Ich habe eine ordentliche medizinische Bescheinigung von meiner Klinik erhalten dass es sich um einen medizinisch notwendigen Eingriff handelt da ich mich über Monate vorbereitet habe (was stimmt und ich sehe es auch so habe von Mai bis jetzt Biopsie und Probezyklen gemacht. In der Bescheinigung war keine Rede davon was für eine Behandlung geht auch niemanden was an). Ausserdem laufen manche Verträge begrenzt. Also können wir und nicht ewig Zeit lassen. Ich habe dies meinem Gesundheitsamt vorgelegt und es wurde akzeptiert.
Tja, das hatte ich alles auch. Gemäss dem Bundesamt für Gesundheit wäre ich mit der Bescheinigung der Klinik und der Aufenthaltsdauer von max. 5 Tagen auch von der Quarantänepflicht befreit gewesen und hätte normal ein- und zurückreisen können, ohne es den Behörden zu melden. Der Arbeitgeber (Schule) hat aber auch ein Wörtchen mitzureden (in der Schweiz zumindest) und die Kantone können strengere Richtlinien erlassen. Also musste ich 10 Tage in unbezahlte Quarantäne (am Sonntag darf ich wieder raus). Begründung des Schulamtes: Das mache ich ja freiwillig und EZS sein ja verboten in der Schweiz! Und es sei eben kein absolut medizinisch notwendiger Eingriff (mein Leben steht nicht auf dem Spiel sozusagen...). Das "Lustige" ist, dass seit gestern Spanien wieder von der Risikoliste der Schweiz verschwunden ist, was längst überfällig war. Wäre ich 2 Wochen später nach E geflogen, hätte ich nicht in Q gemusst. Aber im Moment ist mir das grad pupsegal, denn ich hab heute positiv getestet... ![]()