Hallo, habe gerade das folgende gelesen und hoffe doch sehr, dass es sich dabei nur um einen schlechten Scherz handelt ? :o
Falls nicht, wäre das ja wohl echt die Höhe, fehlt grade noch, dass die Ärzte jetzt auch noch für uns entscheiden dürfen, man wird ja eh´schon nicht mehr als mündiger Pazient betrachtet !!!
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Sterilisation unter Umständen auch ohne Zustimmung zulässig
Bad Kreuznach (dpa) - Ein Arzt kann eine Patientin auch ohne deren ausdrückliche Zustimmung sterilisieren, wenn er während einer Kaiserschnittgeburt erkennt, dass eine erneute Schwangerschaft lebensbedrohlich werden könnte. Das urteilte das Landgericht Bad Kreuznach.
Der Arzt dürfe in diesem Fall von einer mutmaßlichen Einwilligung der Patientin ausgehen. Ein späterer Widerspruch der Frau sei insoweit rechtlich unerheblich, betonten die Richter (Az.: 3 O 148/03).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage einer Frau ab. Sowohl die Geburt des ersten als auch des zweiten Kindes der Frau erfolgte durch einen Kaiserschnitt. Bei der zweiten Geburt nahm der Arzt zugleich eine Sterilisation vor, da nach seiner Auffassung eine weitere Schwangerschaft für die Patientin lebensbedrohlich geworden wäre. Angeblich erfuhr die Klägerin erst Jahre später davon, als sie von ihrem neuen Lebenspartner nicht mehr schwanger werden konnte. Sie verlangte daher Schadensersatz sowie ein Schmerzensgeld von mindestens 15 000 Euro.
Das Landgericht sah für diese Forderungen jedoch keine rechtliche Grundlage. Ein gerichtlich beauftragter Gutachter hatte die Befürchtungen des behandelnden Arztes als berechtigt angesehen. Der Arzt habe daher die Einwilligung der Frau während der Operation unterstellen dürfen. Ob sie tatsächlich erst Jahre später davon erfuhr, werteten die Richter vor diesem Hintergrund als unerheblich