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  1. Dein Kinderwunschforum – Erfahrungsaustausch & Expertenantworten für Deinen Weg zum Wunschkind! 💬🩺
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  3. Allgemeine Fragen

Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???

  • yildiz
  • 20. Februar 2007 um 11:58
  • voghey
    Blastozyste
    Beiträge
    828
    • 3. März 2008 um 19:57
    • #21

    Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???

    Hey,

    auch ich finde dieses Thread sehr interessant!! Danke, für die guten Tipps. Also habe ich das richtig verstanden, dass ich künstl. Befruchtungen (egal ob ICSI oder IVF) absetzen kann. EZS aber leider nicht. Ok, das werde ich auf jeden Fall fürs letze Jahr mal ausprobieren. Da hatten wir einen Versuch. Leider habe ich das für 2006 nicht berücksichtigt, da ich es nicht wusste und da es so ein sensibles Thema ist, bei meinem Steuerberater auch nicht angesprochen habe. So was doofes manchmal. Na ja, ist ja noch nicht alles verloren.

    Für die Medis habe ich die Quittungen der Apotheke, gilt das auch? Oder kann ich nur die Rechnungen von der KiwuKlinik einreichen?

    Lieben Gruß und vielen Dank!
    voghey

  • Kiki
    Morula
    Beiträge
    515
    • 3. März 2008 um 20:30
    • #22

    Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???

    Hallo Voghey!

    Ja, die künstlichen Befruchtungen hier in DE kannst Du von der Steuer absetzen. Haben wir bisher
    auch immer gemacht und auch einiges zurück bekommen. Wir haben sowohl die Rechnungen von
    der KiWu-Klinik als auch alle Quittungen/Kassenzettel aus der Apotheke mit eingereicht.

    Dieses Jahr werden wir es dann auch mit den Rechnungen aus Spanien versuchen, wichtig halt nur,
    dass nicht EZS drauf steht, sondern IVF oder ICSI oder so.

    LG
    Kiki

    7 ICSIs (08/04 - 01/07)
    1. EZS (10/07) / 2. EZS (Kryos) (03/08)
    3. EZS bei Reprofit - 09.03.09 - endlich positiv

    <a href="http://lilypie.com"><img src="http://bd.lilypie.com/jR9Pp2.png" alt="Lilypie Ich erwarte ein Baby Ticker" border="0" /></a>

  • voghey
    Blastozyste
    Beiträge
    828
    • 3. März 2008 um 20:42
    • #23

    Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???

    Hey Kiki,

    danke für deine Antwort! Bin sehr gespannt, was wir da zurück bekommen. :)


    Lieben Gruß
    voghey

  • Nicky
    Morula
    Reaktionen
    38
    Beiträge
    534
    • 3. März 2008 um 21:54
    • #24

    Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???

    Hallo zusammen,
    wir haben die ganzen Jahre schon unsere KiWu-behandlung unter außergewöhnliche Belastungen mit angegeben, einschließlich der gefahren KM hier in Deutschland zur KiWu-Praxis. Auch meine Versuche und Abbrüche in Polen, einschließlich Medis, Flug usw. habe ich absetzen können. Für 2006 habe ich von Polen eine normale Quittung eingereicht, ohne Hinweis auf IVF oder EZ. Eine nette Dame vom finanzamt hat sich darauf bei mir gemeldet und die Kosten für 2006 so gelten lassen und hat mich drum gebeten (!), für 2007 eine genauere Rechnung vorzulegen, weil auf der Quittung von 2006 nichts angegeben war. Der Dok Lewandowski aus Warschau hat bei meinem letzten Versuch dann KIWU drauf geschrieben, ohne näher drauf einzugehen. Aber laut Finanzamt reicht das.
    herzliche Grüße Nicky

    17 IVF in Deutschland, erfolglos
    2006-2009 EZS Polen 6x erfolglos
    IVF-SPAIN , Alicante
    05.10.2015 Transfer, negativ
    11.01.2016 Transfer, 6teSSW Abort
    07.09.2016 Transfer, negativ
    02.01.2017Transfer, negativ
    KIWU bleibt unerfüllt

  • Sofie
    Morula
    Beiträge
    385
    • 4. März 2008 um 22:23
    • #25

    Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???

    Hallo Voghey,

    ich habe ja bereits eine Rechnung in Brünn erhalten und dort steht "IVF treatment" drauf - also nichts von EZS.
    Wir werden das dieses Jahr auch mit zum FiAmt geben und ich bin gespannt, was dabei rum kommt.

    Ich bin auch sehr froh, daß dieses Thema hier angesprochen wird - wüßte das alles sonst auch nicht!!!

    Grüße
    Sofie

    02/07 POF Diagnose
    09/07 1. EZS Reprofit positiv - FG 10. SSW
    seitdem: mehrere Versuche abgebrochen wg niedriger SH
    08/09 2. EZS Reprofit negativ

  • Honey
    Morula
    Beiträge
    311
    • 18. Juli 2008 um 14:48
    • #26

    Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???

    Hallo, :tach:

    hätte auch nochmal Fragen hierzu:

    Muss man beim Finanzamt die Original-Belege einreichen?

    Müssen die Belege übersetzt sein ins Deutsche, oder werden auch Belege anerkannt, die in tschechisch oder spanisch geschrieben wurden?

    Danke schonmal ... :)

    Liebe Grüße, Honey :flower:

    1. EZSP 2008: Fehlgeburt 9. SSW
    2. EZSP 2009: Versuch abgebrochen
    3. EZSP 2010: schwanger ... und Geburt eines süßen Töchterns :)

  • AW
    4-Zeller
    Beiträge
    76
    • 18. Juli 2008 um 14:57
    • #27

    Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???

    Hallo an Alle,

    weiß hier zufällig einer, ob es bei den Finanzämtern in Deutschland für KiWu-Behandlungen auch Altersgrenzen gibt?? Ist das ähnlich wie bei den Krankenkassen - mit 40 ist Schluss???
    Danke für jede Antwort,

    Andrea

    4 x ICSI in D - negativ
    06/2004 EZS in Südafrika - negativ
    02/2005 EZS bei Pronatal - positiv, aber FG 6. Woche
    08/2008 Kryotransfer bei Pronatal - negativ

  • Mariella
    8-Zeller
    Beiträge
    104
    • 21. Juli 2008 um 19:54
    • #28

    Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???

    Hallo an alle,
    hatte wegen dieser Kosten mit meiner Steuerberaterin gesprochen. Ich beschreibe es mal aus meiner Sicht.
    Das Finanzamt bekommt alle Original-Belege.
    Bei uns kommen für das Jahr 2007 : 2x ICSY die wir als Selbstzahler voll entrichtet hatten ( 1x Deutschland + 1x Oesterreich) zum Tragen ( rd. 8.000,oo€).
    Dann werden 3 Tsd € ( Eigenanteil/pro Jahr) abgezogen. (Also besser ist man legt zwei Termine/Zahlungen auf ein Jahr).
    Die verbleibenden 5000€ werden mit einen Faktor berechnet. Somit bleiben 3000€ übrig die wir bei unserer Einkommenssteuer geltend machen können. :vielposten:
    Ist unser Vater Staat nicht großzügig!?

    Hoffe Ihr kommt mit meiner Ausführung zurecht. :)

    Liebe Grüße Mariella

    von 2006 - 2010 insgesamt
    6 Versuche in 4 verschiedenen KIWU Kliniken
    der 7. in Brüno hat geklappt.
    Wir sind stolze Eltern einer gesunden süssen Tochter:-)

  • Dani82
    8-Zeller
    Beiträge
    147
    • 30. Juli 2008 um 22:04
    • #29

    Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???

    Hi,

    erstmal super gut, dass es diesen Ordner gibt!!!!!!!! :gut:

    Habe aber noch eine Frage:
    Was schriebt ihr denn in das Feld 'außergewöhnliche Belastungen'!
    Schreibt ihr auch nur IVF-Behandlung rein!?
    Das IVI hat bei uns auf die Rechnung 'Behandlung der Unfruchtbarkeit' geschrieben! Aber das ist doch auch unlogisch, weil wenn mein Mann unfruchtbar wäre, dann hätten wir die Behandlung ja in Deutschland gemacht. Also könne sie sich ja denken, dass ich diejenige welche bin. Und dem zur Folge die Behandllung illegal war.........
    Oder meint ihr die nehmen's nicht so genau. Wenn nötig sag ich dem IVI Bescheid, dass sie mir nochmal 'ne Rechnung schicken, auf der IVF-Behandlung drauf steht!
    Wäre ganz lieb, wenn jemand von euch Mädels schnell antwortet!
    DANKE!

    Liebe Grüße

    Dani

  • Mariella
    8-Zeller
    Beiträge
    104
    • 31. Juli 2008 um 10:39
    • #30

    Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???

    Hallo an alle,

    in das Feld "ausergewöhnliche Belastung" schreibst du:Kosten für KIWU-Behandlung.
    Es spielt keine Rolle wer von Euch beiden "das Problem" hat, sondern auf welchen Namen die Rechnung ausgestellt wurde.
    Ob Ihr steuerlich zusammen veranlagt werdet oder einzeln!

    Es gibt auch keine Altersbegrenzung beim Finanzamt die Kosten einzureichen( nur die Krankenkassen haben mit dem Alter ein Problem).

    Hoffe Euch zu Helfen
    Viele Grüße
    Mariella

    von 2006 - 2010 insgesamt
    6 Versuche in 4 verschiedenen KIWU Kliniken
    der 7. in Brüno hat geklappt.
    Wir sind stolze Eltern einer gesunden süssen Tochter:-)

  • Sofie
    Morula
    Beiträge
    385
    • 31. Juli 2008 um 22:33
    • #31

    Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???

    Hallo zusammen,

    noch eine kleine Anmerkung von mir - die Belege müssen nicht übersetzt sein. Ich habe auch einen Kassenbeleg aus einer tschechischen Apotheke mit beigelegt. Das war kein Thema, das wird dann umgerechnet. Ich habe aber alles extra auf einem Blatt (mit Umrechnung in Euro) aufgelistet unter der Überschrift "Kinderwunschbehandlung im Ausland".

    Grüße
    Sofie

    02/07 POF Diagnose
    09/07 1. EZS Reprofit positiv - FG 10. SSW
    seitdem: mehrere Versuche abgebrochen wg niedriger SH
    08/09 2. EZS Reprofit negativ

  • Honey
    Morula
    Beiträge
    311
    • 1. August 2008 um 21:42
    • #32

    Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???

    Hallo, :blume:

    hätte eine Frage zu den Flug- und Übernachtungskosten.

    Können diese auch steuerlich geltend gemacht werden?

    Wenn ja, was ist da noch angemessen??? :gruebel: :gruebel: :gruebel:

    In Spanien ist es so, dass man nach Möglichkeit 2 Wochen dort sein sollte.

    Kann mir kaum vorstellen, dass man 2 Wochen Hotel beim Finanzamt ansetzen kann, auch wenn der spanische Arzt die Notwendigkeit bestätigen würde, oder???

    Könnte mir jemand hierzu etwas sagen???

    Liebe Grüße, Honey :flower:

    1. EZSP 2008: Fehlgeburt 9. SSW
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  • Sofie
    Morula
    Beiträge
    385
    • 2. August 2008 um 12:02
    • #33

    Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???

    Hallo Honey,

    wir haben die Kilometer nach Tschechien und die Übernachtung (2 Nächte) mit angegeben. Wie es bei 2 Wochen aussieht, weiß ich aber leider nicht.

    Grüße
    Sofie

    02/07 POF Diagnose
    09/07 1. EZS Reprofit positiv - FG 10. SSW
    seitdem: mehrere Versuche abgebrochen wg niedriger SH
    08/09 2. EZS Reprofit negativ

  • Honey
    Morula
    Beiträge
    311
    • 10. August 2008 um 17:22
    • #34

    Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???

    Hallo,

    habe noch eine Frage zu den Quittungen der Apotheke:

    Habe gerade Folgendes in der Anleitung zur Einkommenssteuererklärung gelesen:

    "Aufwendungen für Arzneimittel können nur als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden, wenn ihre medizinische Notwendigkeit durch Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachgewiesen wird."

    Das heisst, wenn ich kein Rezept beilege bei der Einkommenssteuererklärung, kann ich die Kosten auch nicht geltend machen??? :gruebel:

    Man kauft ja auch schonmal Medikamte in der Apotheke ohne Rezept (Aspirin, Hustensaft, ...). Kann das dann nicht geltend gemacht werden??? :gruebel:

    Liebe Grüße, Honey :flower:

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    2. EZSP 2009: Versuch abgebrochen
    3. EZSP 2010: schwanger ... und Geburt eines süßen Töchterns :)

  • Wolke
    Morula
    Beiträge
    223
    • 22. Oktober 2008 um 13:26
    • #35

    Re: Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???

    Hallo,

    möchte auch mal eine Frage in die Runde werfen. Wir haben im letzten Jahr 2 EZSP und einen Kryotransfer in BCN machen lassen.

    Nach den vielen tollen Infos hier im thread habe ich alle Rechnungen beim Finanzamt (über den Steuerberater) eingereicht, auch Flüge usw.

    Nun fragt das Finanzamt nach ewig langer Bearbeitungszeit nach, warum wir in Spanien eine Behandlung haben machen lassen. Außerdem wollen sie detaillierte Rechnunge sehen (wir hatten je eine Rechnung mit "künstlicher Befruchtung " eingereicht) Und die Zahlungsbelege (Wir haben Barzahlung gemacht, wegen Rabatt).

    Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen, das wäre wirklich sehr nett.

    Vielen Dank und liebe Grüße
    Susanne

  • Galli
    8-Zeller
    Beiträge
    95
    • 1. Februar 2009 um 17:48
    • #36

    Kosten für die Behandlung bei der Steuer geltend machen???

    Hallo
    ich bin in der gleichen Situation!!
    Für das Jahr 2007 habe ich die Einkommensteuererklärung erstellt und die Kosten der ESZ in Barcelona als "Außergewöhnliche Belastungen" eingegeben. Wir haben mehr als 10 000 € bezahlt!
    Auf der Rechnung, die vom IVI bekommen habe, erscheint das Wort EZS natürlich nicht. Es steht nur "künstliche Befruchtung" ohne Details und den Betrag. Es ist natürlich sehr dünn.

    Neulich kam ein Schreiben vom Finanzamt zurück !!! "die Kosten einer künstlichen Befruchtung kann nur geltend gemacht werden, wenn das Kind mit Eizelle und Samen des Paares gezeugt wird (BFH-Urteil vom 18.07 1997)".

    Ich soll dies innerhalb eines Monats mit einer Angabe bwz. Belege nachweisen. Wie kann ich sowas nachweisen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das IVI so was bestätigt.

    Bin für Tipps sehr dankbar, was ich da machen kann.
    Wer hat schon hier mit einer IVI-Rechnung Erfolg beim Finanzamt gehabt?
    Danke
    Galli

    EZS IVI BCN 09/07 negativ (HCG 0)
    EZS Reprofit 06/08 negativ (HCG 1)
    Kryo Reprofit 08/08 negativ (HCG 1)

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