Hallo Zusammen,
ab 01.01.2005 gibt es eine Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge für kinderlose. Wie steht Ihr zu dieser Ungerechtigkeit. Die Höhe ist nicht sehr hoch jedoch vom Prinzip, ne Frechheit. Was denkt Ihr darüber?
grüße René
Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge
-
-
Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge
Hallo Rene,
ich habe bei meiner KK Widerspruch eingelegt.
Nach zahlreichem Briefverkehr und der Aussage ich wäre die einzige die gegen diesen Bescheid klagen würde, ist mein Widerspruch bei der Zentrale der KK gelandet von wo ich laut denen ihrer Aussage dann auch einen Bescheid erhalten werde mit dem ich dann Klage einreichen kann.
Über dieses Thema könnte ich mich nur noch aufregen, ziehen einem einfach die Beiträge vom Lohn ab und wollen uns noch für dumm verkaufen. Bodenlose Frechheit. :motz: :motz: :motz: :motz: :motz:
Wenn wir uns nicht wehren werden diese Beiträge womöglich noch höher geschraubt und wer weiss vielleicht bekommen wir eines Tages auch nur 50 % unserer Rente, der Rest fließt an Familien mit Kindern denn die brauchen ja die Kohle nötiger als wir. Wie wäre es wenn wir kinderlosen bis zur Rente arbeiten und dannach eingeschläfert werden??
Wir brauchen unser mühsam erspartes Geld für die Erfüllung unseres eigenen Kinderwunsches und nicht um fremde Kinder zu finanzieren.In diesem Sinne
LG
Josie -
gelöscht
gelöscht
-
Antwort vom Kanzler
Ich habe mal bei unserem Kanzler angefragt, hier die Antwort:
...Der Bundeskanzler bedauert sehr, dass Sie keine Kinder haben können...
... Bei der Neuregelung der Pflegeversicherung geht es nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ausschließlich um ein höheres Maß an Solidarität mit den Kindererziehenden. Dies leisten mit der Kindererziehung neben den Beiträgen, die sie zahlen, einen zusätzlichen Beitrag zum Erhalt eines umlagenfinanzierten Sozialversicherungssystems, von dem auch Kinderlose profitieren. 'Dies rechtfertigt es, von den Versicherten, die keine Erziehungsleistung erbringen, einen Ausgleich einzufordern.
Ich kann verstehen, dass Sie diese Regelung aufgrund Ihres persönlichen Schiksals zunächst als ungerecht empfinden. Ich gebe jedoch zu bedenken, dass der Gesetzgeber mit dieser Regelung zum 01. Januar 2005 keinen "Strafbeitrag" für Kinderlose eingeführt hat. Maßstab für die Beitragsentlastung für Versicherte mit Kindern sind allein die tatsächlichen Erziehungsaufwendungen, die naturgemäß nur dann anfallen, wenn Kinder im Haushalt leben. Durch einen generativen Beitragszuschlag für Kinderlose Versicherte werden Erziehende deshalb relativ entlastet.
MfG -
Antwort vom Bundesministerium für Familie ...
hier die Antwort:
.... Bei der Beitragserhöhung geht es nicht darum Kinderlose zu bestrafen oder zu diskriminieren. Auch Politikerinnen und Politikern ist selbstverständlich bewusst, dass es eine Vielzahl von Menschen gibt, deren Kinderwunsch aus den verschiedensten Gründen und oft auch - wie bei Ihnen - gegen Ihren Willen unerfüllt bleibt.
...... -
gelöscht
gelöscht