- Offizieller Beitrag
Augsburger und Münchner Juristen stellen in Form des AME-FMedG eine grundsätzliche Novellierung des Fortpflanzungsmedizinrechts für die Bundesrepublik Deutschland vor.
Augsburg/München/HR/KPP – Sechs Medizin- und Gesundheitsrechtler der Universität Augsburg und der Ludwig-Maximilians-Universität München haben einen Gesetzentwurf für ein zeitgemäßes Fortpflanzungsmedizingesetz vorgelegt: den AME-FMedG (Fortpflanzungsmedizingesetz – Augsburg-Münchner-Entwurf). Dieser Entwurf stellt eine grundsätzliche Novellierung des Fortpflanzungsmedizinrechts für die Bundesrepublik Deutschland vor. Vorgeschlagen werden Neuregelungen für die künstliche Befruchtung, die Präimplantationsdiagnostik (PID), die Samen- und Eizellspende, den Embryonentransfer und die Leihmutterschaft sowie für den Umgang mit “überzähligen” Embryonen. Missbräuchliche Fortpflanzungstechniken wie das Klonen sollen grundsätzlich untersagt werden.
Mehr dazu findet Ihr unter http://www.eizellspende-blog.de