‚überzählige‘ Eizellen für Forschungszwecke zur Verfügung zu stellen.

    Wir sehen in der Eizellspende eine Ausweitung der IVF, die weit in soziokulturelle Werte eingreift und Frauen auf eine Rolle als reproduktive Geberinnen festlegt. Eizellen werden im Inneren des Körpers einer Frau produziert. Die Verfügbarmachung bedeutet einen weiteren Schritt hin zur Kontrolle des weiblichen Körpers und instrumentalisiert Frauen und ihre reproduktiven Fähigkeiten.


    Forderungen

    Wir fordern die Aufrechterhaltung des Verbotes der Verwendung fremder Eizellen für die IVF. Im Hinblick auf physiologische, psychologische und soziale Auswirkungen auf Frauen und ihre Gesundheit ist eine Zulassung der Eizellspende nicht zu verantworten. Eine Eizellspende für Forschungszwecke ist ebenso zu verbieten. Die Verfügbarmachung von Eizellen ist die Voraussetzung für eine Forschung an Embryonen, wie auch für die Keimbahnmanipulation.

    Darüber hinaus fordern wir ein Verbot der Vermarktung von Eizellen. Zwar ist die Verwendung fremder Eizellen verboten, nicht aber der Handel damit.

    Die Eizellspende sollte nicht isoliert betrachtet werden, vielmehr müssen die ihr zugrundeliegenden Praktiken der IVF kritisch beleuchtet und die medizinischen Risiken sowie die ethischen und soziokulturellen Implikationen wissenschaftlich aufgearbeitet und öffentlich diskutiert werden.
     
       

  • Tapabo06
    8-Zeller
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    121
    • 19. Juli 2006 um 19:06
    • #2

    Re: Positionspapier zur EZS

    Hallo Josi,

    kannst du etwas über den Hintergrund dieses Papiers mitteilen? Ist Frau Pichlhofer irgendwo als Sachverständige gefragt bzw. steht eine Debatte über eine Gesetzesänderung an?

    Liebe Grüße,
    Tapabo

    ------------------------------------------------------------
    2 Kinder durch EZS - Tochter 01/05, Sohn 05/07

  • Josi
    Morula
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    596
    • 19. Juli 2006 um 22:41
    • #3

    Re: Positionspapier zur EZS

    Die Autorin ist wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Gen-ethischen Netzwerk für den Bereich Reproduktionstechnologien und wird als Fachfrau für Ausschüsse geladen.


    Werke z.B.

    Pichlhofer, Gabriele, Die 'Optimierung' der Fortpflanzung, in: Susanne Müller-Jantsch/Stefan Strobach (Hrsg.), GENiale Zeiten. Kontroversen Kunst und Kultur zur Gentechnologie. Bremen: YetiPress 2001.

    Pichlhofer, Gabriele, Das fremde Ei. Gen-ethischer Informationsdienst (GID) Nr. 138 Februar/März 2000,16. Jahrgang.

    Pichlhofer, Gabriele, Gen-ethisches Netzwerk; (Hrsg.). Grenzverschiebungen. Politische und ethische Aspekte der Fortpflanzungsmedizin. Tagungsbericht. Frankfurt am Main: Mabuse Verlag


    Gen-ethischer Informationsdienst (GID) Kritisch zu Gen- und Fortpflanzungstechnik

    Herzlich willkommen


    auf den Internetseiten der Fachzeitschrift Gen-ethischer Informationsdienst (GID)

    Hier finden Sie Auszüge aus dem aktuellen GID sowie ein umfangreiches Archiv.

    Der GID befasst sich seit vielen Jahren kritisch und kompetent mit Fragen der Gen- und Fortpflanzungsmedizin. gid@gen-ethisches-netzwerk.de

  • Ines + Chris
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    • 22. Juli 2006 um 01:24
    • #4

    Re: Positionspapier zur EZS

    Wer sich noch alles mit dem Thema Eizellspende befasst:

    Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE) e. V.
    Martina Puschke Mitfrau der DBR Arbeitsgruppe „Bioethik“

    Zitat

    Eizellspende

    Nach derzeit gültigem Embryonenschutzgesetz ist das Verwenden von fremden Eizellen in Deutschland verboten. D.h. jedoch nicht, dass nicht dennoch mit ihnen gehandelt wird und in Europa ein „Befruchtungstourismus“ stattfindet. Im Rahmen der IVF ist der Sprung von der Samenspende zur Eizellspende nur noch ein kleiner. Für diejenigen, die IVF generell ablehnen, ist die Eizellspende kein Thema. Grundsätzlich sind Eizellen jedoch auch über den Fortpflanzungsaspekt hinaus ein begehrtes Forschungsobjekt. Daher ist eine gesellschaftspolitische Regelung dringend notwendig.
    Wie funktioniert die Eizellspende?

    Per Hormone wird der Körper der entsprechenden Frau dazu „überredet“, mehrere Eizellen heranreifen zu lassen. Diese werden dann operativ „geerntet“ und stehen fortan für Fortpflanzungs- oder Forschungszwecke zur Verfügung. In den USA gibt es Agenturen, die Eizellen für ca. 6.000 Dollar anbieten. Frauen wird eine Menge Geld geboten, wenn sie spenden. In Europa wird Spenderinnen bislang lieber eine Aufwandentschädigung angeboten. Das klingt humaner und ethisch besser vertretbar.

    Benötigt werden die Eizellen in erster Linie für Forschungen zum therapeutischen Klonen und Keimbahnforschungen. Hier werden eine Vielzahl von Eizellen benötigt, die natürlich nicht vorhanden sind.
    Einige Probleme und Risiken

    * hormonelle Überstimulation der Frau
    * Gefahr der Zystenbildung an Eierstöcken und Eierstockkrebs
    * Kommerzialisierung von Körperstoffen
    * Frau als „Dienstleistungsträger“
    * Forschung zu Zwecken des reproduktiven Klonens
    * Frage nach biologischer und sozialer Mutterschaft

    Wie steht die DBR AG „Bioethik“ zur Eizellspende?

    Wir sind uns in der AG „Bioethik“ einig darüber, dass die Eizellspende in ihrer Absolutheit verboten bleiben muss.

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  • Ines + Chris
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    • 22. Juli 2006 um 01:48
    • #5

    Re: Positionspapier zur EZS

    Landesarbeitsgemeinschaft Katholischer Frauenverbände und Frauengruppierungen in Rheinland-Pfalz (LAG Katholische Frauen):

    Zitat

    Die Landesarbeitsgemeinschaft Katholischer Frauenverbände und Frauengruppierungen in Rheinland-Pfalz (LAG Katholische Frauen) hat sich gegen die Kommerzialisierung von Eizellspenden ausgesprochen. "Unsere Aufgabe muss es sein, vor allem auf die gesundheitlichen Risiken von Eizellspenden hinzuweisen und das Thema in die Gesellschaft hineinzutragen", sagte die Vorsitzende der LAG Katholische Frauen, Mathilde Weinandy MdL, Prüm, am Freitag, 12. März, bei der jährlichen Mitgliederversammlung im Erbacher Hof in Mainz. Die LAG Katholische Frauen vertritt als "politische Stimme" rund 100.000 Frauen in Rheinland-Pfalz, die in 19 Mitgliedsverbänden organisiert sind.

    Grundlage für den Beschluss der LAG Katholische Frauen war ein Referat der Hamburger Wissenschaftsjournalistin Martina Keller zum Thema "Stammzellenforschung". Die Referentin beklagte, dass Frauen in der Fortpflanzungsmedizin "immer mehr zum Objekt gemacht werden und ihr Körper immer weiter kommerzialisiert wird. Eizellen von Frauen sind inzwischen zu einem begehrten Rohstoff geworden". Da für die künstliche Befruchtung mehrere Eizellen benötigt werden, müssten sich die Eizellspenderinnen einer hormonellen Stimulierung unterziehen, "die mit erheblichen Risiken für die Spenderin verbunden sein kann". Zum einen sei der Verdacht, dass durch das Verfahren Eierstockkrebs begünstigt werden könnte, noch nicht ausgeräumt, und zum anderen könne die Methode auch dazu führen, dass die Spenderin später selbst einmal unter Fruchtbarkeitsproblemen leide.

    Keller wies darauf hin, dass sich "vor allem junge Frauen, die das Geld brauchen" für Eizellspenden zur Verfügung stellen. In den USA gebe es inzwischen zahlreiche Kliniken mit einem eigenen Eizellspenden-Programm. Dort müssten für eine Eizellspende rund 5.000 US-Dollar als so genannte "Aufwandsentschädigung" gezahlt werden. In Deutschland ist die Eizellspende verboten. Dies führe dazu, dass deutsche Paare, die sich auf diesem Weg eine Schwangerschaft erhoffen, vor allem nach Spanien oder Tschechien ausweichen. In einer Klinik im spanischen Valencia würden jährlich rund 100 ausländische Paare behandelt, davon die meisten aus Deutschland. Daneben gebe es ein "enormes Interesse" an befruchteten Eizellen von Seiten der Stammzellenforschung. "Falls die zahlreichen Versprechen der Stammzellenforscher tatsächlich einmal Wirklichkeit werden sollten, wird der Druck auf Frauen, Eizellen zu spenden, immens werden", warnte Keller.

    Die Fortpflanzungsmedizin habe inzwischen "unermessliche Hoffnungen" bei unfruchtbaren Paaren geweckt. "Dabei machen sich viele Paare nicht klar, wie gering die Chance ist, dass es auf diesem Weg klappt", sagte Keller. "Nur rund 16 Prozent der künstlichen Befruchtungen führen zu einer Schwangerschaft, das heißt, dass nur jeder sechste Versuch überhaupt erfolgreich ist." Auch wenn es oft ein "schmerzlicher Prozess" sei, plädierte Keller dafür, andere Wege zu suchen, um sich mit Kinderlosigkeit auseinander zu setzen, als allein auf die Möglichkeiten der Fortpflanzungsmedizin zu setzen. tob (MBN)

  • Ines + Chris
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    • 22. Juli 2006 um 02:16
    • #6

    Re: Positionspapier zur EZS

    Arbeitskreis Frauengesundheit
    m AKF haben sich vor allem Frauen und Verbände zusammengeschlossen, die im Bereich Frauengesundheit arbeiten oder sich im Bereich der Selbsthilfe und Beratung engagieren:

    Zitat

    Was die Aufweichung des Embryonenschutzes aus frauenpolitischer Sicht bedeutet
    Anmerkungen zur Rede von Bundesjustizministerin Zypries am 29.10.03

    Hintergrundpapier

    Mit großer Aufmerksamkeit haben wir die Grundsatzrede von Bundesjustizministerin Zypries zur Bioethik am 29.10.03 verfolgt, die erneut eine breite gesellschaftliche Diskussion um biomedizinische Entwicklungen hervorgerufen hat. Wir treten entschieden gegen eine Liberalisierung des Embryonenschutzgesetzes und eine Relativierung des Embryonenschutzes ein. Dennoch hebt sich die stark auf die gesellschaftspolitischen Folgen bezogene Argumentation ab von einer allzu großen Engführung der Debatte auf den verfassungsrechtlichen und moralischen Status von Embryonen. Wir bedauern, dass in der öffentlichen Rezeption der zweite Teil der Rede, die Konkretisierung einzelner biomedizinischer Anwendungsgebiete, kaum Beachtung gefunden hat. Stattdessen werden die alten Fronten der Abtreibungsdebatte wiedereröffnet.
    Das Frauen Forum Fortpflanzungsmedizin hat sich stets bemüht, die Unterschiede zwischen dem Umgang mit dem Schwangerschaftsabbruch und der Embryonenforschung deutlich zu machen. In den vergangenen Jahren hat sich eine eindrucksvolle Allianz von Frauen- und Behindertenorganisationen, weiten Teilen beider christlichen Kirchen, sozialpolitischen Verbänden bis hin zu eher wertkonservativen Gruppierungen gebildet, die berechtigte Sorgen vor einer szientistischen und allzu technikoptimistischen Sichtweise artikuliert.
    Es ist besonders notwendig, die gesundheitliche und psychische Integrität von Frauen und deren Selbstbestimmung, die Rechte und Bedürftigkeit von Menschen, die mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten leben sowie die Belange des Kindeswohls angemessen zu schützen. Dies muss in der politischen Debatte prioritär berücksichtigt werden. Darüber hinaus sind die gesellschaftspolitischen Implikationen der Reproduktionsmedizin, Humangenetik und Zellersatzforschung zu beachten.
    Präimplantationsdiagnostik

    Wir sehen große Übereinstimmung mit der ablehnenden Position der Bundesjustizministerin zur PID und betonen ebenso die überaus problematischen Folgen, die eine gesetzliche Zulassung der PID hinsichtlich einer Verantwortungs- oder gar Schuldzuschreibung an Frauen hätte. Eine implizite Pflicht zu einer "Qualitätsprüfung" des Nachwuchses darf es nicht geben! Im Interesse einer kulturellen Anerkennung der Rechte von Menschen mit Behinderungen muss eine Stigmatisierung von Menschen mit bestimmten Krankheiten und Behinderungen verhindert werden. Wir teilen die Auffassung, dass eine Indikationsbeschränkung weder durch eine Krankheitsliste noch durch eine Generalklausel zu gewährleisten ist und daher nach Abwägung aller Argumente ein klares gesetzliches Verbot der PID den einzig gangbaren Weg darstellt.
    Klonen und embryonale Stammzellenforschung

    Das Eintreten für ein weiter bestehendes Verbot des reproduktiven Klonens und des Forschungs-Klonens steht im Einklang mit frauenpolitischen Argumentationen: Denn die bisher nur an Mäusen durchgeführten Experimente zur Gewinnung eizellähnlicher Gebilde aus embryonalen Stammzellen (Hübner/Schöler 2003) sind keineswegs in dem Sinne überzeugend, dass damit die Frage des von der Klonforschung aufgeworfenen immensen Eizellbedarfs gelöst wäre. Eine Degradierung von Frauen zu Eizell-Lieferantinnen, sei es aus ökonomischen Gründen oder aus altruistischen Motiven (in familiären Beziehungs- und Abhängigkeitsgeflechten) widerspricht grundlegend dem Anspruch von Frauen auf Schutz ihrer gesundheitlichen und psychischen Integrität - zumal die Eizellentnahme unter anderem aufgrund der dafür notwendigen hormonellen Stimulation mit unmittelbaren und langfristigen Gesundheitsrisiken verbunden ist.
    Wir sprechen uns für die uneingeschränkte Beibehaltung des Embryonenschutzgesetzes und das ausnahmslose Verbot jeder verbrauchenden Embryonenforschung aus. Der Druck einzelner Forscherinnen und Forscher auf Herstellung weiterer embryonaler Stammzell-Linien ist wissenschaftlich nicht nachzuvollziehen. Die Hoffnungen auf embryonale Stammzelltherapien sollten nicht überschätzt werden, wie gerade die jüngsten Rückschläge bezüglich der starken Tumorbildung nach Transplantation an Labormäuse (Max-Planck-Institut f. Neurologische Forschung, Köln) zeigen. Auch die hohen Kosten einer individualisierten Stammzellbehandlung und die damit verbundene Belastung des Gesundheitswesens müssen in Erwägung gezogen werden. Würde längerfristig eine Erzeugung von Stammzell-Linien aus sog. "überzähligen" Embryonen ermöglicht, wäre damit das Entstehen solcher Embryonen nicht nur hingenommen, sondern auch implizit gutgeheißen. Dies käme einem indirekten Anreiz für das gezielte "Überzähligmachen" von Embryonen gleich. Paare, die sich einer IVF zur Erfüllung ihres Kinderwunsches unterziehen, würden damit zum Objekt fremdnütziger Interessen werden, was insbesondere den Frauen zum gesundheitlichen Nachteil, aber auch den Paaren zu erheblichen psychischen Problemen gereichen dürfte. Die Erweiterung der Handlungsoptionen für Grundlagenforscher würde also zu ihren Lasten geschehen.
    Spermaspende

    Die bestehende Rechtsunsicherheit bei der heterologen Insemination bedarf einer gesetzlichen Regelung. Beim Verbot der anonymen Spermaspende muss das Kindeswohl - insbesondere das Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft - vorrangig gegenüber der Handlungsfreiheit von Frauen und der Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten, aber auch der Gewerbefreiheit von Samenbanken bewertet werden. Der Ausschluss einer Vaterschaftsanfechtung nach konsentierter heterologer Insemination ist beizubehalten. Notwendig erscheint zudem, ein Spender-Register einzurichten und die Spermaspenden zahlenmäßig zu begrenzen. Ein Verbot heimlicher genetischer Vaterschaftstests halten wir für sehr erwägenswert.
    IVF- Qualitätssicherung und unabhängige psychosoziale Beratung

    Mit Sorge beobachten wir, dass nicht zuletzt mit der neuen Erstattungsregelung der fortpflanzungsmedizinischen Behandlungen durch das GKV-Modernisierungsgesetz IVF und andere Verfahren stärker Marktgesetzen unterliegen werden. Ungewollt kinderlose Frauen werden zukünftig noch stärker von IVF-Praxen und Kliniken umworben werden, ohne dass eine angemessene Qualitätssicherung der Behandlung, umfassende Informationen über Erfolgsaussichten, Gesundheitsrisiken und alternative Verfahren gewährleistet sind. Diese Punkte sowie der Zugang zu einer unabhängigen psychosozialen Beratung vor Behandlungsbeginn (die nach dem SchKG §2 zwar möglich ist, was aber viel zu wenig bekannt ist) müssten dringend geregelt werden.
    Menschenwürde und Embryonenforschung

    Wir begrüßen es, dass die Bundesjustizminsterin in Ihrer Rede die sozialen und kulturellen Folgen der modernen Technologien hervorgehoben hat, denn der Diskurs sollte anders zu konfigurieren sein als in den überholten Formationen des Abtreibungskampfes. Die restriktive Position, die das Embryonenschutzgesetz verkörpert, kann durchaus auch aus anderen Begründungsmustern als dem absoluten, substantiellen Embryonenschutz abgeleitet werden. Dennoch teilen wir die Befürchtung, die Aufgabe des Menschenwürdeschutzes für Embryonen ab Kernverschmelzung könnte zu einer Aufweichung oder gar Aushöhlung des Embryonenschutzes führen.
    Wenn aber die Menschenwürde als "Kern" von Recht und Moral anerkannt wird, sind alle Versuche, dahingehend Grenzen zu ziehen, welchen Menschen keine oder "geringere" Menschenwürde zukommt, problematisch. Die menschliche Embryonal-Entwicklung hat kontinuierliche und diskontinuierliche Elemente und deshalb sind alle Kriterien, die sich auf empirische Tatbestände nach abgeschlossener Befruchtung beziehen, letztlich willkürlich. Die Zäsur der Nidation bietet keine geeignete Grenzziehung. Bei einer Spirale als Verhütungsmethode ist es die Absicht einer Frau, kein Kind zu bekommen. Ob die Spirale bereits eine Befruchtung oder erst die Einnistung verhindert hat, wird weder von der Frau noch vom Gesetzgeber wahrgenommen, geschweige denn überprüft werden können. Hingegen liegt bei der Erzeugung eines Embryos in vitro die rechtfertigende Absicht in der Erfüllung eines Kinderwunsches. Die Aufnahme des Embryos in den Uterus bildet Sinn und Zweck seiner Erzeugung. Sicherlich kann und darf keine Frau dazu verpflichtet werden, einen Embryo auszutragen. Dennoch würde, gälte ein Menschenwürde-Schutz in diesem Falle erst ab Nidation, eine technische Handlung beziehungsweise ein durch sie erzeugter Zustand - nämlich die Existenz eines Embryos in vitro - einerseits zum Bezugspunkt für eine Grenzziehung gemacht und gleichzeitig zur Begründung für einen geringeren Schutz herangezogen. Dies ist nicht nur in sich problematisch, sondern hätte auch weitreichende normative Implikationen für andere Bereiche medizinischen Handelns. Aus frauenpolitischer Sicht hätte die Nidation als entscheidender Referenzpunkt für eine Grenzziehung die problematische Konsequenz, dass die Instrumentalisierung von Embryonen im Labor legitimiert und gleichzeitig restriktive Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs zu Lasten der betroffenen Frauen gerechtfertigt werden könnten.
    Aufweichung des Embryonenschutzgesetzes ist frauenpolitisch nicht vertretbar

    Die Debatte der 80er Jahre um das Embryonenschutzgesetzes war in erster Linie von zwei Einwänden geprägt: Erstens wurde geäußert, dass die Zeugung im Labor unausweichlich zur Instrumentalisierung von Embryonen für die Erfüllung des Kinderwunsches betroffener Paare aber auch für die medizinische Forschung führen würde. Zweitens wurde befürchtet, dass die modernen Reproduktionstechnologien mit der Instrumentalisierung von Frauen für die Kinderwunscherfüllung anderer Paare (Eizellspende, Leihmutterschaft) und für die Forschung verbunden sei. Mit der Verabschiedung des Embryonenschutzgesetzes 1990 wurde beiden Einwänden Rechnung getragen. Die Vorschrift, dass nur so viele Eizellen befruchtet werden dürfen, wie in die Gebärmutter der Frau überführt werden, schließt die Entstehung überzähliger Embryonen, die für andere Zwecke instrumentalisiert werden könnten, weitgehend aus. Mit dem Verbot, eine befruchtete Eizelle zu einem anderen Zweck zu verwenden als zur Herbeiführung einer Schwangerschaft bei der Frau, von der die Eizelle stammt, wird die Laborbefruchtung auf die Erfüllung des Kinderwunsches der betroffenen Frau begrenzt und verhindert, dass fremdnützige Zielsetzungen Einzug in die Fortpflanzungsmedizin halten.
    Aus den genannten Gründen halten wir als Frauenforum Fortpflanzungsmedizin eine "Liberalisierung" des Embryonenschutzgesetzes aus frauenpolitischer Sicht für nicht vertretbar. Frauen dürfen nicht zu Rohstofflieferantinnen für die Interessen Dritter - sei es für die Forschung oder für die Erfüllung des Kinderwunsches anderer Paare - gemacht werden.

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  • Ines + Chris
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    • 22. Juli 2006 um 02:23
    • #7

    Re: Positionspapier zur EZS

    Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd):

    Zitat

    Positionspapier Frauen im Spannungsfeld von Fortpflanzungsmedizin, Gesellschaft und Ethik

    Auch im Hinblick auf die Behandlung und Verhütung von Krankheiten, auf eine Zukunft, in der Leid und Behinderungen vermieden werden können, weckt die Verbindung von Gentechnologie und Reproduktionsmedizin große Hoffnungen. Gleichzeitig lösen diese Möglichkeiten Ängste davor aus, dass die gentechnologische Forschung unser Menschenbild, unser Verständnis von Gesundheit und Krankheit, unsere sozialen Beziehungen und unsere Gesellschaft grundlegend verändert.

    Deshalb nimmt die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) als größter katholischer Frauenverband Stellung zu ethischen Fragen der Präimplantationsdiagnostik und Pränataldiagnostik, der In-Vitro-Fertilisation, der Herstellung embryonaler Stammzellen und des therapeutischen und reproduktiven Klonens *), wohl wissend, dass es außer den nachfolgend dargestellten und in den Gremien der kfd mehrheitlich akzeptierten Positionen auch andere Wertungen und Sichtweisen bei Mitgliedern des Verbandes gibt. Dieses Positionspapier soll begründete Orientierungshilfen geben. Damit führt die kfd ihren Einsatz für den Schutz allen menschlichen Lebens fort und bekräftigt die in den Leitlinien `99 enthaltene Forderung:
    "Die Entscheidungen über die Grenzen bio- und gentechnologischer Forschung sowie der Entwicklung, Anwendung und Vermarktung ihrer Ergebnisse müssen demokratisch und nach ethisch begründeten Kriterien erfolgen; gleichzeitig sind wirksame Strukturen für die Kontrolle zu schaffen."
    Schutzwürdigkeit des menschlichen Lebens von Anfang an

    Durch fortpflanzungsmedizinische Maßnahmen wird der Mensch selbst Gegenstand von Veränderung und Machbarkeit. Deshalb sind grundlegende Aussagen zum Verständnis des Menschen und seiner Würde notwendig.

    "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Das legt das deutsche Grundgesetz in Art. 2 fest: Jedem Menschen kommt die Menschenwürde auf Grund seines Menschseins zu, unabhängig davon, wie Menschsein begründet wird. Gegen die Würde des Menschen verstößt es, ihn nach Nützlichkeit, Einsatzfähigkeit oder Tauglichkeit zu bewerten. Deshalb steht jedem Menschen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu, und zwar in jeder Phase seines Lebens.

    Diese Aussage findet für Christinnen und Christen ihre Begründung in dem Glauben, dass jeder Mensch Abbild Gottes ist, von ihm geschaffen, in seiner Einmaligkeit gewollt und unabhängig von Leistungen und Fähigkeiten von Gott bedingungslos geliebt und bejaht ist. Dieser Glaube, dass menschliches Leben Gott verdankt ist, entzieht es von Anfang bis Ende der Verfügbarkeit durch Dritte, begründet die menschliche Autonomie und begrenzt Willkür. Deshalb ist die Würde eines jeden Menschen unantastbar und kommt - unabhängig von der Einschätzung anderer Menschen oder von ihrer Selbsteinschätzung - allen Menschen zu: den Geborenen und Ungeborenen, den Gesunden, den Kranken und den Sterbenden. (1)

    Bei der Frage nach dem Beginn der unbedingten Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens gehen die Antworten von Biologen und Ethikern auseinander. Wir betonen: Menschliches Leben beginnt mit der Kernverschmelzung von Eizelle und Spermium. Es entwickelt sich von diesem Zeitpunkt an als Mensch, nicht zum Menschen. Das gilt sowohl für im Mutterleib heranwachsende wie für künstlich gezeugte Embryonen, die daher in gleicher Weise geschützt werden müssen. Bereits zu diesem Zeitpunkt hat der Embryo das Recht auf die unbedingte Schutzwürdigkeit, die dem Menschen als Person zusteht und nicht vom Entwicklungsstadium abhängig gemacht werden darf. (2)

    Den frühest möglichen Zeitpunkt für die unbedingte Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens anzunehmen stellt sicher, dass es von Anfang an umfassend geschützt und jeglicher Verfügbarkeit oder Vernutzung entzogen wird. Das entspricht den Festlegungen des Grundgesetzes und der Definition, die der deutsche Bundestag 1990 im Embryonenschutzgesetz getroffen hat. Die kfd setzt sich daher für den Erhalt des Embryonenschutzgesetzes und seiner Intentionen ein. Respekt und Sensibilität erfordern zugleich die eigenverantwortliche Gewissensentscheidungen von Frauen, die in einem individuellen Konflikt dieser Position nicht folgen können, z. B. bei der Wahl von Verhütungsmethoden oder im Fall eines Schwangerschaftsabbruchs.
    In-Vitro-Fertilisation und Pränataldiagnostik. Schwangerschaft und Frauengesundheit

    In der Diskussion um die Reproduktionsmedizin, ihre Verfahren und ihre Möglichkeiten, scheint mehr und mehr aus dem Blick zu geraten, dass die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen häufig die Voraussetzungen dafür liefern, bei Methoden der Fortpflanzungsmedizin Zuflucht zu suchen. Viele Frauen greifen jahrelang zu empfängnisverhütenden Mitteln, weil Männer die Verantwortung für Empfängnisverhütung nicht übernehmen, weil sich Kinder störend auf die Berufsbiografie auswirken können oder weil die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familienarbeit gerade für Frauen nur sehr schwer möglich ist. Wenn Frauen dann später ihren Kinderwunsch realisieren wollen, sind oft die biologischen Voraussetzungen nicht mehr ohne weiteres gegeben. Methoden der Fortpflanzungsmedizin sollen für Abhilfe sorgen, wie die In-Vitro-Fertilisation (IVF) (3), die jedoch mit erheblichen physischen und psychischen Risiken verbunden ist. Gleichzeitig weist sie nur eine sehr geringe Erfolgsquote auf: Die Geburtenrate liegt laut Bundesforschungsministerium auch nach wiederholter, oft mehr-jähriger IVF-Behandlung bei ca. 30 Prozent. Frauen sind also Nutznießerinnen der Fortpflanzungsmedizin und zugleich Leidtragende dieser Technik.

    In unserer Gesellschaft finden Alternativen zur biologischen Elternschaft gegenwärtig wenig Beachtung, etwa die Erfüllung des Kinderwunsches durch Adoption oder durch die Annahme von Pflegekindern. Frauenbilder, die ein gelungenes Frauenleben an die biologische Mutterschaft knüpfen, tragen dazu bei, im Falle ungewollter Kinderlosigkeit vorrangig Hilfe bei technologischen Methoden der Fortpflanzungsmedizin zu suchen. Deshalb ist es verstärkt auch die Aufgabe von Gesellschaft und Kirche, verschiedenen Frauenbildern gleichen Wert zuzusprechen.

    Auch im Bereich der Pränataldiagnostik (PND) (4) haben gesellschaftliche Realitäten eine Entwicklung beschleunigt, die aus einer Spezialuntersuchung für wenige Risikogruppen in der Praxis ein Regelangebot werden ließ: Der unbedingte Wunsch nach einem gesunden Kind wird hervorgerufen durch gesellschaftliche Strömungen, die Menschen mit Behinderungen als störend und belastend einordnen und damit ausgrenzen. So prägen intensive Untersuchungen an Ungeborenen einen vorwiegend medizinischen Umgang mit schwangeren Frauen und machen diese weitgehend abhängig von Erklärungen und Deutungen durch Expertinnen oder Experten, die Eltern bei ihrem Wunsch nach einem nicht behinderten Kind beraten.

    Die kfd setzt sich dafür ein, die Eigenverantwortung von schwangeren Frauen weiter zu fördern und zu unterstützen. So muss es ebenfalls zur Routine der vorgeburtlichen Diagnostik gehören, dass Frauen entscheiden, welche Untersuchungen sie vornehmen lassen. Nach den Richtlinien der Bundesärztekammer müssen schwangere Frauen vor eindringenden Untersuchungen informiert werden, welche gesundheitlichen Risiken sie für das Kind und für sich eingehen, doch finden diese Beratungen in der Praxis oft nicht oder nur sehr unzureichend statt. Zu fordern ist, dass Frauen vor allen vorgeburtlichen Untersuchungen über mögliche Konsequenzen im Blick auf alle erwartbaren Ergebnisse qualifiziert beraten werden.
    Dazu gehört, dass ihnen Möglichkeiten, Grenzen und Gefahren der IVF wie auch der PND aufgezeigt werden. Ethische, psychologische, soziale und rechtliche Auswirkungen pränataler Diagnostik sind in eine ganzheitliche Beratung einzubeziehen - und zwar während des gesamten Zeitraums vor und nach diagnostischen Maßnahmen. Ziel einer solchen prozesshaften Beratung muss es sein, menschliches Leben zu schützen und die Eigenverantwortung von Eltern zu stärken, damit sie fähig werden, im Einklang mit den eigenen Werten und dem eigenen Glauben, sich aus persönlicher Überzeugung für das zu entscheiden, was sie als ethisch gut erkannt haben. Nur so können sie eine lebenslang tragfähige Verantwortung für diese Entscheidung übernehmen. Beratung und Begleitung sollen eine solche Gewissensentscheidung fördern und ermöglichen.

    Da eigenverantwortliches Handeln auch in Abhängigkeit von historischen, sozialen und kulturellen Rahmenbedingungen und Zielsetzungen zu sehen ist, müssen diese auch in der Beratung der Frauen bzw. Paare Berücksichtigung finden: Sie brauchen insbesondere dann Unterstützung und Ermutigung, wenn sie in einer bestimmten Situation eine andere Entscheidung treffen wollen als die, die ihr Umfeld von ihnen erwartet, und wenn sie dabei erkennen, welche für sie negativen Konsequenzen ihre Entscheidung haben kann.

    Der kfd ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass der individuelle Kinderwunsch von Frauen in einem gesellschaftlichen Kontext entsteht, in dem der Wert einer Frau immer noch über die biologische Mutterschaft und über die Geburt gesunder Kinder mit definiert wird. Viele Frauen verspüren einen gesellschaftlichen Druck, unbedingt ein gesundes Kind zur Welt zu bringen. Wenn sie dann von einer möglichen chronischen Erkrankung oder Behinderung ihres Kindes erfahren, suchen sie im Schwangerschaftsabbruch nach einer Möglichkeit, sich und ihrer Familie Leid und der Gesellschaft Kosten zu ersparen. Andererseits wissen Frauen, dass die Geburt eines chronisch kranken oder behinderten Kindes ihre Lebensplanung und beruflichen Ziele in der Regel mehr einschränkt als die der Partner. Gerade in solchen Situationen brauchen Frauen die Ermutigung, gemäß ihrer eigenen Überzeugung von Menschenwürde zu handeln. Bei einer solchen Beratung kann ferner deutlich werden, dass der individuelle Wunsch nach eigenen, gesunden Kindern kein Ziel ist, das den Einsatz aller Mittel rechtfertigen kann. Vielmehr sind Frauen, die ungewollt kinderlos sind, in ihrer individuellen Sinnsuche zu ermutigen und zu unterstützen.

    Da es kaum Therapien an Ungeborenen gibt, wird bei vielen Krankheitsdiagnosen Frauen der Abbruch der Schwangerschaft nahe gelegt. Dies kommt zwar Eltern bzw. Frauen bei ihrem Wunsch nach einem gesunden Kind entgegen, bedeutet aber faktisch eine "Eugenik von unten" und eine Aushöhlung der im § 218 verankerten rechtmäßigen medizinischen Indikation, die so nicht tolerierbar ist.
    Präimplantationsdiagnostik

    Für Paare, die um eine genetische Belastung in ihrer Familie wissen und deren Weitergabe an ein eigenes Kind befürchten, eröffnet die Präimplantationsdiagnostik (PID) (5) die Möglichkeit, ein gesundes Kind zu bekommen bzw. ein krankes Kind nicht zu bekommen. Ziel der PID ist nämlich, künstlich gezeugte Embryonen auf genetisch bedingte Merkmalsveränderungen zu untersuchen und im Zweifelsfall zu töten. PID dient also nicht therapeutischen Zwecken, sondern der Selektion, nämlich dem Ausschluss von Krankheit vor Beginn der Schwangerschaft. Im Vordergrund steht die Entscheidung über das Leben eines Embryos auf Grund von "Gesundheits- und Krankheitsmerkmalen". Deshalb ist zu befürchten, dass die Anwendung von PID zu tief greifenden Veränderungen in der Einstellung gegenüber Krankheit und Leid führt: PID eröffnet Wege, Behinderungen zu verhindern; sie führt damit auch zu der Gefahr, alle anzutreffenden Behinderungen und Behinderte abzuwerten.

    Die kfd spricht sich deshalb für die Beibehaltung des Verbots der Präimplantationsdiagnostik (PID) im Embryonenschutzgesetz aus. Sie fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass dieses Verbot international durchgesetzt wird.
    Auch die Einführung von PID in engen Grenzen kann die kfd nicht befürworten. Ehe-paaren, die mit einer genetisch bedingten Erkrankung leiblicher Kinder rechnen müssen und die eine Abtreibung im Rahmen der medizinischen Indikation (§ 218 StGB) ablehnen, könnte durch PID zu einem gesunden, eigenen Kind verholfen werden. Im Konflikt wäre abzuwägen zwischen der Nicht-Austragung eines in vitro gezeugten Embryos und einer (Spät-)Abtreibung. Gegen die Zulassung von PID für solche Risikogruppen ist jedoch einzuwenden, dass konkret befürchtet werden muss, dass die Anwendung von PID nicht auf diese wenigen Fälle begrenzt bleiben wird: Welche Risikokonstellationen sind zulässig für PID, bei welchen ist PID zu verweigern? Die Entwicklung wird unweigerlich dazu führen, jede Form von "Belastung" für die Familie als ausreichenden Grund für PID zu akzeptieren.

    Die Fragen um die Zulassung von PID - ebenso wie Probleme rund um IVF und PND - fordern heraus, Probleme von Kinderlosigkeit und Kinderwunsch zu bedenken. Kinderlosigkeit kann die Ursache von schwerem psychischen Leid bei Männern und Frauen sein, das zur Solidarität herausfordert. Dennoch bleibt die Frage, ob ein be-rechtigter Kinderwunsch um jeden Preis erfüllt werden muss. So wie keine Frau zur Geburt eines Kindes verpflichtet werden kann, so kann auch keine Frau das Recht auf die Geburt eines Kindes durchsetzen. Angesichts von PID ist insbesondere zu fragen, welches Gewicht dem genetisch eigenen Kind zuzumessen ist und welche Wege Paare für sich finden können, um die Trauer um nicht Mögliches zuzulassen bzw. um sinnerfüllte Alternativen zu finden. Solche Paare müssen sich dafür auf eine ganzheitliche Begleitung stützen können.
    Eine Ablehnung der PID steht nicht in einem Wertungswiderspruch zur rechtlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs: Zu unterscheiden ist zwischen einer im Verlauf einer Schwangerschaft, also einem einzigartigen Abhängigkeitsverhältnis zwischen Frau und Embryo, unvorhersehbar eintretenden Konfliktsituation und einer im Labor vorsätzlich herbeigeführten und von vornherein vorentschiedenen Handlungsalternative. Das Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und seine Straffreiheit nach einer Beratung, die auf Leben gerichtet und ergebnisoffen ist, soll
    Frauen in einer existenziellen Not- und Konfliktlage stärken, ohne den schon vorhandenen persönlichen Belastungen noch Androhungen aus dem Strafrecht hinzuzufügen. Wenn ein Embryo hingegen durch IVF im Labor gezeugt wird, ist er dem Zugriff der Wissenschaft besonders ausgesetzt. Dieser besonderen Situation muss unsere ethische und juristische Tradition durch besondere Schutzregeln gerecht werden.
    Zur Freiheit und zu den Grenzen medizinischer Forschung

    Medizinische Forschung sollte immer dem Ziel dienen, Krankheiten zu heilen. Eine solche Forschung befürwortet die kfd nachdrücklich. Der Respekt vor der Menschenwürde setzt der Freiheit der Forschung jedoch ethische Grenzen, die eines gesetzlichen Schutzes bedürfen. Keine medizinische Forschung darf das Tabu brechen, menschliches Leben zu instrumentalisieren. Der freiwillige und der gesetzlich verpflichtende Respekt dieser ethischen Grenze behindert die Innovationskraft der Forschung unserer Auffassung nach nicht, da die Verlagerung des forschenden Interesses auf andere Therapiefelder angeregt wird. Mit der Behauptung, ohne diese Forschung leide der Wirtschaftsstandort Deutschland Schaden, dürfen keine politischen Entscheidungen erzwungen werden, die ethische Grenzen überschreiten. Die meisten Erkrankungen resultieren zudem aus einer komplexen Wechselwirkung zwischen der genetischen Disposition eines Menschen, seiner persönlichen Lebensführung und dem sozialen Umfeld. Es ist daher ethisch problematisch, wenn die zur Verfügung stehenden Finanzen in den kommenden Jahren auf die Genforschung und Biomedizin konzentriert werden, während etwa die Bereiche Präventions- und Sozialmedizin oder die Versorgung von Langzeitpatienten vernachlässigt würden. Weil die Würde des Menschen in jeder Phase des Lebens unantastbar ist, lehnen wir die Herstellung embryonaler Stammzellen (6) aus so genannten "überzähligen (bzw. "verwaisten") Embryonen" ab. In Deutschland dürfen durch IVF jeweils nur so viele Embryonen entstehen, wie pro Zyklus der Frau implantiert werden können. Sollten in Deutschland dennoch "überzählige Embryonen" existieren, muss ein Umgang mit ihnen gefunden werden, der ihrer unbedingten Menschenwürde entspricht. Dabei stellt sich die Frage, ob solche Embryonen nicht zum Vorteil schwerstkranker Menschen für die Forschung freigegeben werden. Es wird erwogen, diese Frage in einer Güterabwägung (7) zu Gunsten der Forschung zu beantworten. Da jedoch zu befürchten ist, dass ein einmal zugestandenes kleineres Übel neue Begehrlichkeiten weckt, z. B. nach Herstellung von Embryonen eigens zu Forschungszwecken, lehnen wir die Herstellung embryonaler Stammzellen aus "verwaisten Embryonen" ab. Die kfd bleibt bei ihrer Forderung nach eindeutigen rechtlichen Regelungen, die den Import von im Ausland gewonnenen embryonalen Stammzellen verbieten. Auch wenn die Einfuhr nur unter strengen Auflagen und in eng begrenzten Fällen ermöglicht würde, ist zu befürchten, dass diese Regelungen nicht dauerhaft durchzuhalten sind. Zudem sind wirksame Kontrollen für die im Ausland erzeugten embryonalen Stammzellen kaum möglich. Gerade aus der Sicht von Frauen ist nicht auszuschließen, dass der weibliche Körper künftig zur "Produktionsstätte verwertbarer Eizellen" degradiert wird. Die kfd befürwortet und fordert hingegen die verstärkte Forschung an adulten Stammzellen. Auszuschließen ist jede Lockerung des Embryonenschutzgesetzes, das verbrauchende Embryonenforschung erlaubt sowie eine Verwendung von Embryonen zulässt, die nicht darauf gerichtet ist, eine Schwangerschaft zu erzielen. Mit Entschiedenheit spricht sich die kfd gegen therapeutisches und reproduktives Klonen (8) aus. Beim therapeutischen Klonen entstehen Embryonen, die anschließend vernichtet werden. Durch reproduktives Klonen wird ein Embryo erzeugt, der die genetische Kopie eines anderen Menschen ist. Beim therapeutischen wie beim reproduktiven Klonen wird das in der Menschenwürde und der Gottebenbildlichkeit des Menschen begründete Recht auf genetische Individualität verletzt. Vor jedem Klonen müssen Frauen Eizellen entnommen werden. Beispielsweise werden in den USA oder England Frauen zur Eizellspende unter anderem durch Kostensenkung für eine IVF-Behandlung motiviert, wenn sie sich mit der zusätzlichen Entnahme von Eizellen zu Forschungszwecken einverstanden erklären. Diese Frauen gehen ein Gesundheitsrisiko zu Gunsten dritter ein. Beim Klonen entsteht die Gefahr, dass Eizellen zu einem handelbaren "Rohstoff" werden, für den wirtschaftliche Notlagen oder die Selbstlosigkeit von Frauen ausgebeutet werden. Bei der Debatte über das Klonen muss also auch gefragt werden: Wie kamen die Forscher zu den dafür nötigen Eizellen? Warum hat die Frau einer Eizell-Entnahme zugestimmt? Es geht beim Klonen auch um die Würde von Frauen.
    Leid, Krankheit und Behinderung als Teil menschlichen Lebens

    Was Menschen über Krankheit und Gesundheit denken, bezieht sich nicht nur auf naturwissenschaftliche Tatbestände. Die Bewertung von Krankheit und Gesundheit ist einem kulturellen Wandel unterworfen. Die Entwicklungen der biotechnologischen Forschung und der reproduktionsmedizinischen Anwendung von Forschungsergebnissen machen es notwendig zu betonen, dass jeder Mensch - ob alt oder jung - ein Recht auf "gesundheitliche Unvollkommenheit" hat. Es kann keine Garantie auf ein Leben ohne körperliche, seelische oder geistige Einschränkungen geben. Zu fragen ist vielmehr, wie heute tatsächliches Leid, unvermeidbare Krankheit und Behinderung individuell und gesellschaftlich besser akzeptiert werden können.

    Zu den humanitären Pflichten unserer Gesellschaft gehört es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Eltern erleichtern, ein krankes oder behindertes Kind anzunehmen. Die dazu notwendigen materiellen und sozialen Hilfen müssen rasch und unbürokratisch geleistet werden, und behinderten wie chronisch kranken Menschen sind Integration und gesellschaftliche Partizipation zu ermöglichen. Wir dürfen unser Menschenbild nicht dahingehend verändern, dass wir - vor dem Hintergrund ökonomischer Entscheidungen, die als "Sachzwänge" dargestellt werden - nur noch leistungsfähige Menschen ohne Beeinträchtigungen akzeptieren, weil Menschen mit Beeinträchtigungen die Solidargemeinschaft zu viel kosten könnten. Die neuen Wahl- und Selektionsmöglichkeiten durch PID bergen die konkrete Gefahr, behinderte und chronisch kranke Menschen noch mehr als bisher gesellschaftlich zurückzuweisen. PID und Pränataldiagnostik, die einen Zugewinn an Information, Freiheit und Autonomie versprechen, etablieren neue Zwänge: Wenn die Geburt eines behinderten bzw. kranken Kindes erkannt und durch Abtreibung verhindert werden kann, dann muss dies auch erfolgen. Nicht jene Frauen, die sich zu einem Schwangerschaftsabbruch entscheiden, müssen sich rechtfertigen, sondern Paare, die sich trotz zu erwartender Krankheit für das Kind entscheiden. Die Geburt eines behinderten Kindes darf jedoch nicht zur Fra-ge der persönlichen Schuld einer Frau oder eines Arztes/einer Ärztin werden. Das Arzthaftungsrecht ist demzufolge zu verändern. Paare, die sich im Fall eines vorhandenen familiären Erbkrankheitsrisikos gegen eine pränatale oder präimplantive genetische Untersuchung entscheiden, dürfen weder rechtlich noch von Versicherungen benachteiligt werden. Der erhöhte zeitliche und ökonomische Aufwand für die Versorgung und Pflege behinderter oder chronisch kranker Kinder, der nach wie vor hauptsächlich von den Müttern geleistet wird, muss etwa bei Rentenberechnungen angemessener als bisher berücksichtigt werden.
    Erläuterungen

    1) In der Berliner Rede von Bundespräsident Johannes Rau am 18. Mai 2001 findet dieses Verständnis Niederschlag, wenn er daran erinnert: "Nichts darf über die Würde des einzelnen Menschen gestellt werden." Die Menschenwürde setze der Wissenschaft unüberschreitbare Grenzen. Dagegen stehen Auffassungen aus dem wissenschaftlichen Bereich, so vertreten in der Rede des Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft, Hubert Markl, am 23. Juni 2001, der betont, die Menschenwürde sei der Imperativ, Grenzen zu überschreiten, um die Bedingungen des Lebens zu verbessern. Wer Embryonen selektiere oder Sterbehilfe leiste, treibe in Wahrnehmung von Verantwortung die Sache der Evolution voran. Der Philosoph Peter Sloterdijk hat mit seiner sog. Elmauer Rede im Juli 1999 pränatale Selektion gefordert, um damit "Merkmalsplanung" des Menschen zu ermöglichen.

    2) Die Begriffe Mensch und Person betrachten wir als identisch. Menschsein und Personsein sind durch die grundsätzlich angelegte Fähigkeit bestimmt, Träger eines freien und guten Willens zu sein. Der Moment der Zeugung ist der Anfang der Lebensgeschichte eines oder mehrerer Menschen; das Recht auf Leben gilt für die gesamte Dauer des so entstehenden Lebens. Jede Person besitzt unbedingten Wert. Potenziell steht einer befruchteten Eizelle Personalität zu. Deshalb hat der Embryo zu diesem Zeitpunkt das Recht auf unbedingte Schutzwürdigkeit. Diese wird also nicht vom Entwicklungsstadium des Embryos abhängig gemacht, denn seine Entwicklung - so stellt die Biologie fest - vollzieht sich kontinuierlich und nicht in qualitativen Sprüngen, die eine Annahme der Schutzwürdigkeit von einem bestimmten Stadium an rechtfertigen würden. Nicht alle Biologen, Mediziner und Ethiker teilen diese Position. Da die befruchtete Eizelle der Mutter bedürfe, die dieses Leben austrage, sei erst mit der Einnistung die unbedingte Schutzwürdigkeit des Menschen gegeben; so äußern sich Naturwissenschaftler und auch katholische Moraltheologen. Ferner wird die Auffassung vertreten, dass die Ausbildung des Nervensystems mit dem Beginn der Hirntätigkeit als Anfang des menschlichen Lebens zu sehen ist (analog zum Ende menschlichen Lebens mit dem Hirntod). Andere Stimmen vertreten die Meinung, dass mit dem Ausschluss der Möglichkeit der Zwillingsbildung erst vom Embryo als menschlicher Person zu reden sei und hier erst die unbedingte Schutzwürdigkeit einsetze. Schließlich wird ein Unterschied zwischen der Schutzwürdigkeit eines Embryos in vivo und der Schutzwürdigkeit eines künstlich gezeugten Embryos gesehen, da im Reagenzglas Zustände erzeugt werden, die in natürlichen Zusammenhängen nicht vorkommen. Die kfd dagegen vertritt diese Auffassung: Gerade, weil der Anfang des menschlichen Individuums umstritten und sicher nicht allein naturwissenschaftlich bestimmbar ist, sollte Embryonen ab dem Vorliegen eines doppelten Chromosomensatzes im Zellkern "vorsorglich" Personsein zugesprochen und ein für Personen geltender Rechtsschutz zuerkannt werden.

    3) Bei der In-Vitro-Fertilisation (IVF) handelt es sich um eine künstliche Befruchtung. Bei der klassischen IVF werden Eizelle und Spermien in der Petrischale gemischt, damit es zur Befruchtung kommt. Dieses Verfahren wird insbesondere dann angewandt, wenn die Eileiter der Frau undurchlässig sind. Wenn die Spermien des Mannes von schlechter Qualität sind, kommt eine Sonderform der künstlichen Befruchtung zur Anwendung, die Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI): Ein einzelnes Spermium wird mit Hilfe einer Kanüle direkt in eine Eizelle injiziert. Um Eizellen zu gewinnen, werden die Hormone einer Frau so stimuliert, dass in ihren Eierstöcken in der Regel gleichzeitig mehrere Eizellen reifen. Durch Punktion werden die reifen Eizellen den Eierstöcken entnommen, sodass pro Zyklus mehrere Embryonen außerhalb eines Frauenkörpers gezeugt werden können. Durch die Anwendung der PID entsteht so die Möglichkeit, unter mehreren verschiedenen Embryonen eine Auswahl zu treffen, welche(r) von ihnen in die Gebärmutter eingepflanzt werden sollen und welche nicht.

    Bei der IVF beträgt die Schwangerschaftsrate bei Anwendung innerhalb eines Zyklus weniger als 10 Prozent, bei wiederholter, oft mehrjähriger Anwendung ca. 30 Prozent. Das heißt, nur ein geringer Teil der eingesetzten Embryonen überlebt und wächst weiter heran. Demzufolge muss jede Frau, die sich zu IVF und PID entschließt, damit rechnen, sich mehrfach der Belastung einer Hormonbehandlung mit Follikelpunktion und Embryonentransfer unterziehen zu müssen. Jeder der zum Verfahren der extrakorporalen Befruchtung gehörenden Schritte ist mit Hoffnungen, Ängsten, Warten und Stress verbunden, deren psychische Belastung für Frauen nicht unterschätzt werden darf. Da die IVF zudem zu einer deutlich erhöhten Rate von Zwillings- und Drillingsgeburten führt, ist mit verstärkten Risiken für die Schwangerschaft und für die körperliche Entwicklung der Kinder sowie mit Belastungen für die Mutter und für die Eltern-Kind-Beziehung zu rechnen. Bei mehrfacher Anwendung der IVF steigt das Risiko, an hormonabhängigen Karzinomen (Brustkrebs, Gebärmutterkörperkrebs, Eierstockkrebs) zu erkranken.

    4) Bis Anfang der sechziger Jahre gab es keine differenzierten Methoden der Pränataldiagnostik: ein ungeborenes Kind konnte nicht direkt untersucht werden. Es gab keine Möglichkeit, etwas über seinen aktuellen oder zukünftigen Gesundheitszustand zu erfahren. Mit der Weiterentwicklung medizinischer Technik können seit mehr als 30 Jahren ungeborene Kinder mit Hilfe von Ultraschall, biochemischen und genetischen Verfahren direkt untersucht werden. Während bei der Pränataldiagnostik die Untersuchung am Embryo im Mutterleib erfolgt, wird sie bei der PID im Reagenzglas und außerhalb des weiblichen Körpers durchgeführt.
    Durch Ultraschalluntersuchung können die äußeren Merkmale des Fötus erkannt werden. Ultraschalluntersuchungen, die nach (u. a. genetisch bedingten) Auffälligkeiten beim Ungeborenen suchen, sind heute zu einem festen Bestandteil der Schwangerenvorsorge geworden. Genetisch wie nicht genetisch bedingte Erkrankungen können durch die Untersuchung von Körperzellen des Ungeborenen diagnostiziert werden. Dabei gelangen die folgenden Verfahren zur Anwendung:
    - Der Triple-Test gibt Auskunft darüber, ob der Fötus das Down-Syndrom aufweist. Untersucht wird die Höhe des Spiegels dreier Substanzen im mütterlichen Blut: des Alpha-Fetoproteins, des Choriongonadotropins sowie des freien Östriols. Zusammen mit anderen Faktoren - wie z. B. dem Alter der Mutter - ergeben die gemessenen Werte einen Hinweis auf das individuelle Risiko. Seine Höhe kann als Entscheidungshilfe für oder gegen invasive Eingriffe zur prä-natalen Chromosomen- oder Gendiagnostik dienen. - Der Triple-Test wird heute praktisch jeder Schwangeren angeboten, die älter als 35 Jahre ist, was u. a. auf Grund der relativen Unsicherheit seiner Aussagen nicht ohne Kritik bleibt.
    - Bei der Amniozentese wird eine Hohlnadel, deren Führung im Ultraschallbild beobachtet wird, in die Fruchtblase eingeführt um etwas Fruchtwasser (Amnion) zu entnehmen. Hierbei besteht ein Abortrisiko von circa einem Prozent. Im Fruchtwasser befinden sich einige vom Embryo abgestoßene Zellen, die kultiviert und weiter untersucht werden. Das endgültige Ergebnis liegt nach zwei bis drei Wochen vor. Da die Amniozentese in der Regel zwischen der 14. und 16. Schwangerschaftswoche durchgeführt wird, liegen die Ergebnisse oft erst im 5. Schwangerschaftsmonat vor. Falls sich die Frau bei einem Krankheitsbefund zu einem Abbruch der Schwangerschaft entschließt, wird dieser noch im 5. oder auch erst im 6. Monat durchgeführt. Die so genannte Spätabtreibung kann nicht mehr durch die Absaugmethode erfolgen, sondern nur durch die Einleitung einer Totgeburt. Dies wird von den meisten Frauen, aber auch von Ärzten als große Belastung empfunden. Mittlerweile wird nämlich davon ausgegangen, dass ein früh geborener Embryo ab der 22. Woche lebensfähig ist.
    - Bei der Chorionzottenbiopsie werden embryonale Zellen für die Analyse der Plazenta (Chorion) entnommen. Die Plazenta wird aus mütterlichem und embryonalem Gewebe gebildet; die aus embryonalem Gewebe gebildeten Teile der Plazenta enthalten die gleichen genetischen Informationen wie die Zellen des Embryos. Unter Ultraschallkontrolle wird eine kleine Menge embryonalen Plazentagewebes entnommen, weiter kultiviert und untersucht. Dieses Verfahren kann in der 8. oder 9. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden; Ergebnisse liegen noch vor Beendigung des 3. Schwangerschaftsmonats vor. Allerdings sind die Ergebnisse nicht so zuverlässig wie die einer Amniozentese; das Risiko einer Fehlgeburt liegt bei circa zwei bis vier Prozent.

    5) Die Präimplantationsdiagnostik (PID) gehört zu den vorgeburtlichen Untersuchungsmethoden. Sie setzt eine Reagenzglasbefruchtung (In-Vitro-Fertilisation, s. u.) voraus und wird vorgenommen, bevor der im Reagenzglas durch künstliche Befruchtung entstandene Embryo in die Gebärmutter eingesetzt wird. Bei der PID wird eine Zelle des Embryos auf Chromosomenanomalien untersucht, die auf eine genetische Erkrankung schließen lassen. Meistens am dritten Tag nach der Befruchtung mehrerer Eizellen wird jedem Embryo eine Zelle entnommen. Findet sich kein Fehler, wird der Embryo mit den verbleibenden Zellen in die Gebärmutter eingepflanzt. Werden genetische Defekte entdeckt, wird der Embryo vernichtet. Bis heute ist nicht abschließend geklärt, ob die mikro-chirurgischen Eingriffe durch PID dem Embryo oder dem sich daraus entwickelnden Fötus oder Kind schaden. Unklar ist auch, ob sich später im Leben oder bei nachfolgenden Generationen schädliche Nachwirkungen der PID zeigen. Durch genetische Untersuchungen an einer embryonalen Zelle kann heute nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass der Embryo nicht doch eine Chromosomenanomalie aufweist. Daher wird Frauen zusätzlich eine Pränataldiagnose (s. u.) empfohlen.
    PID ist in den USA, in Australien, in Israel und in zehn Ländern der Europäischen Union, u. a. in Großbritannien, Frankreich, Belgien und den Niederlanden erlaubt. In Deutschland ist diese Untersuchungsmethode durch das Embryonenschutzgesetz verboten, allerdings gibt es auch Interpretationen dieses Gesetzes, die PID als nicht verboten ansehen. Gefordert wird, dass in Deutschland durch eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes solchen Paaren die Anwendung der PID gesetzlich erlaubt wird, bei denen ein hohes Risiko für eine schwere genetische Er-krankung der Kinder besteht. Zur Bewertung von PID muss man zudem um die folgenden Zahlen wissen: Etwa drei Prozent aller Kinder kommen gegenwärtig behindert zur Welt. Zwei Prozent werden während der Schwangerschaft oder im Verlauf der Geburt geschädigt. Dagegen entstehen im Verlauf des späteren Lebens 90 Prozent aller Behinderungen.

    6) Mit der Forschung an Stammzellen verbinden Forscherinnen und Forscher sowie viele erkrankte Menschen große Hoffnungen im Kampf gegen Krebs, Alzheimer oder Parkinson. Weil embryonale Stammzellen noch nicht auf bestimmte Funktionen festgelegt, sind, hoffen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, daraus gesundes Gewebe und gesunde Organe entwickeln zu können.
    Adulte Stammzellen sind Stammzellen im Körper bereits geborener Menschen. Nach Angaben von Wissenschaftlern wurden sie im Nabelschnurblut von Neugeborenen und in einigen Organen des Körpers entdeckt. Adulte Stammzellen, die aus dem Knochenmark gewonnen werden, kommen heute schon bei der Bekämpfung von Blutkrebs zum Einsatz. Es ist unklar, ob adulte Stammzellen ebenso flexibel und vermehrungsfähig sind wie embryonale
    Stammzellen.
    Embryonale Stammzellen können auf mehreren Wegen gewonnen werden:
    - aus den Vorläufern der Geschlechtszellen abgetriebener Embryonen werden sie isoliert und dann kultiviert (fetale Stammzellen),
    - aus Embryonen, die bei künstlicher Befruchtung entstanden, die aber nicht in eine Gebärmutter eingesetzt wurden, werden Zellen entnommen. Der Embryo wird dabei vernichtet. Die dem Embryo entnommenen Zellen können pluripotent oder totipotent sein. Aus totipotenten Zellen kann sich ein vollständiger Mensch, aus pluripotenten Zellen können sich verschiedene menschliche Körperzellen entwickeln.
    - Schließlich hofft man, embryonale Stammzellen gezielt für das therapeutische Klonen herstellen zu können (s. u.).
    In Deutschland ist gegenwärtig nur der erste Weg erlaubt. Eine Gesetzeslücke macht zudem den Import menschlicher Stammzellen aus dem Ausland möglich. Das Embryonenschutzgesetz verbietet nur, embryonale Stammzellen in Deutschland herzustellen. Es verbietet nicht, im Ausland hergestellte embryonale Stammzellen nach Deutschland einzuführen, sofern dafür nicht eigens Embryonen getötet werden müssen.
    Wissenschaftler hoffen, dass es ihnen gelingt, aus embryonalen Stammzellen alle menschlichen Körperzellen zu züchten und sie bei der Heilung von Krankheiten auf vielfältige Weise einzusetzen.
    7) Güterabwägung
    Sie betrifft immer den einzelnen Fall, bei dem es darum geht, zwischen verschiedenen Möglichkeiten verantwortlich zu wählen. Güterabwägung kann dann Anwendung finden, wenn es um zwei Rechte geht, die auf gleicher Ebene gegeneinander stehen, (z. B. das Recht eines menschlichen Lebens gegen ein anderes), nicht jedoch um Rechte, die auf unterschiedlichen Ebenen einzuordnen sind, wie z. B. das Recht auf Leben gegen das Recht auf Gesundheit.
    Bei einer ethischen Bewertung der Erforschung embryonaler Stammzellen ist zu unterscheiden zwischen:
    a) Verfahren, mit denen embryonale Stammzellen nach der Tötung des Embryos gewonnen werden,
    b) den bei der Erforschung selbst angewandten Verfahren und
    c) den angestrebten Forschungszielen, schwere und bislang nicht heilbare Krankheiten zu beseitigen.
    Bei der Erforschung embryonaler Stammzellen ist die Verwerfung des Embryos gegen die Forschungsziele abzuwägen. Diese Abwägung setzt voraus, dass alle ethisch unbedenklichen Alternativen, also die Forschung mit fetalen und mit adulten Stammzellen, ausgeschöpft sind. Sodann müssen die angestrebten Forschungsziele mit großer Wahrscheinlichkeit erreichbar sein. Die Forschenden tragen die Verantwortung dafür, dass sie keine übertriebenen Erwartungen in die Möglichkeiten des biomedizinischen Fortschritts wecken. Schließlich müssen geregelte Verfahren zur ethischen Begutachtung von Forschungsvorhaben durch spezielle Kommissionen gefunden werden. Da diese Voraussetzungen nicht vorliegen und da menschliches Leben ein höherwertiges Gut als Gesundheit ist, lehnt die kfd die Gewinnung und Erforschung embryonaler Stammzellen ab.

    8) Beim Klonen wird ein Embryo künstlich hergestellt, der dasselbe Erbmaterial wie ein anderer Mensch aufweist. Bekannt geworden ist das Schaf Dolly, das aus Genmaterial eines anderen Schafes erzeugt wurde. Bis zur Geburt des Klonschafs waren über 200 Experimente erforderlich, bei denen Schafen Eizellen entnommen, Embryonen künstlich hergestellt und Schafen eingepflanzt wurden. Das Dolly-Verfahren könnte auch bei Menschen angewandt werden: Der Zellkern aus einer menschlichen Körperzelle, der das Erbmaterial enthält, wird in eine entkernte weibliche Eizelle eingepflanzt. Wenn die daraufhin beginnt, sich zu teilen, und wenn sie in eine Gebärmutter eingepflanzt wird, entwickelt sich ein Embryo, der dieselben Gene wie ein anderer Mensch aufweist. Beim reproduktiven Klonen würde dieser Mensch geboren werden. Beim therapeutischen Klonen würde der Embryo im frühen Stadium vernichtet, da die Zellen als embryonale Stammzellen zur Züchtung von spezialisierten Körperzellen, Gewebe und Organen verwandt würden, die einem erwachsenen, erkrankten Menschen eingespritzt oder eingepflanzt würden. So sollen schwere Krankheiten wie Alzheimer oder Parkinson geheilt oder erkrankte durch gesunde Organe ersetzt werden. Solcherart gezüchtete Organe würden vom Körper des Erkrankten nicht abgestoßen. Das therapeutische Klonen ist gegenwärtig in Großbritannien erlaubt, nicht jedoch in anderen europäischen Ländern.
    Kritikerinnen und Kritiker dieser Verfahren weisen darauf hin, dass damit die Heilung von Krankheiten in Aussicht gestellt wird, obwohl das nicht dem Stand der Forschung entspricht. Ob es jemals möglich sein wird, solche Therapien zu entwickeln und anzuwenden, sei gegenwärtig nicht absehbar.

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