Re: neu in diesem Forum - stehe vor der Entscheidung EZS
P.S.:
Eine griechische Klinik in Thessaloniki, die hier schon mal erwähnt wurde:
Such mal nach alten Beiträgen von Yno, Ivy oder pentagrion
f.
Re: neu in diesem Forum - stehe vor der Entscheidung EZS
P.S.:
Eine griechische Klinik in Thessaloniki, die hier schon mal erwähnt wurde:
Such mal nach alten Beiträgen von Yno, Ivy oder pentagrion
f.
Re: neu in diesem Forum - stehe vor der Entscheidung EZS
Hallo, Sonnenblümchen.. ![]()
vielleicht ist es kein großer Trost für Dich und alle anderen, die rund um Schwangerschaft, Geburt und 1. Lebensjahr einen engen Herzensmenschen gehen lassen mussten, aber da scheint es tatsächlich einen Zusammenhang zu geben.
Kommt ein neues, enges Familienmitglied in den Kreis, geht eines. Manchmal ein bis 2 Jahre zuvor bis 1 bis 2 Jahre nach der Geburt. Und es hat nicht zwingend etwas mit dem fort geschrittenen Alter des Gehenden zu tun.
Als Agnostikern bin ich von der Unvergänglichkeit der Seele überzeugt, die ihrerseits endlich in der Gesamtsumme ist. Das heißt: Seele kommt nicht neu dazu, sie wird nur immer wieder, wenn ein Lebewesen entsteht, neu verteilt. Vergeht ein Lebewesen, kehrt dessen Seele in die Gemeinschaft aller Seelen zurück, um von dort aus - vielleicht "neu angemischt" oder "schlecht umgerührt" - über den Regenbogen (so schön steht es in manchen Kinderbüchern) in ein neues Leben, vielleicht das Deines Kindes, zu gleiten.
Viele von uns haben das Gefühl, dass ihre Kinder einen besonderen Schutzengel haben. Manchmal - so wie bei mir - ist es der verstorbene, geliebte Großvater (an dessen Geburtstag meine Kinder geboren wurden -spontan!), bei anderen sind es die Sternenkindergeschwister oder ein allerbester Freund...
Und da eine liebe Seele bereits Deinen Kreis verlassen hat, soll bald eine neue wieder hinein treten. Nun öffne den Kreis und bitte sie herein.
Egal, wie: Die (Kinder-)Seele, die zu Dir kommt, ist Dir bestimmt... und sie wird Dich finden. Ob in Griechenland oder sonstwo auf diesem rumeiernden blauen Elipsoiden.
Verhalte Dich wie die von Dir als Profilnamen gewählte Sonnenblume: Wende Dich dem Licht und seiner Wärme entgegen.
Du hast diesen Weg ja schon gewählt... ![]()
frowlein
Re: Klinik Unica Brünn
Liebe alva,
Danke für die Blumen.. *knicks*
Aber jeder das, was er am Besten kann!
Ich zitiere an dieser Stelle auch gern mal einen Arzt, der mich zwar nicht behandelt hat, aber den ich auf Grund seiner persönlichen Sichtweise speziell zum Kliniken- und Kollegenhickhack sehr schätze: "Ich bin Arzt, kein Kreuzritter. Wer von mir behandelt werden möchte, ist herzlich willkommen." (Dr. Aizpurua)
(Und ich bin sicher, dass auch bei ihm mal das eine oder andere schief laufen kann. ABER: Die Ärzte, die ihre Qualitätsstandards verbessern möchten, lesen auch hier im Forum....
)
frowlein
Re: Hibbel-Ordner und WS-lerinnen
Liebe Arianna,
wenn Erkältungen Schwangerschaften verhindern würden, gäb´s von Herbst bis Frühsommer keine Wunderkugeln!
Bedeutet ja auch eher, dass Deine Immunabwehr gerade mit was Wichtigerem beschäftigt ist, als sich auf unschuldige kleine Zellhäuflein zu stürzen... ![]()
Ich habe auch noch nie von einer verschnupften Gebärmutter gehört oder ´nem leichten Kratzen im (Gebärmutter)hals?? :lupe:
frowlein ;D
Re: Klinik Unica Brünn
@ Kleine... und alle anderen sowieso... ![]()
Als langjähriges und bekanntermaßen sehr kritisches Forumsmitglied kann ich nur bekräftigen, wie wichtig es ist, dass hier auch Meinungen und Erfahrungen ausgetauscht werden, die nicht dem "mainstream" zuzuordnen sind.
Klinikseiten lesen kann jeder.
Doch das ist nichts im Vergleich zu den Eindrücken, die hier jede/r ganz persönlich sammelt - da darf´s auch gern mal angefressen und/oder hochemotional durchgeballert euphorisch sein! Dafür ist es ja auch ein "Forum von und für Betroffene" und keine Plattform für nüchterne, wissenschaftliche Exkurse.
Wenn jemand für sich entschieden hat "Da geh´ ich nicht mehr hin, weil..." dann gehört das in dieses Forum genauso wie Grundsätzliches zu den Themen "Wo beginnt die Geschäftemacherei?" etwa bei der Embryonenvorproduktion "auf Halde" - wie es auf einigen russischen Klinikseiten zu lesen ist, "illegale Tricksereien mit dem Anonymitätsgebot" - s. Südafrika, "unpersönliche Betreuung" wie in einigen spanischen Großkliniken oder die "verschwundenen Embryonen" einer Forumsteilnehmerin in einer tchechischen Klinik.
Wir sind nicht hier, um als ferngesteuerte lebendige Werbeträger zu fungieren.
Vielleicht hat der eine oder andere hier schon mal für bestimmte Lobhudeleien Vergünstigungen angeboten bekommen (und angenommen)... dann umso besser, dass es dieses Forum gibt, und Erfahrungsberichte anderer Patienten geschönte Bilder ganz schnell wieder gerade rücken.
Wir als Schon- oder Demnächst-Eltern sollten so viel beispielhaft (!) klaren Geist besitzen, dass wir in der Lage sind zu differenzieren!
Und was "Klatsch & Tratsch" betrifft: Fällt unter die Kategorie "Sozialhygiene" UND Ich liiiiiiiebe es!
frowlein
Re: IVI-Valencia-Ordner
Liebe Mirabella,
die Tabelle, die ich hier mal gepostet habe, geht von einem Wert von 72 aus nach 13 Tagen ab TF mit einem 2-3 Tage alten Emb.
Bedenkt man, dass Du 6 Tage alte Blasts hattest, Dein Transfer vor 9 Tagen war, komme ich auf 15 Tage ab Befruchtung insgesamt. Verglichen zu dem Wert für 13 Tage + 2 Tage = 72, sind Deine 87 doch völlig i.O. ![]()
Lass Dich nicht kirre machen von all den 3-stelligen Zahlen hier! Mein Gyn hat immer gesagt: "Unter 5 is nix."
Sieht auch so aus, als hättest Du erst vor 2 Tagen die Einnistung gehabt. Ab da geht´s auch erst so richtig los mit der HcG-Produktion. Der Wert ist also prima.
Lass am Montag noch mal testen. Bis dahin sollte er sich verdoppelt haben..
Passt schon!!!!
frowlein
Re: Alicante, Dr. Aizpurua - Wer noch?
Ja, das ist doch ´ne gute Idee: Beide Kliniken anschauen.
Mit dem Auto ca. 2 Stunden zwischen beiden Städten. Schöne Strecke an der Küste entlang... und Flüge cross buchen: Valencia Ankunft - Alicante Abflug... oder umgekehrt. Gibt auch ´ne gute innerspanische Verbindung.
(Ich glaube, auch AirBerlin fliegt beide Destinationen... aber diese Aussage ist absolut ohne Gewähr.)
f.
Re: Alicante, Dr. Aizpurua - Wer noch?
Hallo, Anna,
ich hatte einige sehr freundliche und fachlich sehr informative Telefonate mit Dr. Aizpurua, bevor er vom IVI Valencia nach Bilbao wechselte, um dort als Klinikleiter das IVI Bilbao aufzubauen.
Und ja, Hope schätzt es wohl richtig ein: je erfolgreicher eine Klinik, desto größer und damit vermutlich zwangsläufig unpersönlicher geht´s dann zu.
Eine große Klinik hat aber auch Vorteile: Geballte Fachkompetenz von vielen Fachärzten unterschiedlicher Disziplinen, Forschung und Wissenschaft immer ganz vorn mit dabei.
Wenn ich das hier aber richtig quer gelesen habe, bedient sich Dr. Aizpurua auch jener "Quellen" - nur eben "out gesourced".. das macht´s mindestens ebenso kompetent, aber eben "übersichtlicher".
Du musst halt entscheiden, was Dir eher entspricht.
Bauch, einfach nur Bauch. ![]()
frowlein
Re: Alicante, Dr. Aizpurua - Wer noch?
Liebe Anna,
mach Dir ´ne Liste, was für Dich / Euch wichtig ist.
Von persönlicher Ansprache über Erreichbarkeit (telefonisch, mail, Flugverbindungen und -kosten) bis hin zu Deinem Bauchgefühl (gaaaaanz wichtig!!)
Kein Wunder, dass es Dir schwer fällt; schließlich ist Dr. Aizpurua ja auch ein sehr guter IVI-Arzt gewesen. Und mit Dr. Wegmann scheint er eine ebenbürtige Kollegin an seiner Seite zu haben. Das heißt, die weltweit beachtenswerten Qualitätsstandards des IVI werden mit Sicherheit maßgeblich für Dr. Aizpurua und sein Team sein.
Was mir beim IVI NICHT gefallen hat, war, dass beim ersten Transfer ein anderer Arzt als "meine" Dra. Vidal Dienst hatte. Aber das war einfach nur blödes timing. Dafür habe ich beim zweiten Transfer darauf bestanden, dass Dra. Vidal den Transfer begleitet... und gegen das anfängliche Gezicke von den "Empfangsdamen" habe ich mich dann durchgesetzt.
Ich könnte mir vorstellen, dass Dr. Aizpurua und sein Team in diesem Punkt einen leichten Vorsprung erzielen... ![]()
Daumen gedrückt für Deinen Weg!
frowlein
Re: "Aktion Kinderwunsch e.V." ruft zur Teilnahme auf
Wer hat noch nich?
Re: IVI-Valencia-Ordner
War doch klar!!! ![]()
...und jetzt warten wir alle gespannt auf den Wert... bei DEN Schmerzen... :lah:
frowlein
Re: !! Dtsch. Abstammungsregelung EZS-Kind zur Empfängerin / Verwandtschaftsklärung
@ Columbia
Die biologische Verwandtschaft kann aber nicht nachgewiesen, bzw. sie kann sogar eindeutig widerlegt werden.
Damit konnten andere Erbberechtigte vor dem Inkrafttreten des §1591 BGB dem EZS-Kind den Status eines Abkömmlings (= biologischer Verwandter) und damit diesem Kind dessen Erbe streitig machen (s. Regelung gesetzliche Erbfolge).
Das bedeutete, dass etwa der "Blut-und-Boden"- Großvater (s. Beitrag im Aufklärungs-Thread) dem EZS-Enkelkind im Falle des Todes von dessen Mutter das Erbe hätte verweigern bzw. wegnehmen können.
Es geht also nicht um die Mutter, sondern um die verwandtschaftliche Beziehung des Kindes zur gebärenden Mutter und die damit zusammen hängenden Rechtsfolgen (vergl. Leihmutterschaft).
Da mit der Geburt von EZS-Kindern die bisher als immer sicher angenommene biologische Verwandtschaft ("mater semper certa est") nicht mehr gegeben war (s. wie vor), musste dies nun explizit geregelt werden, damit auch die Erbfolge der EZS-/EmbA- Kinder als Abkömmlinge 1. Ordnung gesichert ist.
Nun sind sie also einem biologischen oder adoptierten Kind rechtlich gleich zu setzen - durch die Geburt. Egal, ob biologisch mit der gebärenden Mutter verwandt oder nicht.
Damit ist die Geburtsurkunde aber auch nicht mehr als Nachweis der biologischen Verwandtschaft zu sehen (s. Leihmutterthematik).
Umgekehrt bedeutet diese Mutterdefinition nach § 1591 nämlich auch, dass ein Abstammungsgutachten nicht mehr ausreicht, um die Leiblichkeit zu beweisen: "Nur weil Sie und das Kind die selben Gene haben, Frau X, heißt das noch lange nicht, dass sie dieses Kind auch geboren haben. NUR die Frau, die dieses Kind geboren hat, ist die Mutter."
Gem. §1591 BGB haben nun alle durch die selbe Mutter adoptierten oder geborenen Kinder die selben Rechte, den selben Verwandtschaftsgrad - auch im Erbrecht.
Damit sind diese Kinder übrigens auch entsprechend verwandt mit dem Opa mit den schrägen Ansichten und damit auch uneingeschränkt erbberechtigt - ob dem das nun passt oder nicht! ![]()
frowlein
Re: !! Dtsch. Abstammungsregelung EZS-Kind zur Empfängerin / Verwandtschaftsklärung
Ergänzung
Der Begriff "Verwandschaft" wird also wie folgt unterschieden:
biologisch = genetisch, "tatsächlich"
leiblich = geboren von einer biologisch oder nicht-biologisch verwandten Frau
juristisch = leiblich oder adoptiert oder - gilt nur für Männer: - anerkannt
Re: !! Dtsch. Abstammungsregelung EZS-Kind zur Empfängerin / Verwandtschaftsklärung
@ feist: Welchen "Zusatz" meinst Du?
Die Einzelnorm 1591 oder das mit der Vaterschaftsanfechtung?
EZS ist in D nicht erlaubt. (Das gilt auch für die EmbA, da ja ein Teil des Embryos der Eizelle einer fremden Frau entstammt - doch hier streiten sich die Geister ...um eine klare Regelung, s. Forderungen des "Kinderwunsch e.V." )
Fakt ist, dass es EZS- und EmbA-Kinder in D gibt. (Folgt man den Schätzungen meines Gyn, der von "mittlerweile gut 1000" allein in Hamburg ausgeht, dürften es bundesweit - auf die einzelnen Bundesländer hochgerechnet - mittlerweile so um die 15.000 sein, Tendenz signifikant steigend.)
Bei §1592 ff. achte mal auf das Inkrafttreten (gültig ab 1.9.09). Mit dieser Regelung soll im Besonderen "leichtfertig" anerkennenden unverheirateten Männern sowie Männern, die ein nicht genetisches Kind wegen Zuzugsoption der Mutter nach Deutschland als eigenes anerkennen, zwar weiterhin die Möglichkeit gegeben sein, zu "widerrufen" --ABER nur noch innerhalb einer gewissen Frist!
Der wichtigste Anlass für diese Regelung ist aber, dieses ständige Hickhack um "Papa´s maybe", heimliche DNA-Tests (die im Übrigen nicht zulässig sind) etc. drastisch einzuschränken.
Wer anerkennt, hat eine Frist von 2 Jahren, die (somit eigene) Vaterschaft anzufechten. Bei verheirateten EZS- und EmbA-Vätern also ab Geburt des Kindes (...da sie a) als Ehemänner per se die Vaterschaft anerkennen und b) davon auszugehen ist, dass sie von der Behandlung wussten...). Bei Vätern, die erst später von der tatsächlichen Sachlage erfahren, beginnt die 2-Jahres- Frist ab Kenntnis von der tatsächlichen Abstammung.
Grundsätzlich kann auch der genetische Vater die Vaterschaft des Anerkennenden anfechten. (Deswegen die ausschließenden Vereinbarungen hierzu bei Samenspendern.)
Inwieweit im Falle einer EmbA die vertraglichen Vereinbarungen, die im Ausland geschlossen wurden, auch in Deutschland Gültigkeit besitzen, entzieht sich meiner Kenntnis. Auf alle Fälle können diese Dokumente hilfsweise belegen, dass der EmbA- Vater ab einem bestimmten Zeitpunkt definitiv von der tatsächlichen Abstammung wusste. Ficht er dann nicht innerhalb von 2 Jahren an, Thema erledigt. WENN dann nicht irgendwann der tatsächliche Vater (hier: ausländischer Samenspender) auftaucht und anficht - was aber höchst unwahrscheinlich ist.
@ Tapabo
Ja, taufrisch ist das Ding nicht mehr, aber: meine Jungs sind älter. ![]()
Da ich hilfsweise schon vor 8 Jahren ein anderes juristisches Konstrukt mit meiner Familie gewählt hatte (Erbschaftsverzichtserklärungen, notariell beurkundet) und das Thema für mich damit erledigt war, ist der 1591 dann an mir vorbei gerauscht...
@ Lunachild
Kinder, die zur Adoption freigegeben werden, sind bis zum Zeitpunkt der Adoption Abkömmlinge 1. Ordnung zur leiblichen Mutter.
Mit der Adoption eines Kindes (zu unterscheiden: Minderjährigen- und Erwachsenenadoption) erlöschen rechtlich alle bisherigen Verwandschaftsbeziehungen zur abgebenden Mutter / Eltern.
Das heißt: Die tatsächliche biologische oder leibliche Verwandschaft hat keine rechtliche Bedeutung mehr, bleibt aber ein nachwievor bestehender Fakt, von dem das Kind auf Grund entsprechender gesetzlicher Bestimmungen in Kenntnis zu setzen ist. (s. hierzu: Recht auf das Wissen über die eigene Abstammung).
Mit dieser Regelung sollte u.a. auch die in D verbotene Leihmutterschaft weiter erschwert werden. Soll heißen: Selbst wenn die Geburtsurkunde auf eine bestimmte Frau ausgestellt ist, bleibt nach deutschem Recht die leibliche Mutter (also die, die das Kind tatsächlich geboren hat) dennoch solange die Mutter nach §1591 bis eine rechtlich einwandfreie Adoption erfolgt, die die leibliche Verwandtschaft durch die sog. juristische Verwandschaft ersetzt.
Im Falle des Mutterwerdens durch verbotene Leihmutterschaft reicht also der manchmal mögliche Nachweis der genetischen Verwandschaft von Empfängermutter und Leihmutterkind nicht mehr aus, um eine Geburt durch die Empfängermutter vorzutäuschen und/oder den Vorwurf der Geburtsurkundenfälschung zu entkräften, da der §1591 nicht mehr von der genetischen Verwandschaft als Beweis der Leiblichkeit ausgeht.
Kommt also eine Leihmutter auf ein paar höchst ungemütliche kostenintensive Ideen, hilft auch kein blutserologisches Abstammungsgutachten, das die genetische Verwandschaft zwischen Empfängermutter und Kind beweist.
:freak: Ich glaube, ich muss mal wieder die Zeitung mit den 4 großen Buchstaben lesen... das erdet!
frowlein
Manchmal ist es ausgesprochen lohnend, Sachverhalte in Zeitabständen immer noch einmal neu zu recherchieren, BEVOR man los schreibt!
In diesem Fall gilt der Tadel mir selbst!! :wall:
§ 1591 BGB:
Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.
Wurde zuvor keine besondere Regelung zur Mutterschaft und deren Rechtsfolgen für Mutter und Kind durch den Gesetzgeber für notwendig erachtet ("Mater semper certa est" , lat.: "Die Mutter steht immer sicher fest"), ist
dieser Paragraph extra in Bezug auf EZS-Mutterschaften in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen worden.
Er bestimmt die Art der Verwandtschaft zwischen EZS-Kind und leiblicher Mutter, indem er die sog. juristische Verwandschaft vorgibt, die einer genetischen Verwandtschaft gleich zu setzen ist und somit auch in erbrechtlichen Fragen dieses Kind zu einem zu berücksichtigenden Abkömmling 1. Ordnung zur EZS-Mutter erklärt.
Ebenso anzuwenden auf Mutterschaften durch Embryonenadoption.
§ 1592 BGB
Vaterschaft
Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.
(Fassung vom 17.12.2008 / Gültig ab: 01.09.2009)
(Die Vaterschaft kann grundsätzlich innerhalb einer 2-Jahresfrist nach Kenntnisnahme der tatsächlichen Vaterschaft angefochten werden; hierbei wird gesondert auf die Möglichkeit der Anfechtung auch bei vorheriger wahrheitswidriger Anerkennung hingewiesen. Auch der biologische Vater kann anfechten.)
frowlein
Re: IVI-Valencia-Ordner
...und wenn die nix finden, nun, dann ahnen wir ja, wem Du die Schmerzen zu verdanken hast!!! :ja:
f.
Re: IVI-Valencia-Ordner
Liebe Mirabella,
beschreib doch mal, wie der Schmerz so ist... so wie "normales" Bauchweh oder ist´s eher ein Zwicken und Zwacken von innen?
Manche Frauen sagen auch: "So stelle ich mir Blinddarmschmerzen vor...".
frowlein
Wenn´s heut´ abend doller wird oder morgen früh noch nicht besser ist, dann warte nicht bis zum Nachmittag. Entweder mal in die Gyn des nächsten KH oder dem Doc gleich morgen früh auf den Schreibtisch gehüpft.
Auch das seelische Gleichgewicht ist wichtig für eine Schwangerschaft!
Deswegen gib´ ruhig die "Frau am Rande des Nervenzusammenbruchs" und scheuch´ die Weißkittel auf. Du kannst schließlich nix dafür, das sind die Hormone.. :roll:
Re: Neuen, fixierten Ordner zum Thema Aufklärung? Bitte um Eure Meinung
Hey, Christoph,
super, dass Du Dich meldest! Dankeschön.
Da nicht registrierte Leser nicht im Elternforum lesen können, wo sich die anderen Beiträge locker verteilen...:
Wie wäre es so? -->
Hier im Allgemeine Fragen-Ordner - ähnlich wie der EZS-Sorgerecht-Ordner. Über-/Obertitel "Aufklärung EZS / EmbS", kleinere Ordner darunter (s. mein posting weiter oben).
Dann können sich hier wieder ungestört nur die WSler und Hibbler tummeln, um dann bei Interesse mal eben im Aufklärungs-Ordner zu lesen, wenn ihnen danach ist, und die "Alten" tauschen sich ggfs. im Aufklärungs-Ordner aus, für alle, auch Gäste, lesbar, und können trotzdem hier mal eben über Fragen der Hibbler sausen und ggfs. ihr "Altenwissen" einwerfen oder auf ältere Beiträge dazu verweisen...
frowlein
Schön, dass Du weiter machst.
Re: Hysteroskopie bei Blutung?
Liebe Häsli,
ich habe Deine Geschichte nicht im Detail verfolgt, deswegen weiß ich nicht, zu welchem Zweck bei Dir eine Hysteroskopie vorgenommen werden sollte.
Grundsätzlich ist eine solche aber auch unter Blutung möglich. Dient sogar mitunter zur Abklärung einer solchen.
Bildchen gefällig? --> http://de.wikipedia.org/wiki/Hysteroskopie
Toitoitoi... und einfach den Onkel Doktor fragen.. ![]()
frowlein
Welche Klinik ist die richtige? Was, wenn es unterschiedliche ärztliche Meinungen gibt?
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