..es hat mir ja keine Ruhe gelassen - obwohl es mich ja zZt nix angeht ![]()
Wie kommt man - verflixt noch mal - auf 5 Jahre Erziehungszeit bei Zwillingen nach den neuen geltenden Richtlinien seit 01.01.04? (Eigentlich 3 pro Kind, also insgesamt 6.)
Nu hab ich´s: Da unmittelbar nach Geburt das 1. Jahr genommen werden muss, bedeutet dies, dass für beide zusammen das jeweils 1., also zeitgleich insgesamt 2 von den jetzt möglichen 6 Jahren anfallen. Danach können für den einen Zwilling nochmal 2 Jahre beantragt werden - macht 4 Jahre; bleiben noch 2 Jahre, die je nach Gefühl- und Wellenschlag (nicht ganz.. ;)..) anschliessend für den zweiten Zwilling beantragt werden können.
So, und das macht dann zusammen 5 Jahre!
frowlein ![]()
* meine sind ja schon 3 1/4.....