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Single-Frau und "guter Freund" - wie ist die Recht

  • Barbamama
  • 14. August 2005 um 15:40
  • Barbamama
    Morula
    Beiträge
    367
    • 14. August 2005 um 15:40
    • #1

    Hallo!


    Hat jemand Ahnung (vielleicht jemand hier vertraut in "Rechtsangelegen-

    heiten" ?), wie es sich verhält, wenn man einen "guten Freund" bittet, sich als "Partner" auszugeben ?


    Natürlich möchte dieser "gute Freund" sicher sein, dass hinterher an ihn keine Ansprüche a la: Unterhaltszahlungen etc... gestellt werden können!


    Würde mich über Infos sehr freuen !


    LG, Barbara

  • Anonymous
    Gast
    • 14. August 2005 um 16:59
    • #2

    gute Frage

    Hallo, Barbara,

    das würde mich auch interessieren. Ich vermute aber, daß die ausländischen Kliniken nicht in Verbindung mit den deutschen Meldebhörden stehen. Die wollen eben einen Partner präsentiert bekommen, und wenn Du dann in Deutschland entbindest, sagst Du "Vater unbekannt" und fertig. Auf welcher Grundlage sollten die deutschen Behörden im Ausland Nachforschungen anstellen bzw. warum sollte die Klinik den Namen des Partners ungefragt an deutsche Behörden übermitteln ? So, wie die Gesetzeslage und die öffentliche Meinung in Deutschland ist, sollte man nicht zu vielen Leuten auf die Nase binden, daß man eine EZS gemacht hat.

    Soviel ich weiß, hat man mit unbekanntem Vater auch Anspruch auf Unterstützung vom Sozialamt.

    Ich stelle mir das so vor: Der Klinik (z.B. Pronatal) präsentiere ich den Namen meines Partners (mit Unterschrift meinetwegen), der sterilisiert o.a. ist. Der muß ja dann nicht mit zu Behandlung kommen, wäre ja sinnlos. Ich hole mir mein Embryo ab, und bin dann in Deutschland Single-Mutter ohne Vater, fertig, oder ? Sehe ich das falsch ?

    Dankbar für Antworten,

    Synapse

  • Barbamama
    Morula
    Beiträge
    367
    • 14. August 2005 um 20:07
    • #3

    Single-Frau und "guter Freund" - wie ist die Recht

    Hallo, Synapse !


    Was die Verbindung: Ausländische Klinik --> dt. Meldebehörde angeht, so

    sehe ich, wie Du auch, kein Problem, denn wie, wo mein Kind entstanden ist, geht niemanden etwas an, also: "Vater unbekannt" !


    Was ich meine, ist etwas anderes:


    Meine Frage geht dahin, wie ich dem "guten Freund" größtmögliche Sicherheit geben kann?

    D.h., wie könnte ich seinem Einwand Rechnung tragen, dass

    "Freundschaften zerbrechen können" und ich so evtl. doch einem Amt seinen Namen mitteilen könnte ?


    Könnte ein Dokument, das ich unterschreibe a la:

    ...hiermit bestätige ich, dass ich gegenüber Herrn xy keine Unterhalts-

    Forderungen stellen werde...


    Sicherheit bieten ???


    Hm, ich denke, da kann wahrscheinlich nur jemand weiterhelfen, der sich mit "Recht" auskennt !?

    Vielleicht liest ja hier im Forum auch eine Frau mit, die sich mit der rechtlichen Seite auskennt, oder die auch schon mit Hilfe eines "guten Freundes" schwanger wurde!


    Wenn sich jemand auskennt - Infos wären toll !


    LG, Barbara

  • jean
    Gast
    • 15. August 2005 um 22:27
    • #4

    Single-Frau und "guter Freund" - wie ist die Recht

    Liebe Andrea,

    wenn du von Dr. Lewandovsky in Warschau redest. bin ich mir ziemlich sicher, dass es fuer 2 Versuche jetzt 6.000 Euro sind. Hatte auch erst vor kurzem nachgefragt.

    Liebe Gruesse,
    Jean

  • Synapse
    2-Zeller
    Beiträge
    25
    • 16. August 2005 um 12:40
    • #5

    an Barbara - wg. Ansprüchen an "guten Freund"

    Liebe Barbara,

    mich würde auch interessieren, was jemand zu diesem Problem sagt, der sich mit Vaterschaftsrecht usw. auskennt.

    Meine Vermutung ist, daß unter diesen Umständen der Mann ziemlich gute Karten hat. Denn er ist ja nicht mit Dir verheiratet und also erst einmal nicht juristisch der Vater (ohne daß er eine Vaterschaft anerkennt oder sie ihm nchagewiesen wird). Und eine Vaterschaft kann ihm nicht nachgewiesen werden, weil er ja auch genetisch nicht der Vater ist, wie jeder Test leicht nachweisen kann.

    Ich glaube, daß das eine Rechtslücke ist, die vielleicht irgendwann geschlossen werden wird, die wir uns aber noch zunutze machen können. Da hinkt das Recht eben den Methoden der modernen Reproduktionsmedizin hinterher.

    Ich finde es nur so grausam, daß man uns Frauen, die vielleicht eh schon unter der Partnerlosigkeit leiden (mir zumindest geht es so), auch noch das Recht auf ein Kind verweigert. Ich hätte wahrscheinlich schon eines, wenn es in Deutschland Samenspende für Single-Frauen gäbe. So habe ich eben gesucht und gesucht und keinen Mann gefunden, während meine Eierstöcke in die Wechseljahre getreten sind. Nun geht es nur noch so schwer und mit vielen Kosten, daß ich eventuell noch einmal schwanger werde.

    Liebe Grüße,

    Synapse

  • Tiina02
    Eizelle
    Beiträge
    1
    • 5. November 2012 um 11:32
    • #6

    Re: Single-Frau und "guter Freund" - wie ist die Recht

    Ich kann mir offen gestanden nicht vorstellen, dass es so einfach ist. Der "Freund" wird doch sicher da vor der Behandlung sowas wie eine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben müssen oder nicht?
    Gibt es hier nicht jemanden die eine Embryospende gemacht hat und etwas dazu sagen kann in wie weit der "Freund" sich bei einem solchen Vorhaben im Vorfeld als Vater verpflichtet?


    LG

  • glueck07
    Morula
    Beiträge
    570
    • 5. November 2012 um 21:45
    • #7

    Re: Single-Frau und "guter Freund" - wie ist die Recht

    Naja, die Frage wurde im Jahr 2005 gestellt, kann mir vorstellen, dass alle schon Ihre Baby`s haben.
    Also uns hat in Polen bzw Tschechien niemand nach einem Trauschein oder nach einer gemeinsamen Meldeadresse gefragt,
    mein Partner musste seine Flitze abgeben und ein Formular unterschreiben. Das war alles.
    Das ist der normale Weg.
    Sollte aber kein Partner existieren, dann muss der Freund, der ja auch seinen Teil spendet die Vaterschaft anerkennen.
    Das kann man ja auch vorher notariell in Deutschland machen. Erfahrungsgemäss fängt der Ärger mit dem Geld an und das sollte
    vorher klar sein.
    Alles nicht einfach, ich finde die Kumpel-mitnehm-Variante gut, denn dann wäre auch ein Vater da, wo bei der Embyspende doch immer
    diese Frage offen bleibt.
    Viel Glück.

    Mut steht am Anfang des Handelns, Glück am Ende.
    Demokrit, griech. Philosoph

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