Nur noch mal als kleine Erinnerung, ab dem 01.07.15 gelten die neuen Formulare. Sollte jemand das alte bereits vorbereitet haben einfach zur Stressentlastung kann er diese nicht mehr verwenden.
Bei Alleinerziehenden ist dieser Bescheid nötig, der das alleinige Sorgerecht der Mutter bestätigt, wenn sie die Vätermonate in Anspruch nehmen will und somit 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen möchte: Antrag auf Bescheinigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im
Sorgeregister gemäß § 58 a SGB VIII (erhältlich bei den Jugendämtern vor Ort)
Neue Formulare zum Erziehungsgeld ab 01.07.15
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Antw:Neue Formulare zum Erziehungsgeld ab 01.07.15
Huhu In meiner Stadt haben sie mir bei der Elterngeldstelle gesagt ,ich sollte die Formulare mitnehmen und erstmal "altes Elterngeld" beantragen . Sie hätten selbst noch keine Ahnung wie das alles läuft.
Also vielleicht zur Sicherheit jeder bei seiner zuständigen Elterngelsstelle doch vorab nachfragen bevor alles doppelt und dreifach beantragt wird.
liebe Grüße Noemi -
Antw:Neue Formulare zum Erziehungsgeld ab 01.07.15
Insgesamt denke ich auch, dass es in der Übergangsphase auch so gehen wird. Bin mir aber nicht sicher. Gehe ja immer zur SS-Beratung vom Gesundheitsamt, weil die eben auch Formularhilfe anbieten. Wir hatten ja schon die alten Forumlare auch parat, aber jetzt wo die neuen schon da sind, nehmen wir eben das neue Formular
Generell würde ich mich aber auch bei den Elterngeldstellen informieren. Ist ja wie mit allen Intuitionen, bei einem geht es bei dem anderen nicht
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Antw:Neue Formulare zum Erziehungsgeld ab 01.07.15
Liebe Spätemutti,
kannst Du vor der Geburt auch schon formell etwas Regeln oder alles nur, wenn die Würmchen auf der Welt sind?
Liebe Grüße
KleineWulli
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Antw:Neue Formulare zum Erziehungsgeld ab 01.07.15
Huhu Kleinewulli
für den Antrag auf Elterngeld müssen die Babys geboren sein Du brauchst die Geburtsurkunde. Ich war bei der Elterngeldstelle um schon mal zu wiisen was geht und was ich tun muß.Das entspannt mich immer wenn ich Infos habe und planen kann. liebe Grüße Noemi -
Antw:Neue Formulare zum Erziehungsgeld ab 01.07.15
Lieben Dank für die Antwort.
Beste Grüße
KleineWulli :051bye:
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Antw:Neue Formulare zum Erziehungsgeld ab 01.07.15
Noemi hat recht, für die formellen Sachen müssen die Babies erst geboren sein, aber jeder kann wirklich schon gut was vorbereiten. Ich selbst bin ja immer bei der Schwangerenberatung beim Gesundheitsamt, weil die eben auch Formularhilfe anbieten, die hatten bisher auch immer die neuesten Sachen parat. Z.B. wusste ich ja, dass wenn man das übliche alte Erziehungsgeld beantragt, teilweise wohl noch die alten Formulare verwenden kann, aber dies nicht von jeder Elterngeldstelle angenommen wird. Da kann man sich wie Naomi auch schon vorab mit der Elterngeldstelle in Verbindung setzen.
Bei der Formularberatung habe ich auch erfahren dass es jetzt 3 Varianten gibt von Elterngeld.
1. Basiselterngeld (altes Elterngeld)
2. Elterngeld Plus (verlängertes Elterngeld)
3. Elterngeld Plus plus + Partnerschaftsbonus.Naja und in meinem Fall eben der Hinweis, dass man nun bei der Beantragung der Vätermonate eben gleich den Negativbescheid mit einreichen muss, was früher auch etwas zeitlich verschoben werden konnte.
So konnte ich z.B. mich gleich mit dem Jugendamt in Verbindung setzten. Der nette Herr hat mich über die Rechtslage informiert, und mir mittlerweile ein Schreiben zugesandt mit dem Antrag auf Prüfung im und Bestätigung des Registers, sowie mit den Dingen die noch benötigt werden (Geburturkundenkopie etc.) und der Auskunft "Sehr geehrte Fr. X, damit für Ihr Kind ein Negativattest ausgestellt werden kann, welches bestätigt, dass Sie das alleinige Sorgerecht haben, bitten wir Sie beiliegenden Antrag vollständig auszufüllen und an uns zurück zu senden. Nach erfolgter Prüfung werden wir Ihnen dann eine Bescheinigung zukommen lassen."
So kann ich jetzt einfach entspannter sein und alles vorab ausfüllen, so dass dann alles schneller geht wenn mein Kind geboren ist.
So wird jetzt noch der Elterngeldantrag vorbereitet. Die Verdienstabrechnungen kopiert und auch das kann dann sofort auf den Weg wenn das Kind geboren ist.
Vom Finanzamt habe ich mir schon mal den Antrag auf Wechsel in die Steuerklasse 2 geholt, der dann eingeleitet werden kann, sobald das Kind da ist und auch legal beim Lohnsteuerjahresausgleich von 2015 eingesetzt werden kann.
Den Kindergeldantrag kann ich schon mal vorbereiten. Hierzu ist zwar normalerweise die Identifikationsnummer des Kindes notwendig, da ich aber im öffentlichen Dienst arbeite, und hier der Arbeitgeber die Kindergeldkasse unter sich hat, kann ich die auch noch nachreichen. Bei der normalen Kindergeldkasse weiß ich es nicht, aber ich denke wenn es schnell gehen muß kann man dann ja beim Bundeszentralamt für Steuern eine Zuteilung beschleunigen.
Dann kann ich auch noch die Elterneitformulare vorbereiten, also den Antrag auf Elternzeit und den Antrag auf Arbeitszeit reduziertes Arbeiten während der Elternzeit (2. u. 3 . Jahr)
So Sachen kann man gut vorbereiten.
Ich bin da in den Vorbereitungen vielleicht etwas zwanghaft, aber ich muss ja alles alleine machen und denke nach der Geburt habe ich da möglicherweise auch weniger Energie dazu. Und es beruhigt ungemein schon einiges geklärt zu haben.
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Antw:Neue Formulare zum Erziehungsgeld ab 01.07.15
Was für eine Formularwust! Wahnsinn! Aber die Vorbereitung klingt vorbildhaft! Besten Dank für die Tipps!
:051bye: KleineWulli