Antw:für Maggy
Liebe Maggy,
das ist wirklich eine schreckliche Situation, in der du dich befindest. Du hast mein Mitgefühl.
Ich weiß allerdings nicht, was dem Kindsvater die Unterlagen bringen sollen. Meines Wissens nach bist du dem Gesetz nach die leibliche Mutter, egal ob EZS oder nicht. Wegnehmen oder was auch immer deine Befürchtungen sind, kann er dir das Kind also wg EZS nicht. Bei einer Scheidung müssten die normalen Gesetze gelten und ihr müsst euch einigen.
Was ich an deiner Stelle aber grundsätzlich überdenken würde ist "das nicht aufklären". Zum einen halte ich da nichts von, aber das ist meine persönliche Einstellung. Zum anderen kann er es natürlich, wie du schon vermutest "gegen dich verwenden". Als Druckmittel, .... Und vielleicht auch später um dich bei eurem Sohn in Misskredit zu bringen "die ist gar nicht deine Mutter". Dem kannst du nur zuvorkommen, indem du rechtzeitig aufklärst.
Ich denke du solltest dir auf jeden Fall psychologische Unterstützung holen.
Ich wünsche dir alles alles Gute für die Zukunft und dass dein Ex doch noch zur Besinnung kommt.
Herzlichst Bernstein